Innenhofbegrünung - Förderungsantrag

Aktuell sind keine Einreichungen möglich. Eine Neuauflage der Förderung ist für 2024 geplant. Bereits erfolgte Einreichungen werden weiter behandelt.

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert Innenhofbegrünungen bis zu einer Höhe von maximal brutto 3.200 Euro.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

  • Kostenvoranschlag für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Kostenaufstellung der Materialien bei Selbstdurchführung der Arbeiten
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Fördervertrag (unterzeichnet von dem*der Hauseigentümer*in)
  • Fotos vor der Begrünungsmaßnahme

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Für den Online-Antrag benötigen Sie den Fördervertrag. Sie müssen den Fördervertrag ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie diesen als Beilage in das Online-Formular hochladen.

Das Online-Formular steht mit Neuauflage der Förderung zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert zur Hebung der Lebensqualität, der Biodiversität und für ein gesundes Stadtklima die Begrünung von Innenhöfen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Förderung der Innenhofbegrünung kann gewährt werden, wenn

  • die Liegenschaft im bebauten Gebiet liegt und die Widmung "g" geschlossene Bauweise trägt (kein Einfamilienhaus),
  • die Maßnahme nicht zur Gänze oder zum Teil über eine andere Förderschiene gefördert wird oder wurde (z. B. Begrünungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierungsförderung nach dem II. HS des WWFSG oder Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen von OekoBusiness Wien). Doppelförderungen sind unzulässig. (Dies muss von dem*der Förderungswerber*in bei der Einreichung um Förderung für Innenhofbegrünungen überprüft werden).
  • das Gebäude nicht im Eigentum von öffentlichen Rechtsträgern (z. B. Bund, Stadt Wien) steht,
  • das Gebäude älter als 15 Jahre ist,
  • der Innenhof für alle Bewohner*innen der Liegenschaft zugängig ist,
  • die Wiener Umweltschutzabteilung den Innenhof stichprobenartig besichtigen kann, und
  • in den vergangenen 15 Jahren keine Förderung für den betreffenden Innenhof in Anspruch genommen wurde.
  • es sich um eine Neubegrünung eines Innenhofs bzw. eines Innenhofbereichs handelt. Pflegearbeiten bzw. Neu- oder Umgestaltung sind nicht förderwürdig.

Förderwürdig sind:

  • Mehrjährige Pflanzen
  • Bodenentsiegelung (z. B. Asphalt/Betonabbrüche)
  • Einbau von Bewässerungen und Zisternen
  • Rankgerüste für Pflanzen
  • Oberboden (torffrei)
  • Wegebau- und dessen Einfassungen
  • Pflanzentröge mit einem Fassungsvermögen von mindestens 300 Litern
  • Überwuchsleisten, auch bei bestehenden Fassadenbegrünungen (die in den letzten 15 Jahren nicht gefördert wurden)

Nicht förderwürdig sind:

  • Gartenwerkzeuge
  • Gartenmöbel
  • Töpfe/Tröge mit einem geringeren Fassungsvermögen als 300 Liter
  • Arbeitszeit bei Selbstausführung
  • Innenhöfe von Neubauten (Mindestalter des Gebäudes: 15 Jahre)
  • Pflege, Erhaltung und Instandsetzung bereits begrünter Innenhöfe
  • Ersatzbäume gemäß Wiener Baumschutzgesetz

Eine Förderzusage/Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen verantwortlich.

Umweltfreundliche Materialien

Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:

  • Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
  • Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.

Fristen und Termine

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Begrünungsmaßnahme gestellt werden. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung der Begrünungsmaßnahme und in Abhängigkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel. (Eine Beauftragung kann zeitgleich mit dem Antrag um Förderung erfolgen. In diesem Fall trägt der*die Förderungswerber*in das volle Risiko selbst, sollte die Beurteilung des Förderantrags negativ ausfallen.)

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Förderung wird mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen bei der Wiener Umweltschutzabteilung eingebracht.
  • Die Förderungswerber*innen werden von der Entscheidung (Förderzusage/-absage) schriftlich verständigt.
  • Die Förderungswerber*innen beauftragen ein befugtes Unternehmen mit den gärtnerischen Arbeiten und Lieferungen oder führen diese (gegebenenfalls teilweise) in Eigenarbeit aus.
  • Die Förderungswerber*innen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit Zahlungsbestätigungen zur Förderung bei der Wiener Umweltschutzabteilung ein. Ab dem Zeitpunkt der Zusage können Rechnungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für die Einreichung der Rechnungen in der aktuellen Förderperiode ist der 1. Dezember 2023.
  • Der fertig begrünte Innenhof (die Vertikalbegrünung) wird von der Wiener Umweltschutzabteilung stichprobenartig besichtigt.
  • Die Förderung wird von der Wiener Umweltschutzabteilung den Förderungswerber*innen auf das genannte Konto überwiesen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag

Dem Antrag auf Förderung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Kostenvoranschlag für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Kostenaufstellung der Materialen bei Selbstdurchführung der Arbeiten
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
  • Fördervertrag
  • Fotos vor der Begrünung

Die Preisangemessenheit wird von der Wiener Umweltschutzabteilung überprüft.

Für die Förderauszahlung

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
  • Der*die Förderwerber*in ist verpflichtet eine Plakette an dem geförderten Gebäude anzubringen, die darauf hinweist, dass die Gebäudebegrünung von der Stadt Wien gefördert wurde. Die Plakette wird von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt.
  • Fotos von der Innenhofbegrünung vor und nach Fertigstellung. Die Fotos müssen im JPG-Format in einer entsprechenden Auflösung (zirka 300 dpi) übermittelt werden.
  • Einverständniserklärung - Rechteübertragung - Die Förderungswerber*innen besitzen die Bildrechte an diesen Fotos und übertragen sie mittels Einverständniserklärung der Wiener Umweltschutzabteilung (unter anderem zur Veröffentlichung gemeinsam mit der Adresse).

Kosten und Zahlung

  • Im Zuge der Förderung werden die Kosten für die Begrünung bis zu einer Höhe von maximal brutto 3.200 Euro übernommen.
  • Bei Durchführung durch ein befugtes Unternehmen werden 100 Prozent der gesamten Leistungen bis zu einer Maximalhöhe von brutto 3.200 Euro, bei Eigenleistungen 100 Prozent der Materialkosten bis zu einer Maximalhöhe von brutto 3.200 Euro gefördert.
  • Planungs- und Beratungsleistungen werden in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten mitgefördert.
  • Wenn die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) entfernt, und (z. B. nach Sanierungsarbeiten) nicht wiederhergestellt wird, muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
  • Wenn die Voraussetzung der Zugänglichkeit für alle Bewohner*innen der Liegenschaft entfällt muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
  • Anträge werden nach dem Einlangen in der Förderdienststelle bearbeitet und entsprechend den im Haushaltsjahr vorhandenen finanziellen Ressourcen berücksichtigt.

Erledigungsdauer

Die oben genannten Unterlagen stellen die Grundlage für die Antragstellung bei der Wiener Umweltschutzabteilung dar. Nach vollständiger Vorlage der Einreichunterlagen werden diese hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft. Die Abwicklung des Verfahrens kann bis zu 6 Monate dauern. Unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die Antragsteller*innen schriftlich informiert.

Formular

  • Das Online-Formular steht mit Neuauflage der Förderung zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gerichtsort ist Wien. Die Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Antrag festgelegten Widmung verwendet werden.

Weitere Auskünfte zur Stadterneuerung bei der Wiener Gebietsbetreuung.

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