2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude
Wo steht Wien mit den Umsetzungen?
Im Wiener Klimafahrplan sind 2 Hebel identifiziert. Deren Umsetzungsfortschritte werden in diesem Kapitel zusammengeführt.
556.500 Quadratmeter neue und umgestaltete Park- und Grünanlagen und 111.600 Quadratmeter entsiegelt
Die Bemühungen aller Dienststellen zusammen führten dazu, dass von 2020 bis Juni 2025 insgesamt 556.500 Quadratmeter neue und umgestaltete Park- und Grünanlagen geschaffen und 111.600 Quadratmeter Flächen entsiegelt wurden.
„Raus aus dem Asphalt“ und „Lebenswerte Klimamusterstadt“ setzen Meilensteine
Unter dem Motto „Raus aus dem Asphalt“ wurden und werden in den letzten Jahren zahlreiche Umgestaltungsprojekte von Straßen und Plätzen in der ganzen Stadt umgesetzt. Zur finanziellen Unterstützung dieses Mottos stehen von 2021 bis 2025 über das Förderprogramm „Lebenswerte Klimamusterstadt“ 100 Millionen Euro, 20 Millionen pro Jahr, zur Verfügung. Diese sind mittlerweile gänzlich ausgeschöpft und in 344 Projekten für schattenspendende Bäume, neue Grünflächen, Parks sowie Sitzgelegenheiten aufgegangen.
Das dadurch ausgelöste Bauvolumen liegt deutlich über dieser Fördersumme.
HEBEL 1: Raus aus dem Asphalt – Grünanteil erhöhen und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum sichern
Pflanzung von 25.000 Bäumen im Straßenraum
Rund 29.200 Stadtbäume gepflanzt – Neupflanzungen sind zu rund 68 Prozent im Straßenraum
Baumpflanzungen sind essentielle Klimaanpassungsmaßnahmen gegen die Klimakrise, insbesondere zur Vermeidung von Hitze in der Stadt wie auch Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch natürlichen Schatten der Baumkronen.
Seit 2020 wurden 29.190 Stadtbäume (Stand Juni 2025) gepflanzt. Insgesamt wurden 6.867 neue Baumstandorte geschaffen. Der Großteil (68 Prozent) der Baumpflanzungen erfolgte in Straßenzügen und der restliche Teil in Parkanlagen, Kindergärten, Schulen, Amtshäusern, Bädern, Mistplätzen und Märkten.
Hier gilt es zu erwähnen, dass die Maßnahmen sich spezifisch auf Stadtbäume der Wiener Stadtgärten (MA 42) konzentriert und Baumpflanzungen in den Wiener Wäldern nicht inkludiert sind.
Umgestaltung des bestehenden Straßenraums
Radwegprojekte und Verkehrsberuhigungen dominieren Umgestaltungen im Straßenraum
Die Neuverteilung und Umgestaltung wurde in den letzten 4 Jahren entlang zweier Hauptstoßrichtungen verfolgt:
Radwegprojekte: Umsetzungen, die bei „Radwegoffensive“ (Kapitel 1.1 Mobilität, Hebel 1) beschrieben sind.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen: Straßenraum wird zugunsten aktiver Mobilität umverteilt. Flächen des ruhenden Verkehrs werden für Maßnahmen zur Begrünung und aktiver Mobilität reduziert. Umsetzungen, die bei „Weitgehende Verkehrsberuhigung und mehr Sicherheit“ (Kapitel 1.1 Mobilität, Hebel 1) beschrieben sind.
Dabei gilt die Planungsmaxime, bei allen Planungen im öffentlichen Raum Baumstandorte zu erhalten und, wo möglich, zusätzliche Bäume vorzusehen (siehe dazu auch „25.000 neue Stadtbäume im Straßenraum“, Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude, Hebel 1).
Ideen der Wiener*innen zur klimafitten Gestaltung des Stadtraums ermöglicht das Wiener Klimateam
Das Wiener Klimateam wurde von der Stadt Wien ins Leben gerufen, um insbesondere Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung für ein lebenswertes und klimaneutrales Wien sektoren- und themenübergreifend auf lokaler Ebene zu initiieren: Wiener*innen können ihre Ideen und konkreten Vorschläge für Maßnahmen gegen die Klimakrise einbringen. Diese dann zusammen mit Expert*innen der Stadt Wien weiterentwickeln und selbst (im Rahmen einer Bürger*innen‐Jury) über die Nutzung vorhandener Budgetmittel zur Umsetzung ausgewählter Ideen entscheiden.
Eines von 4 Handlungsfeldern ist dabei die klimafitte Gestaltung des Stadtraums.
Im Jahr 2022 startete das Wiener Klimateam als Pilotprojekt in den 3 Bezirken Margareten, Simmering und Ottakring. 2023 folgte die Fortsetzung in Mariahilf, Floridsdorf und Währing. Nach den beiden Pilotjahren 2022 und 2023 wurde das Projekt umfassend evaluiert und 2024/25 in leicht angepasster Form als stetiges Vorhaben weitergeführt. Im aktuellen Durchlauf konnten insgesamt 1.700 Einreichungen in den 3 Bezirken erreicht werden. Davon haben über 1.100 einen Bezug zur klimafitten Gestaltung des öffentlichen Raums. Für den Zeitraum 2025/2026 werden Bürger*innen in den Bezirken Josefstadt und Penzing Ideen im Rahmen des Wiener Klimateams einbringen können.
Die im Jänner 2025 erschienene Publikation „Wiener Klimateam" umfasst die Erkenntnisse aus den Pilotjahren 2022 und 2023. Sie bietet einen Einblick in den Prozess und zeigt auf, wie die Bürger*innen-Beteiligung durch die Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteur*innen ermöglicht wird. Eine Fortführung und stadtweites Roll-Out des Wiener Klimateams auf alle Wiener Bezirke wurde bereits angekündigt.
Das Wiener Klimateam verfolgt einen demokratischen Ansatz zur Mitgestaltung der Stadt. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl Klimaschutz und Klimawandelanpassung als auch die Stärkung demokratischer Teilhabe. Das Projekt schafft inklusive Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bewohner*innen – insbesondere für bisher unterrepräsentierte Gruppen – und befähigt sie, aktiv an der klimafreundlichen Zukunft ihrer Stadt mitzuwirken. Es steht im Einklang mit der Ausrichtung Wiens als Europäische Demokratie-Hauptstadt 2024/2025.
Entwicklung und Umsetzung standortgerechter Bepflanzungskonzepte mit klimaangepassten Baumarten
25 hitzetolerante Baumarten und -sorten im Wiener Straßenbaum-Sortiment
Die Wiener Stadtgärten (MA 42) haben in Zusammenarbeit mit Expert*innen das Wiener Straßenbaum-Sortiment entwickelt. Dies ist eine Liste von Baumarten, die besonders gut mit den speziellen Herausforderungen des städtischen Umfelds zurechtkommen. Erhöhte Stressfaktoren durch Verkehr, Bodenverdichtung und -versiegelung, unterirdische Einbauten, Bauarbeiten, Abstrahlhitze von Fassaden sowie steigende Temperaturen müssen von den Bäumen gemeistert werden. Das Sortiment umfasst 25 besonders hitzetolerante Baumarten und -sorten. Das Sortiment ist seit vielen Jahr(zehnt)en im Einsatz und wird kontinuierlich evaluiert und angepasst. Neue Baumarten durchlaufen eine 3-jährige Testphase unter realen Bedingungen, bei der Eigenschaften wie Hitze- und Salzverträglichkeit, Wuchsform, Fruchtbildung (Reinigungskosten) und allergene Wirkung überprüft werden.
Erfolgt die Gestaltung von Grünanlagen nicht durch die Wiener Stadtgärten (MA 42) selbst, sondern durch externe Planungsbüros, werden den Ausschreibungen oder Auftragsvergaben das Wiener Parkleitbild 2021 und das Wiener Straßengrünleitbild 2012, welches derzeit aktualisiert wird, mit Planungsempfehlungen beigelegt. Beide schreiben die Verwendung standortgerechter Pflanzen in Hinblick auf Stadtklima, Nutzungsdruck und Erhaltbarkeit vor. In der dritten Auflage des Parkleitbildes 2021 wurden die Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Klimakrise ergänzt und hervorgehoben wie zum Beispiel notwendige Beschattungen und der Einsatz von Wasserelementen.
Standortgerechte Bepflanzungskonzepte werden umgesetzt
Neben neuen Baumarten werden auch trockenheitsverträgliche Stauden-Gräser-Mischungen sowie Sträucher in Grün-Anlagen und als Straßenbegleitgrün gepflanzt. Bereits seit 2017 werden ehemals einjährige saisonale Blumenbeete nach und nach teilweise auf mehrjährige Stauden- und Gräserflächen umgestellt. Ein Vorteil ist der geringere Wasserbedarf. Durch eine Kiesabdeckung werden die Bodenaustrocknung verlangsamt und die Luft- und Wasserdurchlässigkeit verbessert. Bei der Artenzusammensetzung wird ein Augenmerk auf Trocken-, Hitze- und Schädlingsresistenz sowie auf Aspekte der Biodiversität und der ökologischen Wertigkeit gelegt. Das bestehende Sortiment der Wiener Stadtgärten (MA 42) umfasst insgesamt acht verschiedene Stauden- und Gräsermischungen.
In einer Testphase werden weitere pflegeextensive Pflanzenkombinationen für Baumscheiben oder Straßenbegleitgrün getestet und gemonitort, etwa Kräutermischungen (Basilikum und Oregano) oder Efeu sowie unterschiedliche Strauchbepflanzungskonzepte.
Das Gesamtkonzept für trockenheitsresistente Stauden- und Gräserbeete der Wiener Stadtgärten (MA 42) erreichte beim Staatspreis für Klimawandelanpassung (Clia) im Jahr 2024 den 3. Platz in der Kategorie „Städtisches Grün für die Zukunft“.
Hauptziel des Projekts war ein ressourcensparendes Gesamtkonzept für trockenheitsresistente Stauden- und Gräserbeete, das bei sämtlichen Planungen und Umgestaltungen im öffentlichen Raum angewendet werden kann.
Umfassende Anwendung des Schwammstadt-Prinzips
Schwammstadt-Prinzip wird umgesetzt
Bäume benötigen einen geeigneten Wurzelraum mit ausreichend Poren, durch die Luft und Wasser eindringen können. Jedoch sind in städtischen Gebieten die Böden häufig verdichtet, sodass die Bedingungen für Bäume nicht immer ideal sind. Das Schwammstadt-Prinzip zielt darauf ab, für Stadtbäume lebensnotwendigen Wurzelraum zu schaffen. Auf diese Weise kann langfristig sichergestellt werden, dass Bäume bestmöglich mit Regenwasser versorgt werden und die wertvolle Ressource nicht nur in die Kanalisation abgeleitet wird. Zusätzlich ermöglicht die Konstruktion, dass diese Flächen zum Beispiel mit Fahrbahnen bebaut werden können, ohne dass sich das unterirdische Material dabei verformt oder verdichtet. Oberflächlich ist das Schwammstadt-Prinzip kaum erkennbar. Die Bäume stehen wie üblich in ihren Baumscheiben, haben aber direkten Kontakt zu den Schotterschichten und können diese durchwurzeln.
Dort, wo das Schwammstadt-Prinzip für Bäume in Form des Stockholmer Systems umgesetzt wird, funktioniert die Wasserversorgung der Bäume über den Schwammstadtkörper nach einer unterstützenden Aufzuchtbewässerung in der Regel gut. Die Bäume wachsen deutlich besser an. Ihnen steht ein größeres Wurzelvolumen zur Verfügung, in dem sie Wasser erschließen können. Dies erhöht das Wachstum, die Vitalität und das potentielle Alter der Bäume.
In Wien wurden in den letzten Jahren unter anderem folgende Projekte mit dem Schwammstadt-Prinzip umgesetzt:
Seestadt Aspern Nord im 22. Bezirk (Donaustadt), errichtet in den Jahren 2021 bis 2023: Gilt als bisher umfangreichste Anlage mit mehreren verschiedenen Systemen und einem Gesamtvolumen von über 5.000 Quadratmeter.
Praterstern im 2. Bezirk 8Leopoldstadt), errichtet im Jahr 2022: Größe von über 1.500 Quadratmeter ist mit großen Wasserspielmöglichkeiten
Thaliastraße im 16. Bezirk (Ottakring) in den Jahren 2021 bis 2025
Goldschlagstraße (gegenüber Reinlpark) im 14. Bezirk (Penzing) im Jahr 2022
Praterstraße im 2. Bezirk (Leopoldstadt) in den Jahren 2023 bis 2024
Die Stadt Wien setzt weiterhin gezielt auf den Ausbau des Schwammstadt-Prinzips und verfolgt das Ziel, dieses nachhaltige Konzept dort zu implementieren, wo es unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und des verfügbaren unterirdischen Raumes realisierbar ist.
Maßnahmen gegen Streumitteleintrag in Grünflächen und Baumstandorte in Umsetzung – bereits seit Jahrzehnten
Im Rahmen der winterlichen Betreuung von Verkehrsflächen wird darauf geachtet, dass der Eintrag des Streusalzes über Niederschlagswässer in den Boden verhindert wird. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass durch bauliche Abgrenzungen von Grünflächen eine effiziente Regenwasserbewirtschaftung in Grünflächen nicht verunmöglicht wird.
In Wien ist aktuell der Streumitteleinsatz von natrium- oder halogenidhaltigen Auftaumitteln (wie zum Beispiel „Salz") auf Gehsteigen und Gehwegen im Umkreis von 10 Metern von unversiegelten Bodenflächen – also etwa Wiesen und Baumscheiben – verboten. Ausgenommen sind unversiegelte Bodenflächen, die durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel erhöhte Einfassungen) so geschützt sind, dass kein Auftaumittel - jedoch damit auch keine Regenwässer in Grünflächen – in diese hineingelangen kann.
Es wird weiter an Regelungen gearbeitet, den Streusalzeinsatz auf Verkehrsflächen (insbesondere auf Gehbereichen) auf ein Minimum zu reduzieren.
Nachhaltiges Regenwassermanagement für urbane Grünflächen erfolgt mittels technischer Lösungen
Neben der Anpassung der Winterdienstregelungen gibt es auch technische Lösungen, um den Eintrag von Streumitteln in Grünflächen zu verhindern – sogenannte duale Trennsysteme.
Diese Systeme leiten durch Auftaumittel verunreinigtes Winterwasser in die Kanalisation, während gering belastetes Sommerwasser in die Grünflächen abgeführt wird.
Dafür gibt es unterschiedliche technische Möglichkeiten, die aufwendiger sind intensiv untersucht und getestet werden. Ein Beispiel dafür ist der „Schwammstein“, der 2023 die Auszeichnung beim Verwaltungspreis in der Kategorie „Ökologische Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz“ erhalten hat.
Sicherstellung einer adäquaten Pflege und Erhaltung neuer und bestehender Stadtbäume
Die adäquate Pflege und Erhaltung von rund 500.000 Stadtbäumen ist seit jeher Aufgaben der Wiener Stadtgärten (MA 42) . Die Pflege und Erhaltung können durch moderne Technologien zunehmend effizienter und bedarfsorientierter durchgeführt werden. Details dazu finden sich auch in der Broschüre Stadtbäume in Wien.
Wiener Baumsubstrat entwickelt
Die Stadt Wien entwickelte ein spezielles Baumsubstrat. Es besteht aus einer Mischung von organischen und mineralischen Substanzen, die eine verbesserte Wasserspeicherfähigkeit sowie gute Durchlüftung garantieren. Seit 2019 wird die Baumscheibe im Straßenbereich bei jeder Jungbaumpflanzung mit dem Wiener Baumsubstrat gefüllt. Neue Baumscheiben enthalten im Untergrund eine automatische Bewässerung. Zudem werden Baumscheiben zum Schutz vor Schadstoffen erhöht eingefasst.
Bewässerung erfolgt automatisch und bedarfsorientiert
Automatische Bewässerungen werden – wo möglich – in jeder Umgestaltung oder Neuplanung eines Straßenzuges umgesetzt. Die Wiener Stadtgärten (MA 42) betreiben über 1.000 Bewässerungsanlagen. Zusätzlich wird seit Kurzem der Einbau von Internet-of-Things -Sensoren zur Messung der Bodenfeuchte in den ersten Stadtgebieten pilotweise erprobt. Diese liefern Echtzeitdaten über den Wasserbedarf der Bäume. Die Daten werden in einer zentralen Datenbank der Wiener Stadtgärten (MA 42) gespeichert, die für die Routenplanung der Bewässerungsteams genutzt wird. Besonders in Hitzeperioden kann so noch bedarfsorientierter bewässert werden.
Jungbäume, die nicht von automatischen Bewässerungsanlagen versorgt werden, werden 4 Jahre lang einmal wöchentlich händisch gegossen – während Hitzeperioden zweimal wöchentlich. Dafür sind täglich rund 150 Mitarbeiter*innen der Wiener Stadtgärten mit etwa 50 Gießfahrzeugen im Einsatz und bewässern mit circa 400.000 Liter Wasser pro Tag.
Zusätzlich kommen fasst 25.000 sogenannte „Gieß-Bags“ zum Einsatz, die um den Stamm des Jungbaums gelegt und mit rund 75 Liter Wasser gefüllt werden. Über einen Zeitraum von 6 bis 8 Stunden geben diese Säcke das Wasser über kleine Löcher an der Unterseite an den Wurzelballen ab. Diese Methode wird insbesondere bei Neupflanzungen und während Hitzeperioden genutzt.
Schutz des Altbaumbestands wird großgeschrieben
Altbäume, die unter den Auswirkungen der Klimakrise zusehends unter Stress gelangen, werden durch gezielte Maßnahmen geschützt. Diese Maßnahmen umfassen etwa die Nachrüstung von Bewässerungsanlagen oder die Vergrößerung von Baumscheiben. Auch bei Bauarbeiten müssen alle Bäume gemäß der gültigen ÖNORM B 1121 (Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) geschützt werden.
Verpflanzungen von Altbäumen werden in der Stadt Wien nicht standardmäßig durchgeführt.
Rechtlicher Schutz der Bäume durch Novelle nachgeschärft
Bäume sind in Wien durch das Wiener Baumschutzgesetz umfassend rechtlich geschützt. Das Wiener Baumschutzgesetz regelt dabei auch, in welchen Fällen Ersatzpflanzungen durchzuführen sind. Der Wiener Landtag hat im Jänner 2024 eine Novelle des Wiener Baumschutzgesetzes verabschiedet. Mit den Änderungen wurde das 50 Jahre alte Gesetz nun nachgeschärft um den aktuellen Herausforderungen der Klimakrise noch besser begegnen zu können, den Schutz und Pflege der Bäume zu verbessern, sowie sicherzustellen, dass nachgepflanzte Bäume eine höhere Qualität und damit eine größere Klimawirkung aufweisen. Um eine größere Klimawirkung zu erzielen, sind nunmehr die Pflanzung qualitativ hochwertigere Ersatzbäume und eine längere Anwuchspflege verpflichtend.
Auch die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 beinhaltet Bestimmungen für den besseren Schutz und die Erhaltung von Bäumen auf öffentlichen Flächen. Sie fordert Nachweise, dass es im Rahmen von Bauvorhaben zu keiner Schädigung des Straßenbaumbestandes kommt.
Beschattung
Schatten der Wiener Bäume mit bedeutender Rolle für die Klimaanpassung
In den planenden Dienststellen der Stadt Wien wird der Schatten aktiv in Planungsüberlegungen miteinbezogen. Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) erarbeitete hierfür die planerische Grundlage „Wiener Schatten“. Diese stellt stadtbildverträgliche Möglichkeiten der pflanzlichen und textilen Verschattung dar. Denn insbesondere dort, wo keine Baumpflanzungen möglich sind oder bestehende Bäume noch keinen natürlichen Schatten bieten, kann technischer Sonnenschutz Beschattung ermöglichen.
Die vorhandenen Beschattungsverhältnisse durch Bäume oder angrenzende Gebäude werden bestmöglich in die Planung und Situierung von Geh- und Radwegen integriert. So profitieren Flächen der aktiven Mobilität von der Beschattung. Auch bei der Neupflanzung von Bäumen wird auf die Baumstandorte und die jeweilige Wirkung der Beschattung geachtet.
EU-Baumkronen-Überschirmungsgrad als neuer Zielwert verankert
Die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts fest. Dadurch werden erstmals auch Verpflichtungen für Städte, quantitative Verbesserungen ihres Grünraumanteils zu erzielen, festgeschrieben (Artikel 8). Dabei darf bis 2030 kein Nettoverlust zweier Zielwerte erfolgen; zum einen der städtischen Grünfläche, zum anderen der Baumkronenüberschirmung. Ab 2031 muss ein zufriedenstellendes Niveau der städtischen Baumkronenüberschirmung (je Stadt) erfüllt werden. Für die Definition des zufriedenstellenden Niveaus sind individuelle Definitionen pro Mitgliedsstaat vorgesehen, wobei die EU-Rahmenkriterien vorgeben kann.
Wien-Plan gibt neue Richtwerte für Baumkronen-Überschirmungsgrade im öffentlichen Raum vor
Der Wien-Plan legt Richtwerte für den Überschirmungsgrad bei Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raums fest. Der Überschirmungsgrad ist der Anteil der von den Baumkronen (bei „ausgewachsenen“ circa 40-jährigen Stadtbäumen) überschirmten Oberfläche an der Gesamtfläche. Berücksichtigung finden (im Unterschied zur EU-Wiederherstellungsverordnung) nur Bäume im Baumkataster der Stadt Wien und Flächen des öffentlichen Gutes. Großkronige Baumarten, dichte Bepflanzung und das Pflanzen von Bäumen nahe dem Rand von Parkanlagen tragen dazu bei, den Wert zu erhöhen. Durch den Einsatz von XXL-Bäumen (größerer Kronenumfang) und das Setzen in der Straßenmitte ist das Erreichen der großen Baumkronen auch früher möglich.
In der Bestandsstadt sollen zukünftig mindestens 20 Prozent des Straßenraums durch Baumkronen überschirmt sein. Bei Plätzen liegt der Mindestwert bei 60 Prozent. In Stadtentwicklungsgebieten gilt es, mindestens 30 Prozent der Flächen in Straßenräumen zu überschirmen und mindestens 60 Prozent der Plätze.
Ergänzende Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
Alle im Klimafahrplan als ergänzende Umgestaltungsmaßnahmen angeführten Ansätze finden in Wien Umsetzung.
Straßenbegleitgrün als Grün-Elemente von Wien
Als ergänzende Umgestaltungsmaßnahme sieht der Klimafahrplan Straßenbegleitgrün vor. Umsetzungen dazu werden bei „Entwicklung und Umsetzung standortgerechter Bepflanzungskonzepte mit klimaangepassten Baumarten“ (Kapitel 2.4 Öffentlicher Raum und Gebäude, Hebel 1) erläutert.
Grüngleise auch in Wien zu finden
Grüngleise sind Straßenbahngleise, eingebettet in eine begrünte Oberfläche. Sie sind nicht nur eine Bereicherung für das Stadtbild, sondern wirken sich auch positiv auf das städtische Mikroklima aus. In der Stadt Wien gibt es in Summe 10 Kilometer Grüngleis.
Trotz zahlreicher Vorteile eignen sich Grüngleise nicht überall. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die größten Herausforderungen sind die Grüngleispflege auf Eisenbahngleiskörpern sowie der Bedarf von Blaulichtorganisationen, vor allem innerstädtisch in Notfällen begrünte Gleise ebenfalls nutzen zu können. Dazu wurde ein befahrbares Grüngleis mit Rasengittersteinen entwickelt.
Klimafitte Gehsteige unter Bedingungen möglich – auch durch Private
Eine klimafitte Gehsteiggestaltung kann unter anderem mittels eines Randstreifens erfolgen, der in einer Breite von rund 50 Zentimetern zur Bebauung hin offen und begrünt ist. Auch kann der Plattenbelag derart ausgeführt sein, dass eine nachträgliche Begrünung mit einfachsten Mitteln ausgeführt werden kann. Das ist nur dort möglich, wo eine ausreichende Restgehsteigbreite von 2 Metern sichergestellt ist und keine Einbauten vorhanden sind.
Der begrünte Randstreifen kann aber auch als Fassadengrün ausgestaltet sein. Bei Neubau oder Sanierung kann ein Ansuchen von Privaten zur Errichtung einer Fassadenbegrünung am Gehsteig gestellt werden. Die Antragstellenden bekennen sich in einer vertraglichen Vereinbarung dazu, die Fassadenbegrünung zu erhalten und zu pflegen. Anschließend folgt die Bewilligung, diese im öffentlichen Gut errichten zu können.
Wasserelemente im öffentlichen Raum – die COOLing Fibel beantwortet Umsetzungsfragen
Wasserelemente im öffentlichen Raum werden auf unterschiedliche Arten umgesetzt und konnten in den letzten Jahren durch das Förderprogramm „Lebenswerte Klimamusterstadt“ gefördert werden (siehe Fußnote Nr. 2). Es gibt verschiedene Ausführungen von Sprühnebelanlagen wie Nebelduschen, Nebelstelen, „Sommerspritzer“ (Sprühnebelaufsätze auf Hydranten), Coole Stelen und Coole Schiffe, Bodennebel, Wasserläufe, Wasserspielplätze (zum Beispiel Baumgartner Casinopark in Penzing, Heiligenstädter Park in Döbling, Floridsdorfer Aupark in Floridsdorf), Bodenwasserfontänen und Trinkbrunnen.
In der COOLing Fibel, die im Jahr 2023 veröffentlicht wurde, werden diese Maßnahmen hinsichtlich ihrer Errichtungskosten, dem Erhaltungsaufwand, dem Wasserverbrauch, dem Cooling-Effekt und dem Spielwert analysiert. Dabei unterscheiden sich die angeführten Wasserelemente in den genannten Faktoren mitunter stark voneinander. So können Sprühnebelanlagen ergänzende, punktuelle Maßnahmen darstellen; großräumige Wirkungseffekte und eine ausschließlich positive Kosten-Nutzen-Rechnung sind jedoch nicht zu erwarten. Viel mehr sind sie in ein Gesamtkonzept und einen durchdachten Mix an Maßnahmen sinnvoll einzubetten.
Klimaangepasste Materialien im öffentlichen Raum im Einsatz
Der Einsatz hellerer Materialien zur Reduktion der Oberflächentemperatur, die Verwendung möglichst versickerungsfähiger Materialien oder Pflasterungen und das Vorsehen zusätzlicher Versickerungsflächen an der Oberfläche sind Maßnahmen, die bei jeder Umgestaltung geprüft werden. Auch zum Thema der Oberflächengestaltung werden verschiedene Maßnahmen in der COOLing-Fibel hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen analysiert.
Bei der Wahl der Materialien bei Straßenumgestaltungen wird außerdem auf Recyclingbaustoffe und kurze Transportwege gesetzt (Fokus Life Cycle Assessment von Materialien). Damit können deutliche CO2-Einsparungen erreicht werden.
Lokale Agenda 21 unterstützt lokale und zivilgesellschaftliche Initiativen
Von großer Bedeutung unter anderem für Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum ist der Verein Lokale Agenda 21 Wien. Dieser stärkt Bürger*innenbeteiligung und nachhaltige Entwicklung durch enge Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung, Bezirkspolitik und Zivilgesellschaft. In 12 Bezirken unterstützen Grätzllabore Bürger*innen bei der Umsetzung nachhaltiger Projekte.
Zudem gibt es das Aktionsprogramm „Grätzloase“. Das Programm schafft neue Begegnungsorte für alle im öffentlichen Raum und trägt zu einer lebenswerten und sozial inklusiven Stadt bei. Das Programm Grätzloase unterstützt Stadtbewohner*innen beim Ideen schmieden, Planen, Umsetzen und Finanzieren von grünen Parklets als Begegnungsorte in der Nachbarschaft. Ein besonderer Fokus liegt auch darin Kinder und Jugendliche zu motivieren Wiens Freiräume zu nutzen und mitzugestalten („Junges Grätzl“).
Gebietsbetreuung Stadterneuerung fördert nachbarschaftliche Aktivitäten
Als etablierte niederschwellige Service-Einrichtung zu Fragen des Wohnens und Wohnumfelds, der Infrastruktur, der Stadterneuerung, des Gemeinwesens und des Zusammenlebens in der Stadt ist die Gebietsbetreuung Stadterneuerung (GB*) in allen Wiener Bezirken tätig. Mit kontinuierlicher lokaler Präsenz, einfach zugänglichen Informations- und Beratungsangeboten sowie vielfältigen Aktivitäten richtet sich die GB* schwerpunktmäßig an sozioökonomisch benachteiligte Personengruppen und unterstützt diese, ihr Grätzl selbstwirksam mitzugestalten. Mit dem Format „Garteln ums Eck“ werden Stadtteilbewohner*innen motiviert, kleine Flächen im öffentlichen Raum zu begrünen und damit ihr Wohnumfeld aktiv mitzugestalten. Lokal gesetzte Projekte wie der „Nachbarschatz – Budget für deine Idee“ zielen ebenfalls darauf ab, Ideen aus der Nachbarschaft zu unterstützen.
Darüber hinaus ist die GB* mit Stadtteilmanagements in Stadterweiterungsgebieten aktiv. Hier sollen Bedürfnisse von Bewohner*innen proaktiv identifiziert und das Potenzial zur Mitgestaltung des Wohnumfelds mobilisiert werden.
Aktives Regenwassermanagement
Bauordnungsnovelle 2023 stärkt die lokale Versickerung, Zuführung in den natürlichen Kreislauf und Nutzung von anfallenden Niederschlagswässern bei Bauwerken
In der Bauordnung für Wien sind seit der Novelle 2023 (siehe Fußnote Nr. 14) erstmals Regelungen für das Einleiten von Niederschlagswässern von Baugrundstücken in den Kanal verankert. Die lokale Versickerung beziehungsweise die Bewirtschaftung am Grundstück sind vorgeschrieben. Die Regelung ist unmittelbar vor allem für Neubauten wirksam, markiert aber gleichzeitig einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Umgang mit Regenwasser auf Bauplatzebene, denn für private Bauplätze und vor allem im Neubau konnte mit dieser Bestimmung ein großer Fortschritt erzielt werden.
Zudem erfordert das Wasserrechtsgesetz des Bundes 1959 (WRG 1959) die Zustimmung des Kanalbetreibers für jeden Anschluss an das Kanalsystem.
Ausnahmen, also die Einleitung in den Kanal, sind nur in begründeten Fällen bei einem ansonst unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen oder technischen Aufwand möglich.
Für den öffentlichen (Straßen-)Raum sind Vorgaben und Zielwerte schwieriger zu formulieren. Bei großem Nutzungsdruck und einer Vielzahl an Funktionen entstehen schnell Zielkonflikte.
Grünflächen- und Regenwassermanagementfaktor wird getestet
Die Abteilung Umweltschutz (MA 22) und Wien Kanal als Auftraggeber*innen haben in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum grüne und umweltbezogene Infrastruktur, Umwelt der Magistratsdirektion Bauten und Technik – Kompetenzzentrum grüne und umweltbezogene Infrastruktur, Umwelt (MD BD – KGU), der Universität für Bodenkultur Wien sowie in Workshops mit Vertreter*innen der Stadt Wien das Steuerungsinstrument Grünflächen- und Regenwassermanagementfaktor (GRFWien) erarbeitet. Dieser Faktor wird aktuell in einer Evaluierungsphase auf seine Anwendbarkeit überprüft und weiterentwickelt.
Bauwerber*innen erhalten nach Eingabe von Maßzahlen ihres Projekts in das Berechnungsblatt drei daraus automatisch berechnete Kennwerte betreffend die Flächeneffizienz (ressourcenschonender Umgang mit Fläche und Boden), die Begrünung (Dach-, Fassaden- und Freiflächen) und den Umgang mit Regenwasser. Dies ermöglicht eine Beurteilung und Vergleichbarkeit mit anderen Projekten. Für die Berechnung des Umgangs mit Regenwasser werden die Speicherfähigkeit von Oberflächen und die Anteile der versickerten sowie abgeleiteten Mengen quantifiziert.
Beim Regenwassermanagementfaktor wird die Wassersensibilität eines Projekts ermittelt.
Der Zusammenhang zwischen dem Abflussbeiwert von Flächen und der Bauplatzfläche unter Berücksichtigung des Umgangs mit dem „Restwasser“ (Entwässerung über Kanal oder Versickerung) wird dabei errechnet. Je nach Element beziehungsweise Oberfläche wird ein Multiplikator zur Gewichtung der Relevanz oder ein entsprechender Abflussbeiwert automatisch mitberechnet. Nach Eingabe der Daten in ein Berechnungsblatt werden die Ergebnisse automatisiert im Dashboard grafisch und numerisch als Kennwerte oder Verhältnisse angegeben. Das Berechnungsblatt und die Anleitung für die Verwendung stehen zum Download zur Verfügung.
Der wohnfonds_wien verwendete den Grünflächen- und Regenwassermanagementfaktor im Jahr 2025 zu Testzwecken bei Pilotprojekten in Bauträgerwettbewerben. Ebenso die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) im Rahmen der Errichtung von Bildungseinrichtungen. Definierte Zielwerte, deren Erreichung anzustreben ist, werden aktuell erarbeitet.
Maßnahmen beim Brückenbau werden gesetzt
Auf Baustellen der Abteilung Brückenbau und Grundbau (MA 29) wird je nach örtlicher Gegebenheit mittels Verbau von Filterbecken und Verkehrsflächensicherungsschächte gewährleistet, dass die anfallenden Regenwässer auf den Brückenobjekten gereinigt werden. Damit ist gesichert, dass die Regenwasser versickern und wieder eingeleitet werden können.
HEBEL 2: Begrünung und passive Kühlung von Gebäuden fördern und fordern
Passive Kühlung von Gebäuden
Außenliegender Sonnenschutz wird gefördert
Die Stadt Wien fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen zum Sonnenschutz in Wohnbauten mit mehreren Stockwerken und mindestens 3 Wohneinheiten. Förderungen können von Mieter*innen und Eigentümer*innen beantragt werden und betragen 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens aber 1.500 Euro pro Wohnung.
Bei Geförderten Gebäudesanierungen besteht die Möglichkeit Sonnenschutzmaßnahmen für das gesamte Objekt als hausseitige Investition (Wohnkomfort) zu fördern.
Nachweis der Sommertauglichkeit in der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 und in der OIB Richtlinie 6 an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst
Seit der Bauordnungsnovelle 2023 (siehe Fußnote Nr. 14) muss der/die Bauwerber*in im Baubewilligungsverfahren für Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei Änderungen und Instandsetzungen von mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle eine Erklärung über den sommerlichen Wärmeschutz abgeben.
Die Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) Nummer 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ von 2023 hat die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz bei Neubauten und größeren Renovierungen überarbeitet. Der sommerliche Wärmeschutz ist erfüllt, wenn bei der rechnerischen Nachweisführung die operative Temperatur im Aufenthaltsraum bei einem rechnerischen Außenklima die Temperatur von 1/3*TNAT,13 +21,8 Grad Celsius nicht überschreitet oder wenn alle Fenster mit außenliegenden Abschattungseinrichtungen ausgestattet sind.
Diese Richtlinie führt erstmals ein alternatives Nachweisverfahren für außenliegenden Sonnenschutz ein, das dessen Umsetzung fördert, ohne sie zwingend vorzuschreiben.
Die Änderungen der Bauordnung für Wien betreffen hauptsächlich Neubauten oder größere Umbauten ab 25 Prozent der Gebäudehülle. Im Altbau bleibt die Herausforderung der sommerlichen Überwärmung bestehen und daher besonders relevant.
Qualitäten von passiver Kühlung oder Temperierung von Gebäuden als Kriterium festgelegt
Im geförderten Wohnbau und auch Hochbau (Stadt Wien eigene Gebäude) gibt es bereits Kriterien und Lösungen, die eine nachhaltige Kühlung von Gebäuden ermöglichen und geeignet sind, gewünschte Qualitätsansprüche zu erreichen. Dies sind etwa Belüftbarkeit und Trakttiefen von Wohnungen (siehe dazu auch „Festschreibung von Klimaanpassungskriterien in öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerben“, Kapitel 2.3 Stadtentwicklung und -planung, Hebel 1; „Wien setzt Maßnahmen zur Reduktion des Klimatisierungsbedarfs von Gebäuden“, Kapitel 1.6 Fluorierte Gase, Hebel 1).
Aktive Außenraumgestaltung trägt zur passiven Kühlung bei
Maßnahmen im Außenbereich des Gebäudes, vor allem im umgebenden öffentlichen oder privaten Raum, leisten einen großen Beitrag zur Reduktion der Überhitzung des städtischen Außenraums. Zusätzlich besteht ein Mehrwert hinsichtlich Minderung der Überwärmung in den Gebäuden. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Umsetzungen aller genannten Maßnahmen im Handlungsfeld Öffentlicher Raum und Gebäude wie auch Stadtentwicklung und Stadtplanung in diese Maßnahme hineinfließen und von Bedeutung sind.
Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Gebäudebegrünung im Raumbuch des Bau- und Gebäudemanagements (MA 34) verankert
Im Raumbuch für Amtshäuser, Schulen und Kindergärten der Stadt Wien des Bau- und Gebäudemanagements (MA 34) (Version 01/2025) wird die Vorgabe formuliert, bei der Planung und Sanierung aller stadteigener Gebäude zu überprüfen, ob Dach- und Fassadenbegrünung möglich ist und sie gegebenenfalls umzusetzen.
Dach- und Fassadenbegrünung in neuen Bebauungsplänen festgeschrieben
Die Möglichkeit der widmungsmäßigen Festlegung der Begrünung von Fassaden ist seit 2018 in der Bauordnung für Wien verankert. Die Vorschreibung von begrünten Dächern ist bereits wesentlich länger möglich. Entsprechende Festsetzungen erfolgen für Neubauten standartgemäß in den Bebauungsplänen.
Mit der Bauordnungsnovelle 2023 (siehe Fußnote Nr. 14) wurden die Festlegungsmöglichkeiten auch auf andere Fronten als die Straßenfronten (etwa Hoffassaden) ausgeweitet. Außerdem wird die Errichtung von Fassadenbegrünung erleichtert: Rankgerüste dürfen nun um bis zu 20 Zentimetern über die Baulinie oder Straßenfluchtlinie ragen. Die Errichtung von Rankgerüsten und Pflanzen ist für die ersten 3 Geschoße außerhalb von Schutzzonen gänzlich bewilligungsfrei, darüber hinaus bloß noch anzeige-, nicht bewilligungspflichtig.
Förderungen ermöglichen Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen
Förderungen für verschiedene Arten der Gebäude- und Innenhofbegrünung gibt es in der Stadt Wien seit Jahrzehnten. In den Jahren 2021 bis 2023 hat die Abteilung Umweltschutz (MA 22) Fördergelder für Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünungen in Höhe von rund 370.000 Euro freigegeben. Mit einem Gemeinderatsbeschluss im Mai 2024 wurde die Anhebung der Fördersummen genehmigt.
Im Rahmen der geförderten Gebäudesanierungen sind Landesmittel der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 für Begrünungsmaßnahmen, insbesondere der baulichen Vorbereitung, vorgesehen. Dabei werden auch als Retentionsdächer ausgeführte Gründächer durch Förderungen unterstützt.
Da Bebauungspläne einzeln festgelegt werden und es manchmal lange dauert bis alle neuen Vorgaben in die jeweiligen Pläne integriert sind, sind diese Förderungen entscheidende Instrumente. Sie unterstützen mögliche Umsetzungen von Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünungen im Fall der Anwendung von älteren Bebauungsplänen.
Großes Informationsangebot steht zur Verfügung
Die Abteilung Umweltschutz (MA 22) informiert mittels des Leitfadens Dachbegrünung, des Leitfadens Fassadenbegrünung, des Gründachpotentialkatasters und der Kennzeichnung vorhandener Fassadenbegrünung im Stadtplan Umweltgut.
Weitere Informationsangebote für Privatpersonen, Eigentümer*innen, Projektwerber*innen und Bauträger*innen gibt es durch die Umweltberatung, Gebietsbetreuung Stadterneuerung (GB*), Hauskunft, WieNeu+, Lokale Agenda oder das GrünStattGrau Innovationslabor.
Verringerung des Wärmeeintrags in den Stadtraum durch Abwärmenutzung und Verbot einer indirekten Abgabe der warmen Abluft von großen Klimaanlagen
Regelungen hinsichtlich der Abgabe warmer Abluft in den Stadtraum
Ausdrückliche Vorgaben oder Verbote zur Verringerung des Wärmeeintrags in den Stadtraum, etwa durch eine verpflichtende Abwärmenutzung von großen Klimaanlagen, insbesondere bei Neubau von Bürogebäuden und Supermärkten, sind bisher rechtlich nicht verankert.
Die Stadt Wien gibt im Rahmen von Wettbewerben, bei denen sie als Ausloberin fungiert, in den Ausschreibungskriterien das Gebot vor, dass Abwärme nicht in den öffentlichen Raum abgegeben werden darf. Das betrifft jedoch nur Wettbewerbe der Stadt Wien und nicht jene privater Immobilienentwickler*innen oder Bauträger*innen.