Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan (Transportbegleiter*in) - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Begleitung von Sondertransporten im Land Wien ist die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan durch das Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65), erforderlich (§ 97 Abs. 2 Straßenverkehrsverordnung 1960 (StVO)).
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre (bei Berufskraftfahrer*innen mit Bestätigung Mindestalter 18 Jahre)
- Höchstalter 65 Jahre
- Österreichischer Staatsbürgerschaft
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klassen C und E
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Absolvierung einer theoretischen (Kursbestätigung nicht älter als 3 Jahre) und praktischen (5 Begleitungen der Stufe Zwei) Ausbildung
- Abschluss einer Rückersatzversicherung
- Gewerbeschein (Gewerbe: Begleitung von Schwertransporten) und bei Angestellten einer Transportfirma Arbeitsbestätigung
Fristen und Termine
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Zuständige Stelle
Vereidigung
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 4000-99-38319
E-Mail: sb@ma65.wien.gv.at
Team Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Referat Sondertransportbegleiter
Ansprechpersonen:
- Sonja Hochmeister
Telefon: +43 1 4000-38346 - Ing. Georg Mahel
Telefon: +43 1 4000-38355 - Nicole Schitter
Telefon: +43 1 4000-38350
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Verfahrensablauf
- Die Antragsteller*innen bzw. deren Dienstgeber*innen beantragen die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan im Land Wien gemäß § 97 Abs. 2 StVO beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65). Die Begleitung von Sondertransporten darf erst nach der Bestellung erfolgen.
- Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen werden die Antragsteller*innen je nach Wunsch entweder in der MA 65, vereidigt und bestellt, oder im Amt einer anderen von dem*der Antragsteller*in wahlweise angegebenen Landesregierung.
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung über die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung (nur bei Neuantrag) oder Kopie des Bestellungsdekretes des Wohnsitzbundeslandes bzw. der letzten Bestellung und bei Selbstständigen Nachweis einer Begleittätigkeit im vergangenen Jahr (bei bereits in anderen Bundesländern Vereidigten)
- Kopie des Führerscheines (nur bei Neuantrag)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie - bei Neuantrag)
- Gewerbeschein (in Kopie)
- Bei Angestellten einer Transportfirma zusätzlich Arbeitsbestätigung
- Bestätigung der abgeschlossenen Rückversicherung
- Passfoto
- Meldebestätigung (wird von der MA 65 eingeholt) oder Firmenadresse
- Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) nicht älter als 3 Monate (wird von der MA 65 eingeholt)
Bitte scannen Sie Ihren Antrag inklusive Unterlagen ein und senden Sie diesen mittels E-Mail an sb@ma65.wien.gv.at. Bei Sammelanträgen (z. B. Firmen, Magistratsdienststellen usw.) scannen Sie bitte die Anträge inklusive Unterlagen einzeln (wegen beschränkter Speicherkapazität) ein und senden Sie diese per E-Mail an sb@ma65.wien.gv.at. Bitte das/die erforderliche/n Passfoto/s dem jeweiligen elektronischen Antrag möglichst im JPG-Format beifügen. Für diesbezügliche Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Kanzlei des Referates Sondertransportbegleiter zur Verfügung.
Kosten und Zahlung
Die Bezahlung der für die Vereidigung fälligen Gebühr erfolgt bei der Bestellung. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der im Zuge der Antragstellung vorgelegten, als Gebühr zu verrechnenden Beilagen.
- Mindestens 50,11 Euro bei Erstvereidigung in Wien
- Mindestens 46,21 Euro bei Aufstockung auf Stufe 4 (Erstvereidigung Wien)
- Mindestens 38,41 Euro bei Verlängerung
Bei Verlängerung als Straßenaufsichtsorgan werden Sie um Rücksendung der Scheckkarte an die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten - Referat Sondertransportbegleiter (MA 65) gebeten.
Bei Beendigung Ihrer Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan werden Sie um Rücksendung der Scheckkarte und der Plakette an die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten - Referat Sondertransportbegleiter (MA 65) gebeten.
Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.
Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Für die Vereidigung ist der Abschluss einer Rückersatzversicherung für Straßenaufsichtsorgane in der Höhe von 726.728,34 Euro (auch für leichte Fahrlässigkeit) erforderlich (für den Fall dass die Straßenaufsichtsorgane vom Rechtsträger aufgrund des Amtshaftungsgesetzes wegen einer in Vollziehung der Gesetze einem Dritten gegenüber begangenen Rechtsverletzung als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen werden).
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- Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 13.30 Uhr
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