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Legaler Verkauf von Tieren im Internet

Privatpersonen dürfen Tiere nur dann über das Internet verkaufen, wenn sie bei den bisherigen Halter*innen nicht bleiben können oder dürfen. Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Das Tier ist individuell bestimmbar.
  • Das Tier ist älter als 6 Monate.
  • Bei einem Hund oder einer Katze: Die bleibenden Eckzähne sind bereits ausgebildet.
  • Bei einem Hund: Es liegt eine Meldung in der Heimtierdatenbank von mindestens 16 Wochen vor.

Verkauf durch Züchter*innen und Tierhandlungen

Gewerbliche Anbieter wie Tierhandlungen oder Züchter*innen dürfen Tiere über das Internet anbieten: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf.

Verkauf von Tieren aus der Land- und Forstwirtschaft

Im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft dürfen folgenden Tiere öffentlich angeboten werden:

  • Pferde und Pferdeartige
  • Schweine
  • Rinder
  • Schafe
  • Ziegen
  • Schalenwild
  • Lamas
  • Kaninchen
  • Hausgeflügel
  • Strauße
  • Nutzfische

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz

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