Kleingärten - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Vor Beginn der Bauführung muss der Baupolizei (MA 37) für das geplante Bauvorhaben ein vollständig belegter Bauantrag übermittelt werden. Das Bauvorhaben darf weder das örtliche Stadtbild noch den Charakter des kleingärtnerisch genutzten Gebietes beeinträchtigen. Im Bedarfsfall wird das Bauvorhaben, im Auftrag der Baupolizei, von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) hinsichtlich der Gestaltung überprüft.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Haupteinfriedung:
Grundsätzlich wirkt eine Haupteinfriedung, als äußere Abgrenzung von Kleingartenanlagen, stark auf das örtliche Stadtbild ein. Insbesondere geschlossene Einfriedungen wie z. B. Mauern entsprechen nur in seltenen Fällen den Intentionen des Wiener Kleingartengesetzes und können zu einer Störung des Stadtbildes führen.
Hohe Stützmauern und umfangreiche Geländeveränderungen:
Hohe Stützmauern und umfangreiche Geländeveränderungen neigen insbesondere in Hanglagen dazu, den Charakter der Kleingartenanlage negativ zu beeinflussen. Stützmauern und Geländeveränderungen, Stufenanlagen und andere befestigte Flächen sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig. Das Ortsbild darf nicht gestört werden.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Ansprechpersonen der MA 19
Erteilung der Baubewilligung
Baupolizei (MA 37)
Verfahrensablauf
Im Bedarfsfall wird das Bauvorhaben, im Auftrag der Baupolizei (MA 37), von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) hinsichtlich der Gestaltung überprüft.
Im Interesse der BauwerberInnen wird seitens der MA 19 jedenfalls empfohlen vor der Errichtung einer Haupteinfriedung oder von hohen Stützmauern sowie bei umfangreichen Geländeveränderungen, insbesondere in Hanglagen, die Gestaltung vor Baubeginn unbedingt mit dem Dezernat Begutachtung abzustimmen.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Fotos vom aktuellen Bestand und der unmittelbaren Umgebung
Kosten und Zahlung
Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
- Broschüre "Kleingartenhaus in Wien": 2,2 MB PDF
- Baubewilligungen in Kleingärten - Antrag
- Fertigstellungsanzeige - Kleingarten(wohn-)häuser
- Förderungen für Kleingartenwohnhäuser
- Merkblätter - Bauverfahren
- Planen und Bauen im Kleingarten - BauwerberInnen: 281 KB PDF
- Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer
- Zenralverband der Kleingärtner Österreichs
Rechtliche Grundlagen:
Homepage: Architektur und Stadtgestaltung

Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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