Einfamilienhaus - Antrag auf architektonische Begutachtung
- Voraussetzungen
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Der Einfamilienhausbau kann als Spiel- und Experimentierfeld der Architektur angesehen werden. Einfamilienhäuser sind Abbilder des persönlichen Geschmacks. Sie präsentieren und repräsentieren ihre Besitzerinnen/Besitzer.
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Es gibt kaum allgemeine gestalterische Merkmale beim Einfamilienhausbau. Die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich bezüglich:
- Baukubatur (Baukörper-Volumen)
- Fixierung der Lage des Bauwerkes am Grundstück
- Vorschreibung der umgebenden Grünraumgestaltung, Vorgärten sind gärtnerisch auszugestalten; keine Müllbehälter und PKW-Abstellplätze, usw.
Bei der Gestaltung von Einfamilienhäusern muss größtmögliche Liberalität gewährleistet werden. Ein nach den Bebauungsbestimmungen errichtetes Norm-Einfamilienhaus kann nicht als Beeinträchtigung oder Störung des örtlichen Stadtbildes gelten.
- Unterlagen
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Für eine Begutachtung sind erforderlich:
- Einreichplan
- Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Bei beabsichtigten Überschreitungen der Bebauungsbestimmungen: Unterlagen, die diese Abweichungen vom beabsichtigten örtlichen Stadtbild argumentierbar darstellen (z. B. Fotodokumentation des Baubestandes oder des baulichen Umfeldes).
- In Schutzzonen:
- Belegexemplar für das Archiv der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
- Bestandsfotos
- Zuständigkeit
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Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Fahrplanauskunft
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.atDas Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.
Kontakt:
Dezernat Architektonische Begutachtung
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 UhrErteilung der Baubewilligung:
Baupolizei (MA 37) - Kosten / Zahlung
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Der Antrag auf architektonische Bewilligung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
- Termin / Frist
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Keine
- Beachten
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Gesetzliche Grundlage:
- Bauordnung für Wien (BO):
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)
Mehr Informationen:
- Bauordnung für Wien (BO):


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