Kleingärten - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Vor Beginn der Bauführung muss der Baupolizei für das geplante Bauvorhaben ein vollständig belegter Bauantrag übermittelt werden. Das Bauvorhaben darf weder das örtliche Stadtbild noch den Charakter des kleingärtnerisch genutzten Gebietes beeinträchtigen. Im Bedarfsfall wird das Bauvorhaben, im Auftrag der Baupolizei, von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der Gestaltung überprüft.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziel aus stadtgestalterischer Sicht

Haupteinfriedung:
Grundsätzlich wirkt eine Haupteinfriedung, als äußere Abgrenzung von Kleingartenanlagen, stark auf das örtliche Stadtbild ein. Insbesondere geschlossene Einfriedungen wie z. B. Mauern entsprechen nur in seltenen Fällen den Intentionen des Wiener Kleingartengesetzes und können zu einer Störung des Stadtbildes führen.

Hohe Stützmauern und umfangreiche Geländeveränderungen:
Hohe Stützmauern und umfangreiche Geländeveränderungen neigen insbesondere in Hanglagen dazu, den Charakter der Kleingartenanlage negativ zu beeinflussen. Stützmauern und Geländeveränderungen, Stufenanlagen und andere befestigte Flächen sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässig. Das Ortsbild darf nicht gestört werden.

Fristen und Termine

Projekte können laufend eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Dezernat Begutachtung

Erteilung der Baubewilligung

Baupolizei

Verfahrensablauf

Im Bedarfsfall wird das Bauvorhaben, im Auftrag der Baupolizei, von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der Gestaltung überprüft.

Im Interesse der BauwerberInnen wird seitens der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung jedenfalls empfohlen vor der Errichtung einer Haupteinfriedung oder von hohen Stützmauern sowie bei umfangreichen Geländeveränderungen, insbesondere in Hanglagen, die Gestaltung vor Baubeginn unbedingt mit dem Dezernat Begutachtung abzustimmen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

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