Das Wiener Fördertransparenzgesetz verfolgt die Zielsetzung, die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Förderungen der Stadt Wien sicherzustellen.

Gemäß § 4 Abs. 3 des Wiener Fördertransparenzgesetzes hat der Magistrat einheitliche Vorgaben zur Abwicklung von Förderungen in einer allgemeinen Richtlinie festzulegen. Das vorliegende Förderhandbuch – welches von der Bereichsleitung für grundsätzliche Angelegenheiten des Förderwesens in Kooperation mit verschiedenen Abteilungen des Magistrats erarbeitet wurde – stellt die allgemeine Richtlinie iSd § 4 Abs. 3 Wiener Fördertransparenzgesetzes dar und soll eine Harmonisierung der Förderabwicklung im Magistrat der Stadt Wien ermöglichen.

Im Sinne der Transparenz soll durch die Veröffentlichung des Förderhandbuchs interessierten Bürger*innen darüber hinausgehend auch die Möglichkeit gegeben werden, einen Einblick in die Förderabwicklung und die bestehenden (verpflichtenden) Vorgaben für die Förderdienststellen des Magistrats der Stadt Wien zu erhalten.

Das Handbuch gliedert sich in zwei Teile:

Der Allgemeine Teil richtet sich an sämtliche Dienststellen, die Förderungen im weiteren Sinn (siehe Kap. 1.2) abwickeln und enthält im Wesentlichen allgemeine Informationen zu Förderungen, zum Förderbegriff, eine Liste von magistratsweit einheitlich zu verwendenden Begriffsbestimmungen sowie weiterführende Informationen und Empfehlungen als Hilfestellung und Orientierung für die Förderdienststellen.

Der Besondere Teil gilt für Dienststellen, die mit der Abwicklung von Förderungen im engeren Sinn (siehe dazu Kap. 12.1) sowie von Transferleistungen (siehe dazu Kap. 12.2) betraut sind und enthält konkrete Vorgaben und Mindestinhalte, die im Rahmen der Erstellung von Förderrichtlinien sowie bei der Abwicklung von Förderungen von den Förderdienststellen einzuhalten und anzuwenden sind, um ein weitgehend synergetisches System für ein vereinheitlichtes, vergleichbares, effektives sowie effizientes Förderwesen zu etablieren und laufend weiterzuentwickeln.

Das Handbuch versteht sich nicht als starres Regelwerk, sondern soll vielmehr laufend evaluiert, weiterentwickelt und an die Anforderungen der Förderabwicklung und -gewährung in der Praxis angepasst werden. Weiterführende Anregungen der Förderdienststellen werden gerne in nachfolgende Aktualisierungen des Förderhandbuches eingearbeitet.