1. Naturschutz mit Recht

1.5 Gemeinsam für unseren Boden

Die österreichweite Initiative „Gemeinsam für unseren Boden“ adressiert Themen des quantitativen Bodenschutzes und setzt sich für die Reduktion der Flächeninanspruchnahme in Österreich durch einen effizienten, nachhaltigen Umgang mit dem Schutzgut Boden und Fläche ein.

Hierzu finden regelmäßig Expert*innentagungen statt, welche von den Mitgliedern der Kerngruppe im jeweiligen Bundesland ausgerichtet werden. Die Tagung im Herbst 2022 wurde von der Stadt Wien – Umweltschutz organisiert und in Zusammenarbeit mit dem deutschen Ingenieurbüro Schnittstelle Boden am 8.11.2022 im Brick-15, einem Lokal im 15. Bezirk, das als gutes Beispiel für Nachnutzung fungiert, abgehalten.

Der Fokus dieser Tagung wurde dabei auf zwei Themen gelegt, die in Kleingruppenworkshops intensiv diskutiert wurden:

  • Erarbeitung von Zielwerten für das Flächensparen für die Bundesländer

  • Schutzgüter Boden und Fläche in der Umweltprüfung (SUP und UVP)

Als Input zu diesen Themenschwerpunkten wurden Impulsreferate von Vertreter*innen der Stadt Wien, des Umweltbundesamts (UBA) Österreich, UBA Deutschland und REGIOPLAN INGENIEURE vorgetragen. Die rund 44 Teilnehmenden wurden dabei von Dipl.-Ing.in agr. Ricarda Miller (Schnittstelle Boden) durch die Veranstaltung moderiert und zu Fragen und deren Beantwortung animiert.

Im Zuge des ersten Workshops waren Fragen zur strategischen Vorgehensweise zu beantworten, etwa wie und wo (Planungsebenen, Gesetze) Zielwerte für die Bundesländer festgelegt werden können. Neben der Division des (bestehenden) bundesweiten Zielwertes (max. 2,5 Hektar Bodenverbrauch gemäß UBA-Berechnung pro Tag) durch 9 und dem EU-Ziel bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren, der Einführung einer Zertifikate-Börse (Abbuchung bei Versiegelung, Ausschüttung für Entsiegelung, Heranziehen des Zertifikate-Handels zur Finanzierung von Entsiegelungen), Betrachtung weiterer Indikatoren (Demographie, Topographie, …) uvm. wurde unter anderem vorgeschlagen, Zielwerte in den Raumordnungsgesetzen, im Finanzausgleich (-Gesetz), Vereinbarungen nach Art. 15a BVG und in einem Bundesbodenschutzgesetz zu verankern.

Hinsichtlich der Schutzgüter Boden und Fläche wurden im 2. Workshop Vorschläge erarbeitet, welcher Strategien und Vorgehensweisen es bedarf, damit diese Schutzgüter in der Umweltprüfung Berücksichtigung finden. Essenziell sind dabei die Ausweisung von Ausschlussflächen und Vorrangflächen sowie die konsequente Anwendung der SUP-Prozesse. Dafür bedarf es Leitfäden ebenso wie einer Nachkontrolle und Auflagenprüfung sowie Bodenschutzgesetze. Basis dafür schaffen eine einheitliche und flächendeckende Datengrundlage (bspw. Bodenfunktionskarten, CO2-Speicher) anhand welcher klare Kriterien und Bewertungsmaßstäbe erarbeitet werden können. Die Berücksichtigung dieser Kriterien bildet wiederum die Grundlagen für die Zielwerte für das Flächensparen.

Neben der Notwendigkeit der Entwicklung von vergleichbaren Zielwerten, Verankerung und Überprüfung dieser besteht unter den Anwesenden Konsens, dass die Bewusstseinsbildung früh gefördert werden muss – beginnend bei Öffentlichkeitsarbeit (Schulen, Bürger*innen) bis hin zu Fortbildung für Entscheidungsträger*innen und Planungsbüros und Behörden.

Der intensive Austausch zwischen den Expert*innen hat in einer Vielzahl an konstruktiven Vorschlägen resultiert, welche nun als Grundlage für die Erstellung von Positionspapieren der Initiative „Gemeinsam für unseren Boden“ fungieren und an Entscheidungsträger*innen gesandt werden. Die Fortsetzung des Fach- und Bundesländerübergreifenden Dialoges soll im Frühjahr 2023 in Graz erfolgen.