1. Naturschutz mit Recht

1.3 Strenge Prüfung von Vorhaben im Rahmen von naturschutzbehördlichen Verfahren

Die nachfolgend aufgelisteten Vorhaben liegen nicht in einem Schutzgebiet nach dem Wiener Naturschutzgesetz, wurden aber im Hinblick auf die Auswirkungen auf streng geschützte und geschützte Tier- und Pflanzenarten geprüft.

Wenn Beeinträchtigungen dieser Arten zu befürchten sind, sind nach den Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes im naturschutzbehördlichen Verfahren auch zumutbare Alternativen für das jeweilige Vorhaben zu prüfen.

Bei jenen Vorhaben, bei denen durch die Bauarbeiten oder den Betrieb des Vorhabens Beeinträchtigungen von Tier- oder Pflanzenarten – trotz Alternativenprüfung – nicht ausgeschlossen werden können, werden von der Naturschutzbehörde zahlreiche Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Abfangen der Tiere, die Schaffung von Ausgleichsflächen als Ersatzlebensräume, die Begrünung von Dächern oder die Anbringung von Ersatznistkästen für Vögel oder Fledermäuse vorgeschrieben. Zur Überwachung der Ausführung der Vorhaben werden im Rahmen des naturschutzbehördlichen Verfahrens in der Regel auch die Bestellung einer ökologischen Aufsicht und ein Monitoring zur Beobachtung der weiteren Entwicklung der Tier- oder Pflanzenarten über mehrere Jahre vorgeschrieben.

Neben zahlreichen anderen Verfahren wurden beispielsweise folgende Großbauvorhaben naturschutzbehördlich geprüft:

  • 10, Erweiterung der Klinik Favoriten, Kundratstraße 3,

  • 10, Ertüchtigung und Erweiterung Umspannwerk Wien Südost, Johannesberg,

  • 10, Wendtstattgasse 9-11,

  • 10, Kundratstraße 14A,

  • 18, Wielemansgasse 28,

  • 19, Kuchelauer Hafen,

  • 21, Quartier an der Schanze,

  • 21, Wildnergasse 90,

  • 22, Gundackergasse - Silbererstraße.

Im Rahmen von teilkonzentrierten Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) und dem Wiener Naturschutzgesetz wurden folgende Verfahren für die Wiener Landesregierung durchgeführt:

  • 1120 Wien, Zweigleisiger Ausbau der Hochleistungsstrecke Pottendorfer Linie - Abschnitt Meidling,

  • Attraktivierung der Verbindungsbahn Wien Hütteldorf – Wien Meidling.

Folgende Naturdenkmäler wurden 2022 unter Schutz gestellt:

  • Winterlinde im Heiligenstädter Park in 1190 Wien : Dieser Baum ist ca. 25m hoch, hat einen Stammumfang von 653 cm und ist einer der letzten Großbäume aus dem Zeitraum des Spätbarocks im Heiligenstädter Park.

  • Fächerblattbaum oder Ginko an der Sofienalpenstraße in 1140 Wien : Insgesamt gibt es in Wien nur noch 33 Ginkos als Straßenbäume in der vergleichbaren Altersgruppe.

  • Dreizackige Jungfernrebe in 1020 Wien , in der Kurzbauergasse 9/Böcklinstraße 1, auf dem Bildhauergebäude der Akademie der Bildenden Künste Wien: Diese Jungfernrebe wurde als erstes Fassaden-Naturdenkmal Wiens unter Schutz gestellt. Die Jungfernrebe klettert seit der Errichtung des Gebäudes zwischen 1884 und 1918 an der Wand empor und ist über 100 Jahre alt. Diese „Grüne Fassade“ war bewusst durch den Architekten Eduard Zotter vorgesehen, erkennbar an den künstlerisch gestalteten Wurzelstöcken.

Dreizackige Jungfernrebe auf der Fassade des Bildhauergebäudes der Akademie der Bildenden Künste Wien
Abbildung: Dreizackige Jungfernrebe auf dem Bildhauergebäude der Akademie der Bildenden Künste Wien. © David Eschner

Wiederherstellungsverfahren bei illegalen Eingriffen

Auch 2022 wurde wieder bei illegalen Eingriffen in die Natur Anzeige auf Grundlage des Wiener Naturschutzgesetzes erstattet und ein entsprechendes Wiederherstellungsverfahren eingeleitet, wie beispielweise:

  • Aufstellung eines Wohnmobiles mit Sitzgelegenheiten und Aufstellung eines Zaunes in einem Weingarten in Wien 21,

  • Anlage einer Christbaumkultur mit rund 100 Baumsetzlingen in Wien 23, im Europa- und Landschaftsschutzgebiet Liesing auf einer Mageren Flachland-Mähwiese (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), die einen zu schützenden Lebensraumtyp nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie darstellt,

  • Ablagerung von Betonelementen in Wien 19 auf einer Wiese,

  • Errichtung einer Gerätehütte und von drei Hütten, in denen Zuchttauben gehalten wurden, im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf und Europaschutzgebiet Bisamberg,

  • Errichtung einer Baulichkeit im Schutzbereich eines Naturdenkmales in Wien 2,

  • Errichtung von Hütten und anderen Baulichkeiten in einem Kleingartenverein in Wien 19.