WieNeu+-Grätzlförderung für innovative Stadterneuerungsprojekte - Förderantrag

Die Stadt Wien fördert im Rahmen des Stadterneuerungs-Programms WieNeu+ in ausgewählten Stadtteilen klimafreundliche, nachhaltige und ressourcenschonende Innovationen im baulich-technischen Bereich.

Förderfähig ist der innovative Anteil an Sanierungsvorhaben, Planungen und Geschäftsentwicklungen. Eine Kombination mit anderen Förderungen zur Deckung des nicht-innovativen Projektanteils ist prinzipiell möglich.

Mögliche Fördergegenstände

Außerdem benötigen Sie die folgenden Excel-Tabellen:

Allgemeine Informationen

WieNeu+ ist ein Stadterneuerungs-Programm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen.

Als erstes von mehreren Gebieten wurde Innerfavoriten im 10. Bezirk bearbeitet (inklusive der Blocksanierungsgebiete des wohnfonds_wien) und mit Ende 2023 abgeschlossen.

Aktuell wird das 2. Gebiet Grätzl 20 + 2 bearbeitet (inklusive der Blocksanierungsgebiete des wohnfonds_wien).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen
  • juristische Personen (beispielsweise Gemeinnützige und Gewinnorientierte Unternehmen, (Gemeinnützige) Vereine, Genossenschaften)
  • sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen (beispielsweise Einzelunternehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts)

innerhalb des Projektgebiets - Grätzl 20 + 2.

Förderhöhe:

  • Förderung baulicher/technischer (Umsetzungs-)Maßnahmen (Schiene 1): Bis maximal 40 Prozent der Mehrkosten der innovativen Maßnahmen (im Vergleich zu einer nicht-innovativen Maßnahme) bis zu einer maximalen Förderhöhe von 500.000 Euro (für juristische Personen) und 150.000 Euro (bei natürlichen Personen)
  • Förderung von Umweltstudien beziehungsweise innovativen Planungsleistungen (Schiene 2): Bis maximal 50 Prozent der Mehrkosten der innovativen Planungsleistungen beziehungsweise der Etablierung eines innovativen Umsetzungs- oder Geschäftsmodells (beispielsweise Erneuerbare Energiegemeinschaften) bis zu einer maximalen Förderhöhe von 30.000 Euro

Für kleine Unternehmen kann die Beihilfenintensität um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Für mittlere Unternehmen kann die Beihilfenintensität um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die maximalen Förderhöhen bleiben hiervon unberührt.

Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro.

Die technischen Voraussetzungen können der Förderungsrichtlinie (475 KB PDF) entnommen werden.

Fristen und Termine

Die Frist innerhalb derer Förderanträge gestellt werden können, hängt vom Stadtteil (Grätzl) ab:

Förderungsanträge können bis zu diesem Stichtag eingereicht werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung muss vor Projektbeginn mit allen Einreichunterlagen (beispielsweise vor Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung) bei der Abteilung Technische Stadterneuerung eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Technische Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1
Telefon: +43 1 4000-25107
Fax: +43 1 4000-99-8025
E-Mail: wieneuplus@ma25.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Nach persönlicher Vereinbarung

Stabsstelle Budget, Vergabe und Sonderprojekte

Verfahrensablauf

  • Zur Abklärung fachlicher Fragen wird, vor Abgabe des Antrags und der erforderlichen Einreichunterlagen, ein Gespräch mit der Einreichstelle (Technische Stadterneuerung) dringend empfohlen.
  • Für die Einreichung der Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular muss mit allen erforderlichen Nachweisen und Beilagen und unterschrieben, eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Diese werden an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller retourniert.
  • Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, sowie die Höhe dieser, obliegt dem in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Beirat.
  • Die Förderzusage kommt erst mit der bedingungslosen Annahme des Fördervertrags durch die Förderwerberin bzw. den Förderwerber zustande.
  • Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung Technische Stadterneuerung Kontakt aufgenommen werden. Die Unterlagen für die Endabrechnung müssen nachgereicht werden.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einem allfälligen Ortsaugenschein beziehungsweise positiver Stellungnahme durch einen Amtssachverständigen der Abteilung Technische Stadterneuerung.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für den Antrag um Förderung erforderlich und müssen vor Projektbeginn vollständig beigelegt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus Firmenbuch, Vereinsregister oder Stiftungs- und Fondsregister sowie Gesellschaftervertrag, Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung
  • Bei natürlichen Personen: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (beispielsweise Führerschein, Reisepass)
  • Strafregisterauszug der Förderwerberin beziehungsweise des Förderwerbers oder vertretungsbefugter Organe bei juristischen Personen
  • Aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens, um welches für Förderung angesucht wird
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden:

  • Nachweis der Kosten der Errichtung (Rechnungen und Zahlungsbelege)
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Fertigstellung beziehungsweise Montage und Inbetriebnahme (beispielsweise Inbetriebnahmeprotokoll)
  • Aussagekräftige Fotodokumentation
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung

Kosten und Zahlung

Es fallen keine Kosten an.

Erledigungsdauer

Die Entscheidung über Gewährung der Förderung erfolgt nach Beurteilung durch einen beigezogenen Beirat. Die Auszahlung erfolgt etwa binnen 3 Monaten nach Fertigstellung und Abschlussprüfung des Projekts.

Formular

Zusätzliche Informationen

Keine

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Technische Stadterneuerung
Kontaktformular