Innovationsförderung zur Anhebung der Mindestanzahl der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen
Die Stunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen werden erhöht, um die Rahmenbedingungen in elementaren Bildungseinrichtungen zu verbessern. Sie können für die zusätzlich anfallenden Personalkosten von Assistent*innen eine Förderung beantragen.
Zur Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Aktuelle Lohnkonten aller Assistent*innen
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen:
Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Um zu kontrollieren, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, gilt folgende Frist für die Abgabe der Jahresabrechnung:
- Nicht-Bilanzierer (NB), Bilanzierer (B) und Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr (AWJ bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
Sie müssen die Jahresabrechnung online einreichen:
Zu den gleichen Fristen müssen Sie berichten, wie Sie die bereits erhaltene Förderung verwendet haben, also den Sachbericht für Förderungen online einreichen:
Allgemeine Informationen
Zur schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Wiener Elementarbildungseinrichtungen sollen die Stunden von Assistent*innen wesentlich erhöht werden. Sie können für die zusätzlich anfallenden Personalkosten von Assistent*innen eine Förderung beantragen.
Das Projekt ist an Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" geknüpft und vorerst bis 31. August 2026 befristet. Diese zusätzliche Förderung der Stadt Wien - Kindergärten kann daher nur bestehenden Vertragspartner*innen gewährt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, die schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" voll gefördert werden.
Um die Förderung zu bekommen, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie voraus.
Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen
Fristen und Termine
Förderansuchen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Antrages erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Damit eine Förderung für einen laufenden Monat gewährt wird, muss die Bildungsleistung bis 15. des Monats begonnen haben.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag auf "Innovationsförderung zur Anhebung der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen" inklusive aller Beilagen
- Aktuelle Lohnkonten aller Assistent*innen in Kindergartengruppen
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
- Assistenzaufstellung
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Online-Formular mit ID Austria: Innovationsförderung zur Anhebung der Betreuungsstunden von Assistent*innen in Kindergartengruppen - Antrag
- Assistenzaufstellung: 185 KB PDF
- Online-Formular: Jahresabrechnung zur Innovationsförderung - Einreichung
- Online-Formular mit ID Austria: Sachbericht für Förderungen
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stadt Wien | Kindergärten
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