WieNeu+-Grätzlförderung für innovative Stadterneuerungsprojekte - Förderantrag
Die Stadt Wien fördert im Rahmen des Stadterneuerungs-Programms WieNeu+ in ausgewählten Stadtteilen klimafreundliche, nachhaltige und ressourcenschonende Innovationen im baulich-technischen Bereich.
Förderfähig ist der innovative Anteil an Sanierungsvorhaben, Planungen und Geschäftsentwicklungen. Eine Kombination mit anderen Förderungen zur Deckung des nicht-innovativen Projektanteils ist prinzipiell möglich.
Außerdem benötigen Sie die folgenden Excel-Tabellen:
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (92 KB XLSM)
- Förderziele und -Indikatoren (40 KB XLSX)
Allgemeine Informationen
WieNeu+ ist ein Stadterneuerungs-Programm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen.
Als erstes von mehreren Gebieten wurde Innerfavoriten im 10. Bezirk ausgewählt (inklusive der Blocksanierungsgebiete des wohnfonds_wien).
Als 2. Gebiet wurde das Grätzl 20 + 2 ausgewählt (inklusive der Blocksanierungsgebiete des wohnfonds_wien)
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen
- juristische Personen (beispielsweise Gemeinnützige und Gewinnorientierte Unternehmen, (Gemeinnützige) Vereine, Genossenschaften)
- sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen (beispielsweise Einzelunternehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts)
innerhalb eines Projektgebiets.
Förderhöhe:
- Förderung baulicher/technischer (Umsetzungs-)Maßnahmen (Schiene 1): Bis maximal 40 Prozent der Mehrkosten der innovativen Maßnahmen (im Vergleich zu einer nicht-innovativen Maßnahme) bis zu einer maximalen Förderhöhe von 500.000 Euro (für juristische Personen) und 150.000 Euro (bei natürlichen Personen)
- Förderung von Umweltstudien beziehungsweise innovativen Planungsleistungen (Schiene 2): Bis maximal 50 Prozent der Mehrkosten der innovativen Planungsleistungen beziehungsweise der Etablierung eines innovativen Umsetzungs- oder Geschäftsmodells (beispielsweise Erneuerbare Energiegemeinschaften) bis zu einer maximalen Förderhöhe von 30.000 Euro
Für kleine Unternehmen kann die Beihilfenintensität um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Für mittlere Unternehmen kann die Beihilfenintensität um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die maximalen Förderhöhen bleiben hiervon unberührt.
Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro.
Die technischen Voraussetzungen können der Förderungsrichtlinie (515 KB PDF) entnommen werden.
Fristen und Termine
Die Frist innerhalb derer Förderanträge gestellt werden können, hängt vom Stadtteil (Grätzl) ab:
- Im Projektgebiet 1 - Innerfavoriten endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2023.
- Im Projektgebiet 2 – Grätzl 20 + 2 endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2025.
Förderungsanträge können bis zu diesem Stichtag eingereicht werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung muss vor Projektbeginn mit allen Einreichunterlagen (beispielsweise vor Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung) bei der Abteilung Technische Stadterneuerung eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Technische Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1
Telefon: +43 1 4000-25107
Fax: +43 1 4000-99-8025
E-Mail: wieneuplus@ma25.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Nach persönlicher Vereinbarung
Stabsstelle Budget, Vergabe und Sonderprojekte
Verfahrensablauf
- Zur Abklärung fachlicher Fragen wird, vor Abgabe des Antrags und der erforderlichen Einreichunterlagen, ein Gespräch mit der Einreichstelle (Technische Stadterneuerung) dringend empfohlen.
- Für die Einreichung der Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular muss mit allen erforderlichen Nachweisen und Beilagen und unterschrieben, eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Diese werden an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller retourniert.
- Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, sowie die Höhe dieser, obliegt dem in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Beirat.
- Die Förderzusage kommt erst mit der bedingungslosen Annahme des Fördervertrags durch die Förderwerberin bzw. den Förderwerber zustande.
- Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Technische Stadterneuerung Kontakt aufgenommen werden. Die Unterlagen für die Endabrechnung müssen nachgereicht werden.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einem allfälligen Ortsaugenschein beziehungsweise positiver Stellungnahme durch einen Amtssachverständigen der Abteilung Technische Stadterneuerung.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für den Antrag um Förderung erforderlich und müssen vor Projektbeginn vollständig beigelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bei juristischen Personen: Auszug aus Firmenbuch, Vereinsregister oder Stiftungs- und Fondsregister sowie Gesellschaftervertrag, Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung
- Bei natürlichen Personen: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (beispielsweise Führerschein, Reisepass)
- Strafregisterauszug der Förderwerberin beziehungsweise des Förderwerbers oder vertretungsbefugter Organe bei juristischen Personen
- Aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens, um welches für Förderung angesucht wird
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden:
- Nachweis der Kosten der Errichtung (Rechnungen und Zahlungsbelege)
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Fertigstellung beziehungsweise Montage und Inbetriebnahme (beispielsweise Inbetriebnahmeprotokoll)
- Aussagekräftige Fotodokumentation
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Kosten an.
Erledigungsdauer
Die Entscheidung über Gewährung der Förderung erfolgt nach Beurteilung durch einen beigezogenen Beirat. Die Auszahlung erfolgt etwa binnen 3 Monaten nach Fertigstellung und Abschlussprüfung des Projekts.
Formular
- Online-Formular: WieNeu+ - Grätzlförderung für innovative Stadterneuerungsprojekte - Antrag
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung: 92 KB XLSM
- Förderziele und -Indikatoren: 40 KB XLSX
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Technische Stadterneuerung
Kontaktformular