Innovationsförderung zur Anhebung der Mindestanzahl der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen
Zur schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Wiener Elementarbildungseinrichtungen werden die Stunden von Assistent*innen wesentlich verbessert. Sie können für die zusätzlich anfallenden Personalkosten von Assistent*innen in Kindergartengruppen eine Förderung beantragen.
Zur Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Aktuelle Lohnkonten aller Assistent*innen
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
Sie können den Antrag online stellen:
Um zu kontrollieren, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, müssen Sie bis 31. Jänner des Folgejahres eine Jahresabrechnung einreichen:
Außerdem können Sie online den Sachbericht über die Verwendung der gewährten Förderung einreichen:
Allgemeine Informationen
Zur schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Wiener Elementarbildungseinrichtungen sollen die Stunden von Assistent*innen wesentlich verbessert werden. Die durch diese Änderung zusätzlich anfallenden Personalkosten können im Rahmen der Innovationsförderung finanziell abgegolten werden. Das Projekt ist an Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" geknüpft und vorerst befristet bis 31. August 2026. Diese zusätzliche Förderung der Stadt Wien - Kindergärten kann daher nur bestehenden Vertragspartner*innen gewährt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, welche schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" vollgefördert werden. Förderungen im Rahmen der "Innovationsförderung zur Anhebung der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen" können ausschließlich über das Online-Formular beantragt werden.
Für die Fördergewährung muss eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie "Innovationsförderung zur Anhebung der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen" voraus.
Fristen und Termine
Förderansuchen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Antrages erfolgen. Eine Rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für die Fördergewährung eines laufenden Monats ist, dass die Bildungsleistung bis 15. des Monats begonnen hat.
Zuständige Stelle
Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Förderungen private elementare Bildungseinrichtungen
3., Thomas-Klestil-Platz 15, N-1
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf "Innovationsförderung zur Anhebung der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen" inklusive aller Beilagen
- Aktuelle Lohnkonten aller Assistent*innen in Kindergartengruppen
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Online-Formular: Innovationsförderung zur Anhebung der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen - Antrag
- Assistenzaufstellung: 185 KB PDF
- Online-Formular mit Handy-Signatur: Jahresabrechnung zur Innovationsförderung - Einreichung
- Online-Formular mit Handy-Signatur: Sachbericht für gewährte Förderungen
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stadt Wien | Kindergärten
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