Einleitungskapitel

Versionen

Version 0.1

Datum

15. März 2021

Inhalt

Mit den Förderdienststellen abgestimmte Erstfassung der MA 5 mit Beiträgen bzw. Mitwirkung der MDR, MD-OS-PIKT sowie MA 63.

Version 1.0

Datum

13. Juli 2021

Inhalt

Das Förderhandbuch wurde im Hinblick auf das in Kraft getretene Wiener Fördertransparenzgesetz angepasst bzw. ergänzt.

Der Besondere Teil ist ab dem Kalenderjahr 2022 verpflichtend anzuwenden.

Version 2.0

Datum

27. März 2023

Inhalt

Diverse inhaltliche Ergänzungen (z.B. zum EU-Beihilfenrecht, Datenschutz, E-Government, IKS sowie Compliance) sowie redaktionelle und sprachliche Überarbeitungen mit Beiträgen bzw. Adaptierungen durch die MA 5, MA 63, MDR, MD-PR-GIR sowie MD-OS-PIKT.

Diverse Empfehlungen des Stadtrechnungshofes Wien im Hinblick auf die Prüfung des CMS bei Vereinen (StRH I-2/19) werden durch Ergänzung von Compliance-Regelungen für Fördernehmer*innen der Stadt Wien umgesetzt.

Die an eine Förderdienststelle ergangene Empfehlung Nr. 2 des Stadtrechnungshofes Wien im Rahmen der Prüfung eines fördernehmenden Vereins (StRH I – 1186560-2022) wird durch die nunmehr verpflichtende Vorlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht von nicht bilanzierenden Institutionen bei der Abrechnung von Gesamtförderungen umgesetzt.

Die Empfehlung Nr. 1 des Stadtrechnungshofes Wien im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses der Bundeshauptstadt Wien für das Jahr 2021 (StRH IX – 2096966-2022) wird durch Aufnahme von Handlungsanweisungen im Hinblick auf die Verbuchung von Rückforderungen als Forderungen im Vermögenshaushalt umgesetzt.

Die Änderungen des Besonderen Teiles sind spätestens für Förderungen ab dem Kalenderjahr 2024 verpflichtend anzuwenden.