Checkliste für Einreichpläne


Inhalt der Pläne

  • Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500 mit
    • Nordpfeil
    • Grundstücksnummern
    • Einlagezahl (EZ)
    • Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaft
    • Flächenausmaßen des Bauplatzes (Baulose, Kleingarten, sonstige Grundstücke)
    • Umrissen der
      • bestehenden Baulichkeiten (grau),
      • neu zu errichtenden Baulichkeiten (rot),
      • abzutragenden Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
    • Ausmaßen der
      • bebauten Fläche
      • des umbauten Raumes - Abstände zu den Nachbar*innen
    • Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Erhaltung der Gesamtkubatur)
    • Höhenlagen des Geländes
    • Stützmauern und Wegen
    • Gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
    • KFZ-Stellplätzen
    • Öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteigen, Alleebäumen und Gleisen
    • Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer*innen und Anrainer*innen (und anderer bevollmächtigter Personen)
    • Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)
  • Angaben darüber, ob auf benachbarten Liegenschaften Betriebe mit Emissionen, die Gefährdungen gemäß § 134a Abs. 3 BO hervorrufen können, bestehen
  • Nachweis der Gebäudehöhe (Kleingärten: Nachweis der Einhaltung des obersten Abschlusses des Kleingartenhauses vom verglichenen Gelände)
  • Angaben über Baustoffe (entsprechend dem Wärme- und Schallschutznachweis)
  • Grundrisse sämtlicher Geschosse (Ausnahme: Kleingartenhäuser) im Maßstab 1:100
  • Schnitte (die zur Beurteilung erforderlich sind) im Maßstab 1:100
  • Sämtliche Ansichten mit Anschlüssen an die Nachbargebäude im Maßstab 1:100
  • Legende
    • Bestehende Bauteile: grau
    • Abzutragende Bauteile: gelb
    • Neue Bauteile aus Ziegelwerk: rot
    • Beton: grün
    • Stahlbeton: schwarz
    • Stahl: blau
    • Holz: braun
    • Andere Baustoffe: gesondert ausweisen
  • Angabe eindeutiger Raumwidmungen
  • Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen
  • Bei Widmungsänderungen oder baulichen Änderungen (wenn Räume neu geschaffen, geändert oder aufgelassen werden):
    • Ausmaße der einzelnen Nutzflächen der Räume
    • Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen)
    • Neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen
    • Aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
  • Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
  • Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
  • Hausbrieffachanlagen
  • Alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: unter anderem Fenstergrößen, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen, Ein- und Ausfahrten (vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz und andere beachten)
    Ausnahme: vereinfachte Pläne für Kleingärten (nur Angabe von Lage, Höhe, Kubatur und Kanal)
  • Angabe über die Art der Beseitigung der Abwässer
  • Angabe der für das Bauvorhaben erforderlichen Zuverlässigkeit der Tragwerke
  • bei Bauführungen gemäß § 88a der Zugangspunkt zum Gebäude und die Netzabschlusspunkte für die Wohnungen oder Betriebseinheiten

Unterfertigung der Pläne

  • Planverfasser*in (zur Berufsausübung berechtigte Personen wie Baumeister*in, Ziviltechniker*in, gewerberechtliche Befugte)
  • Im elektronischen Bewillungsverfahren muss diese Unterfertigung auf elektronische Weise erfolgen.

Material und Format der Pläne

CAD-Leitfaden

Der Leitfaden gibt Hilfestellungen zu Anwendung der Norm ÖNORM A 6240 im Bereich des Magistrats der Stadt Wien:

CAD-Leitfaden

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