Wohnbeihilfe - Änderungsmeldung

Wenn Sie schon Wohnbeihilfe bekommen, müssen Sie der Wohnbeihilfestelle bestimmte Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse melden. Diese Änderungen können Sie jederzeit online melden.

Sie können Änderungen online auch mit Stadt Wien Konto melden.

Alternativ zur Online-Meldung können Sie das Formular herunterladen und ausfüllen.

Für eine persönliche Beratung in der Servicestelle vereinbaren Sie bitte einen Termin: Terminreservierung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen, müssen Sie der Wohnbeihilfestelle innerhalb 1 Monats diese Änderungen melden:

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie können Änderungen für die Wohnbeihilfe nur melden, wenn Sie bereits Wohnbeihilfe bekommen.
Wohnbeihilfe - Antrag

Fristen und Termine

Sie müssen die Änderungen innerhalb 1 Monats melden. Melden Sie die Änderungen nicht rechtzeitig, müssen Sie eventuell zu viel ausbezahlte Wohnbeihilfe zurückzahlen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Wohnbeihilfenstelle
19., Heiligenstädter Straße 31, Stiege 3, 2. Stock
Einlaufstelle Zimmer 228
Einreichungen aus den Bezirken 1. bis 15.: Ebene 2
Einreichungen aus den Bezirken 16. bis 23.: Ebene 3
Telefon: +43 1 4000-74880
Fax: +43 1 4000-99-74896
E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at

Persönliche Beratung in der Servicestelle:

Eine Persönliche Beratung ist nur mit Terminreservierung zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag, Dienstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr,
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 15.30 bis 17.30 Uhr
  • Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 11 Uhr
  • An gesetzlichen Feiertagen: kein Parteienverkehr

Abgabe von Anträgen und Unterlagen:

  • Montag bis Freitag: 7 bis 15.30 Uhr
  • An gesetzlichen Feiertagen: kein Parteienverkehr

Erforderliche Unterlagen

Um die Änderungen zu prüfen beziehungsweise so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen je nach Art der Änderung Dokumente übermittelt werden, die die Änderung belegen.

Nachreichen von Unterlagen
Wenn Sie bei der Änderungsmeldung noch nicht alle notwendigen Unterlagen haben, können Sie diese innerhalb einer bestimmten Frist nachbringen.

Wenn Sie diese Frist nicht einhalten können, melden Sie sich bitte sofort bei der Wohnbeihilfenstelle. Dann kann die Wohnbeihilfenstelle Ihre Frist verlängern. Wenn Sie sich nicht melden, wird Ihr Antrag zurückgewiesen, weil Sie nicht alle notwenigen Unterlagen abgegeben haben.

Kosten und Zahlung

Die Meldung von Änderungen für die Wohnbeihilfe ist kostenlos.

Formular

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen: Wiener Wohnbeihilfegesetz - WrWbG

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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