Korrektur des Melderegisters (Namens-, Personenstands-, Staatsbürgerschaftsänderung, neuer Akademischer Grad oder "IngenieurIn")
Voraussetzungen
Namensänderungen bzw. Änderungen des Personenstandes (Familienstandes) aufgrund einer Eheschließung bzw. Verpartnerung vor einem österreichischen Standesamt bzw. Behörde oder aufgrund eines Namensänderungsbescheides einer österreichischen Standesbehörde werden automatisch im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich.
Die Verleihung oder der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wird von der zuständigen Behörde im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich.
Wurde der Name, der Personenstand (Familienstand) bzw. die Staatsbürgerschaft einer meldepflichtigen Person durch eine Entscheidung einer ausländischen Behörde geändert (z. B. Eheschließung im Ausland) muss diese Änderung innerhalb von einem Monat der Meldebehörde mitgeteilt werden.
Der Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung "IngenieurIn" im Zentralen Melderegister ist freiwillig.
Wenn nicht gleichzeitig eine An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes erfolgt, ist für die Änderung der Daten kein Antragsformular (Meldezettel) erforderlich.
Weitere Informationen: Anmelden eines Wohnsitzes
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.)
- Bei der Änderung eines Namens oder Personenstandes (Familienstandes) z. B.:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Partnerschaftsurkunde
- Namensänderungsbescheid
- Bei einer Änderung der Staatsbürgerschaft:
- Aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn:
- Verleihungsurkunde
Zuständige Stelle
- Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
- Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Ummeldung aufgrund einer Änderung eines Namens, des Personenstandes (Familienstandes) oder der Staatsbürgerschaft muss innerhalb von einem Monat vorgenommen werden.
Die Eintragung eines Akademischen Grades oder der Standesbezeichnung "IngeneurIn" im Zentralen Melderegister ist freiwillig und deshalb nicht an eine bestimmte Frist gebunden.
Beachten
Eintragung in das Standarddokumenteregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumenteregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für einen Meldevorgang (z. B. einer Korrektur des Melderegisters) vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Meldeservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
