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Wirkungsbereich der Kommissionen

Zur Vorberatung einzelner Gegenstände und zur unmittelbaren Berichterstattung an die Bezirksvertretung kann diese Kommissionen einsetzen, wie zum Beispiel:

  • Bezirksentwicklungskommission
  • Kulturkommission
  • Sozialkommission
  • Verkehrs- oder Mobilitätskommission
  • Bezirkskleingartenkommission
  • Zivil- und Katastrophenschutzkommission

Das Wiener Kleingartengesetz sieht ein verpflichtendes Einrichten einer Kleingartenkommission in jenen Bezirken vor, in denen als Kleingärten genutzte Flächen bestehen.

Des Weiteren kann gemäß dem Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz zur Beratung des*der Bezirksvorsteher*in in Katastrophen- oder Krisenmanagement-Angelegenheiten eine entsprechende Bezirkskommission herangezogen werden.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 66 f Wiener Stadtverfassung (WStV)
  • § 25 d Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen (GO-BV)

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Stadt Wien - Bereichsleitung Dezentralisierung

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