Förderung für altersgerechten Umbau - Antrag
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der derzeitigen COVID-19 Situation ist ein eingeschränkter KundInnenverkehr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen möglich.
Online-Terminreservierung
Bitte beachten Sie die Schutzmaßnahmen (FFP2-Schutzmasken–Pflicht in Amtsgebäuden, Mindestabstand 2 Meter, Hygienemaßnahmen).
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen weiterhin per Post ein:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1,
per Fax: +43 1 4000-997 48 79 oder
per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten Umbau von Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers oder Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen.
- Baubehördliche Bewilligung oder Bauanzeige
- Plankopie in Farbe
- Rechnung oder Kostenvoranschlag
- Nachweis über das aktuelle Haushaltseinkommen
- Nachweis über die Inanspruchnahme eines Beratungsgesprächs beim Infopoint für Wohnungsverbesserung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien fördert den altersgerechten, barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung oder zum Haus. Der Zuschuss deckt 35 Prozent der förderbaren Umbaukosten ab und ist bis zu 4.200 Euro hoch.
Die Aktion der Stadt Wien läuft bis bis 31. Dezember 2025.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Mieterinnen von Wohnungen
- Eigentümerinnen von Wohnungen und Eigenheimen
- Pächterinnen von Kleingartenwohnhäusern
Förderungsvoraussetzungen:
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 60 Jahre alt .
- FörderungswerberInnen müssen dem "begünstigten Personenkreis" entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG 1989.
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 22 bis 150 Quadratmeter
- Sie haben vor Antragstellung ein verpflichtendes Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung in Anspruch genommen. Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos.
- Die Umbaukosten betragen mindestens 3.000 Euro pro Wohnung oder Haus
Die Umbauten und Installationen dienen dem altersgerechten Wohnen und sind auf dem neuesten Stand der Technik und entsprechen der ÖNORM B 1600.
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
Bei Antragstellung dürfen Rechnungen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung
- Nachweis über das aktuelle Haushaltseinkommen: Als Haushaltseinkommen gilt das Nettoeinkommen aller Personen im gemeinsamen Haushalt, also das gemeinsame Einkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer.
Bei Mietwohnungen:
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers: 340 KB PDF
oder bei Gemeindewohnungen - Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
Bei Eigentumswohnungen:
- Grundbuchseinsicht zum Nachweis des Eigentums
Bei Kleingartenwohnhäusern:
- Grundbuchseinsicht zum Nachweis des Eigentums oder Pachtvertrag im Falle der Nutzung als Pächterin
Bei baubewilligungspflichtige Maßnahmen:
- Baubewilligung oder Bauanzeige samt Einreichplan
Beim Umbau von Badezimmern beziehungsweise Bad-Einrichtungen:
- Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Sanitärinstallationen mit Bestätigung, dass es sich um altersgerechte und barrierefreie Einbauten gemäß ÖNORM B 1600 handelt.
Bei der Errichtung von Behindertenliften wie Treppenliften oder Schrägaufzügen
- Kopie der an die Baupolizei gerichteten Fertigstellungsmeldung mit Eingangsvermerk
- Positives Gutachten über die Abnahmeprüfung nach dem Wiener Aufzugsgesetz
Kosten und Zahlung
Für den altersgerechten Umbau kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, jedoch höchstens 4.200 Euro, gewährt werden. Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
- Online-Formular: Wohnungsverbesserung - Förderungsantrag
- Formular ausdrucken & ausfüllen: Antrag auf Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen: 340 KB PDF
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers: 340 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Infoblatt über die Förderung für altersgerechten Umbau: 260 KB PDF
Rechtliche Grundlagen:
- Gemeinderatsbeschluss vom 19. Dezember 2019
- Wiener Aufzugsgesetz
- Zusicherungsbedingungen
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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