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Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen an Hochhäusern

Solarstrom ist günstig, klimafreundlich und stadttauglich. Mit entsprechender Planung können auch Fassaden von Hochhäusern für diese nachhaltige Form der Energie-Erzeugung genutzt werden – ohne Einschränkung beim Brandschutz.

Solarzellen aus der Nähe

Wien hat viele Flächen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der Einsatz an Hochhäusern mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 Metern ist allerdings aufgrund der Vorgaben der OIB-Richtlinie 2.3 nicht zulässig.

Hier wird eine Brandverhaltensklasse A2 gefordert. Durch die Brandlast der in Photovoltaik-Modulen unbedingt notwendigen Kunststoff-Folien ist diese nicht gegeben.

Forschungsprojekt zu Möglichkeiten der Photovoltaik-Nutzung

Um hier dennoch Möglichkeiten der Nutzung zu untersuchen, hat die Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ein Forschungsprojekt im Auftrag der Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) sowie der IBA-Wien, Wohnbauforschung und internationale Beziehungen, durchgeführt.

Die Ergebnisse sind bereits in die Richtlinie der Wiener Baupolizei (MA 37) über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eingeflossen.

Photovoltaik-Module mit den anschließend angeführten Eigenschaften wurden dem erarbeiteten Brandszenario eines Fensterausbrandes aus Räumen mit Sprinkleranlage unterzogen und haben die Kriterien in Anlehnung an die ÖNORM B 3800-5 positiv erfüllt.

Hinweis: Die folgend genannten Empfehlungen für die Anbringung von Photovoltaik-Modulen an Hochhäusern mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 Metern gelten ausschließlich für jene Hochhäuser, die zumindest über eine automatische Lösch-Anlage mit dem Schutzziel "Verhinderung der vertikalen Flammenübertragung" verfügen.

Positiv geprüfte Konfigurationen:

  • Glas-Glas-Module mit einer Brandverhaltensklasse B und mit einer Mindestdicke der beiden Glasschichten von je 6 Millimetern
  • 2 Einbettungsfolien aus beliebigem Polymer mit einer Maximaldicke von je 0,76 Millimetern
  • Mit Kunststoff-Anschlussdose
  • Mit Rahmen mindestens der Brandverhaltensklasse A2 entsprechend - oder ohne Rahmen
  • Dimensionen der Module bis zu 120 mal 210 Zentimetern (Breite mal Länge)

Positiv geprüfte Anordnung der Photovoltaik-Module als Fassaden-Element:

  • Prinzipiell als ein vorgehängtes hinterlüftetes System mit metallischer Unterkonstruktion
  • Unabhängig vom Material (Aluminium oder Edelstahl)
  • Wärmedämmung aus Mineralwolle mindestens der Brandverhaltensklasse A2 mit einem
    Schmelzpunkt größer als 1.000 Grad Celsius
  • Hinterlüftungsspaltbreite im bauphysikalisch üblichen Bereich von 40 bis 60 Millimetern
  • Abstände zwischen Photovoltaik-Modulen in horizontaler und vertikaler Richtung von 0 bis 50 Millimeter
  • Anordnung nicht über Außenwand-Öffnungen, sondern horizontal daneben
  • Außenwand-Öffnungen, horizontaler Abstand zu den Öffnungen von mindestens 50 Millimetern

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