Förderungen für Kleinvorhaben für Klima und Umwelt

Die Stadt Wien - Umweltschutz vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützungen für klima- und umweltspezifische Aktivitäten mit Bezug zu Wien.

Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine), Unternehmungen (ausgenommen Finanzunternehmungen), universitäre Einrichtungen oder private Personen können online eine Förderung für innovative Vorhaben und Initiativen in den Bereichen Klima- und Umweltschutz bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro beantragen.

Das Jahr 2024 steht unter dem Themenschwerpunkt "Klimabildung". Mit diesem Themenschwerpunkt soll besonders die Bewusstseinsbildung in den Bereichen Klima- und Umweltschutz gestärkt werden.

Insbesondere werden innovative Vorhaben und Initiativen, welche diesem Förderungsschwerpunkt entsprechen können, von der Stadt Wien Umweltschutz, im Rahmen ihrer budgetären Möglichkeiten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro gefördert.

Den Antrag können Sie online erledigen.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien - Umweltschutz fördert innovative Kleinvorhaben in den Bereichen Klima- und Umweltschutz mit einem Bezug zu Wien.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen
  • Eingetragene Personengesellschaften
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es kann ein Antrag bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro gestellt werden.

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinie "Kleinvorhaben für Klima & Umwelt": 245 KB PDF. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Vorhaben oder die Initiative muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder die Durchführung muss in Wien erfolgen.
  • Klima- und Umweltbezug: Der Inhalt des Projekts oder Vorhabens muss einen deutlichen Klima- und Umweltbezug aufweisen.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum Fortschritt im Bereich des Umweltschutzes beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinie "Kleinvorhaben für Klima & Umwelt": 245 KB PDF gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

Das Förderprogramm "Kleinvorhaben für Klima & Umwelt" wurde vom Gemeinderat am 25. November 2021 für die Jahre 2022 bis 2024 genehmigt.

Eine Förderung kann im Rahmen des Förderprogrammes immer nur für ein Kalenderjahr genehmigt werden.
Letztmöglicher Einreichtermin:

  • 15. März 2024
  • 17. Mai 2024
  • 16. August 2024 nach budgetärer Verfügbarkeit

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: foerderungen@ma22.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Antrags zu prüfen, ob die Förderrichtlinie "Kleinvorhaben für Klima & Umwelt": 245 KB PDF - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Sobald die Stadt Wien - Umweltschutz den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Stadt Wien - Umweltschutz erfolgt an die im Antrag bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

Der Antrag wird anschließend von der Stadt Wien - Umweltschutz geprüft. Gegebenenfalls wird eine Vereinbarung über die Zielvorgaben bzw. Tätigkeiten geschlossen.

Innerhalb des Förderprogrammes vergibt die Stadt Wien - Umweltschutz als Fachdienststelle im Rahmen des genehmigten Fördervolumens finanzielle Unterstützungen bis je maximal 10.000 Euro für klima- und umweltspezifische Aktivitäten mit Bezug zu Wien. Der Stadt Wien - Umweltschutz obliegt dabei die Prüfung der Förderungsansuchen nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien sowie die Beurteilung einer Förderwürdigkeit. Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit werden die zuständigen Fachbereiche der Stadt Wien beigezogen.

Die finale Beschlussfassung über die Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhaben und Initiativen entscheidet ein Fördergremium, welches dreimal im Jahr tagt. Die entsprechenden Termine für die Einreichungen können Sie im Punkt "Fristen und Termine" nachlesen.

Im Falle einer Genehmigung durch das zuständige Fördergremium erhält der*die Förderwerber*in eine schriftliche Verständigung der Stadt Wien - Umweltschutz über Höhe und Verwendungszweck der Förderung, einen Fördervertrag sowie die damit verbundene Förderrichtlinie "Kleinvorhaben für Klima & Umwelt": 245 KB PDF.

Die Stadt Wien - Umweltschutz veranlasst nach Retournierung des unterfertigten Fördervertrags die Überweisung der zugesagten Förderung auf das im Antrag angegebene Konto.

Es besteht generell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Der Online-Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Finanzplan (detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für das eingereichte Projekt)
  • Detaillierte Projekt- und Tätigkeitsbeschreibung
  • Strafregisterbescheinigung der vertretungsbefugten Personen

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei GmbH:

  • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
  • Aktueller Firmenbuchabfrage
  • Aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:

  • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
  • Aktueller Firmenbuchabfrage oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:

  • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
  • Aktueller Firmenbuchabfrage
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Projekt oder Jahresprogramm bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.

Die Stadt Wien - Umweltschutz behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen anzufordern.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Online-Formular: Förderung für Kleinvorhaben für Klima und Umwelt - Antrag

Zusätzliche Informationen

Die Fördernehmer*innen verpflichten sich, in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben (z. B. bei Veranstaltungen, öffentlichen Darstellungen, Publikationen, Einladungen, Plakaten, Internet-Auftritt) zur Verwendung des offiziellen Logos der Stadt Wien und/oder auf die Förderung durch die Stadt Wien - Umweltschutz hinzuweisen. Logo zum Herunterladen

Bei der Durchführung von Veranstaltungen verpflichten sich die Fördernehmer*innen, die Kriterien für nachhaltige Veranstaltungen entsprechend der ÖkoEvent-Checkliste einzuhalten.

Fördernehmer*innen in Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung verpflichten sich, regional, saisonal und ökologisch produzierte Speisen unter besonderer Beachtung des Tierwohls entsprechend den Kriterien von "Natürlich gut Essen" by OekoBusiness Wien: 161 KB PDF anzubieten.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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