Personalausweis im Scheckkartenformat für minderjährige österreichische StaatsbürgerInnen - Antrag
Voraussetzungen
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
Ein eigener Personalausweis für Minderjährige kann nur von dem Elternteil beantragt werden, der auch die gesetzliche Vertretung für die Minderjährigen hat. Dies sind in der Regel bei ehelichen Minderjährigen, solange die Ehe aufrecht ist, beide Elternteile. Bei unehelichen Minderjährigen ist in der Regel die leibliche Mutter gesetzlich vertretungsbefugt. Die gesetzliche Vertretung für Minderjährige können auch Personen haben, wenn ihnen diese vom Pflegschaftsgericht oder vom Jugendwohlfahrtsträger übertragen wurde.
Den Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises müssen die gesetzlichen VertreterInnen persönlich stellen. Die Anwesenheit der Minderjährigen (unabhängig vom Alter) ist für die Prüfung ihrer Identität vor der Passbehörde unbedingt erforderlich. Es muss kein eigenes Formular für den Personalausweisantrag ausgefüllt werden.
Informationen zu:
Personalausweis im Scheckkartenformat für österreichische StaatsbürgerInnen
Erforderliche Unterlagen
- Alter Personalausweis der Minderjährigen vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
- Kein Personalausweis, aber ein Reisepass der Minderjährigen vorhanden - nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen: Notwendige Dokumente
- Kein Personalausweis und kein Reisepass der Minderjährigen vorhanden: Notwendige Dokumente
Zuständige Stelle
Ein neuer Personalausweis kann bei jeder Passbehörde in ganz Österreich (unabhängig vom Wohnort) beantragt werden.
- Passservice in den Magistratischen Bezirksämtern
- Zentrales Wiener Passservice der MA 62
Hinweise für AuslandsösterreicherInnen
Kosten und Zahlung
- 26,30 Euro - Personalausweis für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr
- 61,50 Euro - Personalausweis für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr
Reisedokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Gebühren befreit.
Nähere Informationen: Finanzministerium
Die Gebühr für den neuen Personalausweis muss sofort bei Antragstellung bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Eurocard, Diners Club, JCB) bezahlt werden.
Termine und Fristen
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis rechtzeitig zu beantragen! Nach Bezahlung der Gebühr für den neuen Personalausweis veranlasst das Passservice die Herstellung bei der Österreichischen Staatsdruckerei.
Innerhalb von rund fünf Arbeitstagen (Tag der Beantragung nicht mitgerechnet) nach dem Produktionsauftrag wird der Personalausweis per Post an eine gewünschte Adresse (z. B. die Wohn- oder Arbeitsadresse) zugestellt.
Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland
Personalausweis beantragt, aber noch nicht erhalten?
Auskünfte über das neue Reisedokument erhält man ausschließlich bei dem Passservice, bei dem der Personalausweis beantragt wurde: Öffnungszeiten und Adressen des Wiener Passservice
Beachten
Gültigkeitsdauer des Personalausweises für Minderjährige:
- Bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr: zwei Jahre
- Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: fünf Jahre
- Ab der Vollendung des 12. Lebensjahres: zehn Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Im Personalausweis können keine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Personalausweisen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.
Bei der Planung einer Reise bitte die Einreisevorschriften des Reisezieles (inklusive Transitländer) und die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften beachten.
- Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde findet man beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall kann man sich an ein Passservice der Stadt Wien wenden.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für die Beantragung des Personalausweises im Passservice vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Passservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
