Leichentransport in ein anderes Staatsgebiet (Internationaler Leichenpass) - Antrag
Allgemeine Informationen
Der Leichentransport darf nur von einem befugten Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses muss vom befugten Bestattungsunternehmen gestellt werden.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung des Internationalen Leichenpasses ist das jeweilige Bezirksgesundheitsamt des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien (MA 15) zuständig. Die Zuständigkeit des Bezirksgesundheitsamtes richtet sich nach dem Ort, an dem sich die Leiche befindet (Abholungsort).
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Ausgenommen: an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr
Außerhalb der Amtsstunden der Bezirksgesundheitsämter und in dringenden Fällen:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Journaldienst
Hygienezentrum der Stadt Wien
11., Rappachgasse 40
Telefon: +43 1 4000-8780 oder -87890
E-Mail: journal@ma15.wien.gv.at
In dringenden Fällen kann man sich an den Journaldienst der Desinfektionsanstalt wenden: Montag bis Donnerstag von 15.30 bis 7.30 Uhr, Freitag von 15.30 bis Montag 7.30 Uhr, an Feiertagen von 0 bis 24 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige des Todes (Todesbescheinigung) in Kopie
- Schriftlicher Antrag eines Bestattungsunternehmens an das Bezirksgesundheitsamt mit folgenden Angaben:
- Vor- und Zuname der bzw. des Verstorbenen
- Alter der bzw. des Verstorbenen
- Ort, Tag und Ursache des Todes
- Abholungsort der Leiche
- Bestimmungsort des Leichentransportes
- Art des Sarges
- Art des Transportmittels
- Nachweis der Befugnis des Bestattungsunternehmens, z. B. Gewerberegisterauszug (auf Verlangen der Behörde nachzuweisen)
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
98,92 Euro für die Ausstellung eines Internationalen Leichenpasses
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Formular: Leichentransport in ein anderes Staatsgebiet - Antrag
Zusätzliche Informationen
Die Behörde ist berechtigt, im Verfahren die fachgerechte Versargung vor Ort zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss das Bestattungs-KFZ vorgefahren und die Versargung von der Amtsärztin bzw. dem Amtsarzt überprüft werden.
- Für die Gültigkeit des Internationalen Leichenpasses erfordern manche Staaten eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung: Liste dieser Staaten
- Wenn eine Apostille erforderlich ist, ist diese erhältlich bei der
Magistratsdirektion - Zivil- und Strafrecht
1. Rathaus, Stiege 4, Hochparterre, Zimmer 114b
Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr. - Wenn eine Überbeglaubigung (diplomatische Beglaubigung) erforderlich ist, muss nach der Beglaubigung durch die
MA 15, Querschnittsbereich Medizinisches Krisenmanagement
Thomas-Klestil-Platz 8/1, 2. Stock, Zimmer 222
Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
eine weitere Beglaubigung durch die Magistratsdirektion - Zivil- und Strafrecht erfolgen. Zusätzlich ist die Beglaubigung durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erforderlich. - Manche Staaten verlangen die Apostille auf österreichischen Urkunden, auch wenn in Österreich auf Urkunden dieser Staaten keine Apostille verlangt wird.
- Die Ausstellung der Apostille und der diplomatischen Beglaubigung sind kostenpflichtig.
Homepage: Gesundheitsdienst der Stadt Wien
Verantwortlich für diese Seite:Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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