Thermen, Konvektoren - Begutachtung
Allgemeine Informationen
Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Schutzzonen in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde (Baupolizei) weitergeleitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Ziele aus stadtgestalterischer Sicht
- Die gestalterische Einheit von bestehenden Fassaden soll erhalten bleiben.
- Die Positionierung von Wanddurchbrüchen von Außenwandthermen sollte hofseitig oder innerhalb von Loggien geplant werden. Nachträgliche straßenseitige Ab- und Zuluft Öffnungen bei Altbauten, sollten aufgrund der Sichtbarkeit detailliert mit der Begutachtung abgestimmt werden.
- Die Montage eines Konvektors muss mittig unter dem Fenster erfolgen. Architektonische Zierelemente dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.
- Sämtliche Lüftungsgitter müssen in Fassadenfarbe ausgeführt werden.
Fristen und Termine
Projekte können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at
Stadtbildbegutachtung - Terminvereinbarung
Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Kontakt (innerhalb von Schutzzonen)
Fachbereich Stadtbildbegutachtung
Erteilung der Baubewilligung
- In Schutzzonen: Baupolizei
- Bei denkmalgeschützten Objekte zusätzlich: Bundesdenkmalamt (BDA) - Landeskonservatorat für Wien (Es muss gesondert ein Bescheid vom Bundesdenkmalamt erwirkt werden.)
Verfahrensablauf
Außerhalb von Schutzzonen wird die Stellungnahme an die BauwerberInnen übermittelt.
Innerhalb von Schutzzonen übermittelt die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die Baupolizei. Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne (Checkliste für Einreichpläne)
- Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes
- In Schutzzonen: Belegexemplar für das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung
Kosten und Zahlung
3,20 Euro Verwaltungsabgabe
In Schutzzonen werden die im Zuge des Bewilligungsverfahrens anfallenden Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.
Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1, 4 und 6)
Kontakt
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- Letzte Aktualisierung: 27.11.2025, 12.59 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 044f49d5-876b-470d-a74a-73e89f369417
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