Bewilligung für den Betrieb einer sozialpädagogischen Einrichtung - Antrag

English version

Voraussetzungen

  • Um eine sozialpädagogische Einrichtung zu betreiben, ist eine Bewilligung durch die MAG ELF - Amt für Jugend und Familie erforderlich. Maßgebend für eine Bewilligung ist eine entsprechende personelle, organisatorische, räumliche und wirtschaftliche Ausstattung der Einrichtung, um eine den Aufgaben der Jugendwohlfahrt entsprechende Betreuung von Minderjährigen sowie die Kontinuität im Betreuungsangebot sicherzustellen. Diese Ausstattung muss nachgewiesen werden.
  • Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung kann eine juristische oder physische Person sein. Die maßgebenden Personen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen aufweisen.
  • Die Tätigkeit der sozialpädagogischen Einrichtung muss auf einem nach anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellten sozialpädagogischen Konzept beruhen. Das Konzept muss neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen laufend angepasst werden.
  • Die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung muss durch Vorlage einer Kalkulation nachgewiesen werden. Eine Voraussetzung ist, dass Bedarf für das Angebot der geplanten Einrichtung besteht. Dieser Bedarf muss nachgewiesen werden.
  • Die mit der Leitung der Einrichtung im pädagogischen Bereich betraute Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Ausbildung zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen, persönliche Eignung zur Führung von MitarbeiterInnen, mehrjährige Praxis in verschiedenen praktischen Bereichen der Fremdunterbringung von Minderjährigen.
  • Für die Pflege und Erziehung der Minderjährigen muss eine entsprechende Anzahl von SozialpädagogInnen zur Verfügung stehen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer sozialpädagogischen Einrichtung muss enthalten:

  • Sozialpädagogisches Konzept
  • Bei Einrichtungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen auch ein Pflegekonzept
  • Angaben über Zielgruppe und Altersstruktur
  • Kostenkalkulation (für den Tagsatz) mittels Formblatt:
  • Legende für Kostenkalkulation:
  • Angaben über das Personal und dessen fachliche Qualifikation
  • Gebäude oder Wohnungsplan mit Flächenangabe, Lageplan der Einrichtung
  • Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse des in Betracht kommenden Objekts (gegebenenfalls Mietvertrag)
  • Bei Vereinen: Amtsbestätigung der Vereinspolizei und Vereinsstatuten
  • Strafregisterauszüge der BetreiberInnen (GesellschafterInnen und vertretungsbefugte Organe) sowie des pädagogischen Personals
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Firmenbuch

Weitere Auskünfte und persönliche Gespräche vor der Antragstellung, sind jedenfalls erforderlich.

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Sozialpädagogische Einrichtungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90719
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at
Terminvereinbarung: +43 1 4000-90719 oder -90798

Kosten und Zahlung

Es müssen keine Gebühren entrichtet werden.

Termine und Fristen

Es muss mit einer Bearbeitungsdauer des Antrages bis zu sechs Monaten gerechnet werden.

Beachten

Weitere Informationen über Sozialpädagogische Einrichtungen

Rechtliche Grundlagen:

  • Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz
  • Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Formular

Online-Antrag: Bewilligung für den Betrieb einer sozialpädagogischen Einrichtung

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
Kontaktformular