12. Ziele der Wiener Mindestsicherung und deren Erreichung

12.4 Existenzsicherung von alleinstehenden und in Familien lebenden Personen

Die Wiener Mindestsicherung soll als letztes soziales Netz die Existenz der Menschen in Wien sichern.

Ohne Sozialleistungen und Pensionszahlungen würde die Armutsgefährdung in Wien 48 % betragen. Selbst unter Berücksichtigung der Pensionszahlungen läge die Armutsgefährdung immer noch bei 36 %. Durch die Sozialleistungen wird die Armutsgefährdung in Wien um weitere 15 Prozentpunkte reduziert (auf 21 %), wobei die Wiener Mindestsicherung einen wesentlichen Anteil an den Sozialleistungen hat. In keinem anderen Bundesland ist die Reduktion der Armutsgefährdung durch Sozialleistungen so hoch. Österreichweit wird die Armutsgefährdung durch Sozialleistungen um zehn Prozentpunkte reduziert (von 25 % auf 15 %).

Die Ausgestaltung der Mindeststandardhöhe der Wiener Mindestsicherung orientiert sich an den Bedürfnissen der verschiedenen Familienkonstellationen.

Paarrichtsätze analog zu Referenzbudgets und Studienergebnissen

Im Jahr 2022 betrugen die Paarrichtsätze in der Wiener Mindestsicherung 75 % des Mindeststandards von EUR 977,94 pro Person (siehe Kapitel 2.1 Allgemeines zur Wiener Mindestsicherung). Die Paarrichtsätze in Wien sind höher als jene, die im Sozialhilfegrundsatzgesetz vorgegeben sind und stützen sich auf mehrere Studienergebnisse. Die Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums zeigt deutlich, dass die Einsparungen je nach Ausgabengruppe unterschiedlich sind, aber die Ausgaben im Durchschnitt immer noch 78 % pro Person im Paarhaushalt ohne Kinder betragen. Ein Paarrichtsatz von 75 % ist daher näher an der tatsächlichen Ausgabenrealität von Paarhaushalten als die vorgegebenen 70 % des Sozialhilfegrundsatzgesetzes.

Zu demselben Ergebnis kommen auch die Referenzbudgets 2022 des ASB, wonach die Ausgaben in Paarhaushalten ohne Kinder ebenfalls 78 % der doppelten Ausgaben eines Einzelhaushaltes betragen (1.156 Euro pro Person im Paarhaushalt im Vergleich zu 1.487 Euro pro Einzelperson).

Kinderrichtsätze sind in Wien am höchsten

Alleinerziehende und Mehrkindfamilien zählen zu den armutsgefährdeten Risikogruppen. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, hat Wien österreichweit die höchsten Richtsätze für minderjährige Kinder. Lediglich Vorarlberg hatte 2022 – ebenso wie Wien – einen Kinderrichtsatz von 27 % des Mindeststandards für Alleinunterstützte (siehe Kapitel 2.1 Allgemeines zur Wiener Mindestsicherung). Allerdings wird in Vorarlberg, wie auch in vier weiteren Bundesländern, dieser Richtsatz gestaffelt; die Höhe nimmt mit der Anzahl der Kinder ab. In Wien ist der Kinderrichtsatz hingegen unabhängig von der Zahl der Kinder.