Bewilligung zur Baumentfernung - Antrag

Auf Grund einer Störung steht das Online-Formular bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Anträge können dem zuständigen Bezirksamt per E-Mail übermittelt werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Bäume, die durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt sind, dürfen Sie nur mit einer Bewilligung des Magistratischen Bezirksamts fällen.

Sie können die Bewilligung auch online beantragen.

Für den Antrag brauchen Sie:

  • Nachweis der Nutzungsberechtigung, zum Beispiel Baubewilligung, Bestandvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag, Nutzungsvertrag
  • Plan oder Skizze mit den Standorten der zu fällenden Bäume, der Ersatzbäume und des sonstigen Baumbestandes
  • Wenn Sie den Ersatzbaum auf einem fremden Grundstück pflanzen wollen: Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen dieses Grundstücks

Allgemeine Informationen

Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter - gemessen in 1 Meter Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung - sind durch das Wiener Baumschutzgesetz geschützt. Sie dürfen sie nur mit einer Bewilligung fällen.

Ausgenommen sind:

  • Obstbäume
  • Bäume in Kleingartenanlagen im Sinn des Wiener Kleingartengesetzes 1996
  • Bäume auf Waldgebiet

Für gefällte Bäume müssen Sie im Regelfall Ersatzbäume pflanzen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Bewilligung zur Fällung von Bäumen können folgende Personen beantragen:

  • Grundeigentümer*innen
  • Pächter*innen (Bestandnehmer*innen)
  • Sonstige Nutzungsberechtigte

Bewilligungsgründe können sein:

  • Erreichen der Altersgrenze des Baumes
  • Pflegemaßnahmen zur Erhaltung des übrigen wertvolleren Baumbestandes
  • Gefährdung von baulichen Anlagen oder der körperlichen Sicherheit von Personen
  • Bauvorhaben

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Das Magistratische Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Baum steht.

Erforderliche Unterlagen

  • Plan oder Skizze mit den Standorten
    • der zu fällenden Bäume,
    • der Ersatzbäume und
    • des sonstigen Baumbestands
  • Nachweis der Nutzungsberechtigung, zum Beispiel:
    • Baubewilligung
    • Bestandvertrag
    • Pachtvertrag
    • Mietvertrag
    • Nutzungsvertrag
  • Wenn Sie Ersatzbäume auf einem fremden Grundstück pflanzen wollen: Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen dieses Grundstücks

Verfahrensablauf

Die Bewilligung der Baumentfernung können Sie formlos schriftlich per Post, E-Mail oder mittels Online-Formular beantragen.

Kosten und Zahlung

  • Bundesgebühren:
    • 14,30 Euro für den Antrag
    • 3,90 Euro pro Bogen (A3) Beilage
  • Kommissionsgebühren:
    • 7,63 Euro je angefangene halbe Stunde (Begutachtung)
  • Verwaltungsabgabe:
    • Zwischen 4,72 Euro und 21,80 Euro je Baum

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Auf Grund einer Störung steht das Online-Formular bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Anträge können dem zuständigen Bezirksamt per E-Mail übermittelt werden. Wir ersuchen um Verständnis.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Wiener Baumschutzgesetz

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