4. Internationaler Naturschutz

4.4 Schutz von Haien und Rochen

Keine andere Tiergruppe wird so stark durch legalen Handel bedroht wie Haie und Rochen. Die Nachfrage nach Haiflossen für die menschliche Ernährung hat zu starken regionalen und globalen Populationseinbrüchen geführt. Aufgrund der späten Geschlechtsreife und der geringen Vermehrungsrate können sich die Bestände bestenfalls über viele Jahrzehnte hinweg erholen. Haie und Rochen zählen zur Spitze mariner Nahrungsketten, ihr Fehlen hat schwerwiegende Auswirkungen auf alle marinen Ökosysteme.

Da es die Aufgabe von CITES ist, Arten durch die Regulierung des internationalen Handels vor Bedrohungen zu schützen, haben Haie und Rochen aktuell eine besonders hohe Priorität für dieses Abkommen.

Die EU hat gemeinsam mit dem Gastgeberland Panama und vielen weiteren Ländern Anträge für die Listung von Haien eingebracht und Anträge für die Listung von Rochen unterstützt. Dadurch dürfen mehr als 60 Hai-Arten (54 Requiem- und 6 Hammerhai-Arten) und 37 Rochenarten (Geigenrochen) zukünftig nur noch gehandelt werden, wenn dies nachweislich keine negativen Auswirkungen auf ihr Überleben hat. Darunter befinden sich hoch bedrohte Arten wie der Ganges-Hai, von dem nur noch rund 250 Exemplare existieren und viele weitere Arten, die auf der Roten Liste der IUCN als vom Aussterben bedroht eingestuft werden.

Den Beschlüssen sind intensive Beratungen vorangegangen, in die auch die Stadt Wien – Umweltschutz als gemeinsame Vertretung der Wissenschaftlichen CITES-Behörden von Österreich und Mitglied der Arbeitsgruppe Haie der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU intensiv eingebunden war. Das Ergebnis ist durchaus bahnbrechend, es soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Handel mit diesen Arten noch immer möglich ist, unter anderem das grausame Finning, also das Abtrennen der Flossen (und der „Flügel“ der Rochen) vom lebenden Tier. Das ist auch ein ethisches Problem, dem man durch Information der Konsument*innen begegnen kann.