Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Gründächern - Wiener PV-Gründachförderung - Förderantrag

Allgemeine Informationen

Mit der Wiener PV-Gründachförderung wird gezielt die Errichtung von

  • PV-Anlagen auf Gründächern und
  • PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden, unterstützt.

Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen auf Gründächern und PV-Anlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung in Wien, die im Netzparallelbetrieb geführt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr aufweisen.

Es können beide Varianten kombiniert werden.

Anträge für die Wiener PV-Gründachförderung können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Für die Wiener PV-Gründachförderung ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich. Es werden PV-Anlagen mit maximal 1.000 kWp gefördert.

Der Förderung liegen die Voraussetzungen und Fördersätze der Standard-Förderbedingungen für PV-Anlagen zugrunde. Diese können Sie unter Ökostromanlagen bzw. Photovoltaikanlagen - Förderantrag ("PV-Standardförderung") abrufen.

Zuschlag für PV-Gründachanlagen:

Für PV-Anlagen, die auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung errichtet werden, kann zusätzlich zur PV-Standardförderung ein Zuschlag von maximal 150 Euro pro kWp gewährt werden.

Das Ausmaß der Förderhöhe für die Wiener PV-Gründachförderung beträgt:

  1. Maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses (abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme) oder
  2. PV-Anlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung bis zu einer Leistung von 100 kWp werden mit 400 Euro pro kWp gefördert.
    Bei PV-Anlagen auf Gründächern bzw. als Verschattungseinrichtung, deren Leistung 100 kWp übersteigt, werden
    • die ersten 100 kWp mit 400 Euro pro kWp,
    • die Leistung zwischen 100 kWp und 500 kWp mit 350 Euro pro kWp
    • und die über die 500 kWp hinausgehende Leistung mit 300 Euro pro kWp gefördert.

Zur Anwendung kommt der geringere Fördersatz, der sich aus Punkt 1 bzw. 2 errechnet.

Die maximale Fördersumme pro Anlage beträgt 250.000 Euro.

Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.

Fördersatz für PV-Anlagen-Erweiterungen: 150 Euro pro kWp

Der Fördersatz von 150 Euro pro kWp gilt auch für Erweiterungen von PV-Anlagen auf Gründächern. Bei Erweiterungen kommt somit nicht der Zuschlag für PV-Anlagen auf Gründächern zur Anwendung.

PV-Anlagen werden in Wien ab 1 kWp bis zu einer Obergrenze von 1.000 kWp gefördert. Diese Obergrenze gilt auch bei PV-Anlagen-Erweiterungen, wobei die bereits errichtete Anlagengröße berücksichtigt wird. Beispiel: 400 kWp, wurden bereits errichtet. Somit können maximal 600 kWp als Erweiterung gefördert werden.

Die Förderung ist mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, abzüglich der Erlöse unter Betrachtung des Zeitraumes der ersten 5 Jahre der Maßnahme. Es werden 3,5 Cent/kWh zugrunde gelegt.

Bespiel:
Jahresertrag: 20.000 kWh
5-Jahresertrag: 100.000 kWh
Erlöse: 3.500 Euro

Eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Photovoltaikanlage auf einem Gründach

  • Die Module müssen auf einer entsprechenden Unterkonstruktion gemäß ÖNORM L 1131 Beiblatt Solargründächer errichtet werden.
  • Ein Mindestabstand von 30 Zentimeter von der Substratoberfläche zur Unterkante der Solarpaneele muss gegeben sein.
  • Die Pflege- und Wartung muss gemäß ÖNORM L 1131 und ÖNORM B 3417 nachweislich durchgeführt werden. Der Abschluss von Verträgen zur Pflege unter Fachaufsicht mit Festlegung einer langfristigen Konzeption durch die planenden und überwachenden Garten- und Landschaftsarchitekt*innen und/oder ausführenden Unternehmer*innen wird sowohl für Intensivbegrünungen als auch für Extensivbegrünungen nachdrücklich empfohlen.

Photovoltaikanlage als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung

  • Die Fläche unter der PV-Anlage muss von Personen nutzbar sein.
  • Die PV-Anlage muss Verschattung für die Aufenthaltsflächen bereitstellen.
  • Es sind Begrünungsmaßnahmen am Dach umzusetzen (wie z. B. Intensivbegrünung, Extensivbegrünung, Begrünung mit Trögen usw.).
  • Ein Planungs- und Begrünungskonzept muss vorgelegt werden.
  • Die Pflege- und Wartung muss gemäß ÖNORM L 1131 und ÖNORM B 3417 nachweislich durchgeführt werden. Der Abschluss von Verträgen zur Pflege unter Fachaufsicht mit Festlegung einer langfristigen Konzeption durch die planenden und überwachenden Garten- und Landschaftsarchitekt*innen und/oder ausführenden Unternehmer*innen wird sowohl für Intensivbegrünungen als auch für Extensivbegrünungen nachdrücklich empfohlen.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Notwendige Unterkonstruktion (Aufständerung für PV-Module)
  • Montage
  • Verrohrung, Armaturen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Gutachten inklusive der erforderlichen Vorleistungen und Versuche

Für PV-Anlagen auf einem Gründach gilt:

Die Wiener PV-Gründachförderung kann ausschließlich für jene Anlagenleistung gewährt werden, die direkt über dem Gründach errichtet wird. Für Anlagen(teile), die nicht direkt über dem Gründach, sondern neben dem Gründach auf demselben Gebäude errichtet werden, können die Fördersätze für die PV-Standardförderung gewährt werden.

Für PV-Anlagen als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung gilt:

Die Wiener PV-Gründachförderung zur Verschattung von Dachlandschaften kann nur für jene Anlagenleistung gewährt werden, die direkt der Verschattung der darunterliegenden begehbaren Fläche dienen.

Es können beide Varianten kombiniert werden.

Nicht förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Konstruktionen, die den Vorgaben der ÖNORM L 1131 inkusive Beiblätter "Solargründächer", "Biodiversität" des Verbands für Bauwerksbegrünung widersprechen
  • Konstruktionen, die den erforderlichen Mindestabstand von 30 Zentimeter von der Substratoberfläche zur Unterkante der Solarpaneele nicht einhalten
  • Projekte ohne einen an ein Fachunternehmen vergebenen laufenden Pflege- und Wartungsvertrag
  • Errichtung des Gründaches bzw. der Begrünungsmaßnahmen selbst

Eine Kombination mit einer Förderung des Klima- und Energiefonds oder der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG ist ausgeschlossen.

Fristen und Termine

Die Förderentscheidung hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Die Förderung kann ganzjährig online beantragt werden. Die Errichtung und Fertigstellung der PV-Anlage muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn äußere Umstände wie z. B. Lieferengpässe eine Umsetzung erschweren. In diesem Fall wäre ein kurzes Mail unter Angabe der Verzögerungsgründe, sowie der voraussichtlichen Fertigstellung an die Förderstelle zu schreiben.

Der schriftliche Antrag muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben gestellt werden. Der Beginn der Arbeiten ist entweder der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission idgF.).

Der Beginn der Arbeiten kann auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung erfolgen. Die Förderzusage muss nicht abgewartet werden.

Zuständige Stelle

Für private und betriebliche Antragsteller*innen

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
9., Türkenstraße 9
Telefon: + 43 1 31 6 31 730
Fax: + 43 1 31 6 31-99-730
E-Mail: wien-pv@kommunalkredit.at
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-wien-gruendaecher
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/wiener-landesfoerderung-photovoltaik-gruendaecher

Erforderliche Unterlagen

Fördereinreichung

  • Angebot der Errichtungsfirma
  • Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden
  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular
  • Vollmacht: Wird der Antrag durch eine*n Anlagenerrichter*in oder eine andere natürliche oder juristische Person eingebracht, muss eine schriftliche Vollmacht der Förderwerber*innen beigelegt werden.
  • Nachweis MGWB (falls Anlage auf MGWB errichtet wird)

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Bestellung der PV-Anlage erfolgen. Es werden ausschließlich richtig und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.

Förderabrechnung

Anlagenbesichtigungen werden auf Stichproben beschränkt. Folgende Unterlagen müssen gesammelt und mit vollständigen und richtigen Angaben vorgelegt werden:

  • Rechnungen
  • Einzahlungsbelege bzw. Banküberweisungs-bestätigungen
  • Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber)
  • Baubewilligung (falls erforderlich)
  • Unterschriebener Fördervertrag
  • Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001
  • Fotos von Anlage und Wechselrichter

Unvollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Durch die unvollständige Vorlage von Unterlagen kann das Verfahren verzögert werden.

Formular

Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen.

Hinweis: Im Online-Antragsformular ist unter "Technische Daten" die Montagevariante "auf Gründach" auswählbar.

Zusätzliche Informationen

Förderungsrichtlinien 2023 für die Förderung der Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern und von Energieeffizienzmaßnahmen und -programmen: 176 KB PDF

Die Gewährung einer Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel.

Auf die Gewährung einer Förderung nach den geltenden Förderrichtlinien besteht kein Rechtsanspruch.

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