Werbepylon - Antrag auf architektonische Begutachtung
Voraussetzungen
Ein Werbepylon ist eine freistehende Werbeanlage, schlank und hochgerichtet dimensioniert, wie zum Beispiel ein Tankstellen-Preisankünder oder ein Kaufhaussignet. Er weist auf örtliche Betriebseinheiten hin.
Ziel aus stadtgestalterischer Sicht
Für den Wiener Stadtbereich gelten folgende Kriterien:
- Maximale Höhe von sieben Metern (Ausnahme: Gewerbeparks und Shoppingcenter)
- Unmittelbare Nähe zum betreffenden Betrieb (Ausnahme: Gewerbeparks und Shoppingcenter)
- Eine Aufstellung im öffentlichen Straßenraum ist auf Industrie- und Gewerbegebiete zu beschränken (Zeichenkonkurrenz zu Verkehrssicherheits-Einrichtungen)
Erforderliche Unterlagen
Für eine Begutachtung ist erforderlich:
- Einreichplan
- Flächenwidmungs- und Bebauungsplan einschließlich der besonderen Bestimmungen (BB)
- Fotos des projektierten Standortes und der unmittelbaren Umgebung
Zuständige Stelle
Architektursachverständige:
Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) ist Architektursachverständige für alle Bewilligungsverfahren. Ihre Gutachten zu den eingereichten Projekten werden der für die Bewilligung zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht.
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 81114-88915, -88916, -88917
Fax: +43 1 81114-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Das Beratungsservice der MA 19 bietet für PlanverfasserInnen und BauwerberInnen Hilfestellung zu ihren vorgelegten Projekten. Eine Beurteilung aus stadtgestalterischer Sicht gibt Aussicht auf die zu erwartende Stellungnahme.
Kontakt für Werbeelemente auf öffentlichem Grund:
Dezernat Gestaltung Öffentlicher Raum
Termin nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt für Werbeelemente auf Privatgrund:
Dezernat Architektonische Begutachtung
Ansprechperson: Helmut Tyra
E-Mail: helmut.tyra@wien.gv.at
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr
Erteilung der Baubewilligung:
- Bewilligung für Werbeflächen über drei Quadratmeter und in Schutzzonen durch die Baupolizei Gruppe BB - Bauvorhaben besonderer Art (MA 37)
- Bewilligung für Werbeflächen unter drei Quadratmeter durch die Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
Kosten und Zahlung
Der Antrag auf architektonische Bewilligung ist gebührenfrei.
Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Mehr Informationen:
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO):
- § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1)
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Architektur und Stadtgestaltung (Magistratsabteilung 19)
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