Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderung für Trägerorganisationen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Fördergewährung und Förderkontrolle im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"
- Rechtsgrundlage:
- Beschluss des Gemeinderates vom 25.6.2014, Pr.Z. 01532-2014/0001-GJS sowie der Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2024, Pr.Z. 1495324-2024-GBI
- Vereinbarung gemäß Art. 15 a über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (Beschluss des Wiener Landtages vom 22.9.2022)
- Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. Nr. 2018/01
- Art. 6 Abs. 1 lit. b iVm lit. f DSGVO
- § 34 BAO, BGBl Nr. 9/1998 idgF
- §§ 3, 5 Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 35/2021 idgF
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Vereinsregister (ZVR)
- Zentrales Melderegister (ZMR)
- Unternehmensregister
- Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReg )
- Ediktsdatei
- Firmenbuch
- Grundstücksinformationssystem der Stadt Wien
Zu diesem Zweck werden die von Ihnen bekanntgegebenen beziehungsweise die aufgrund von den durchgeführten Registerabfragen vorliegenden personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
- Zur Verrechnung der Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" werden folgende Daten übermittelt: Name der Trägerorganisation, der Tagesmutter oder des Tagesvaters; ZVR-Zahl beziehungsweise Firmenbuchnummer; E-Mail-Adressen; Zustellanschrift; IBAN und BIC; Name und Geburtsdatum jener Mitarbeiter*innen, welche bereits vor dem 1.1.2003 angestellt waren (Abfertigung Alt) und direkt mit der Bildung und Betreuung von Kindern betraut waren und denen aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt wird
- Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
- Für die halbjährliche Meldung der neuen geförderten Trägerorganisationen werden folgende Daten übermittelt: Name der Trägerorganisation, ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer, Standortadressen und Gruppenformen
- Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)
- Die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" ist von einer aufrechten Betriebsbewilligung abhängig, daher werden sämtliche Daten der Trägerorganisation, der Tagesmutter oder des Tagesvaters mit der Behörde ausgetauscht.
- Wirtschaftsprüfer
- Der Magistrat der Stadt Wien hat das Recht, zum Zweck der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen einen Dritten zu beauftragen, der jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen kann sowie die Gegebenheiten vor Ort prüfen kann.
- Büro der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz
- Das Büro der Geschäftsgruppe unterstützt die zuständigen amtsführenden Stadträt*innen. Die amtsführenden Stadträt*innen sind Teil des Magistrats. Diese leiten im Rahmen des Magistrats die ihnen jeweils zugeordnete Geschäftsgruppe. In dieser Funktion sind sie für die Geschäftsführung des Magistrats im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat verantwortlich.
- Die nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen beratenden und/oder beschlussfassenden Organe
- Die Gewährung von Förderungen beruht auf einem Beschluss des Wiener Gemeinderates, daher werden im Anlassfall die bekanntgegebenen Daten der Förderwerber*innen zur Verfügung gestellt.
- Rechnungshof und Stadtrechnungshof sowie Organe der Europäischen Union
- Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten den oben angeführten Empfänger*innen zur Verfügung gestellt werden.
- Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision
- Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
- Volksanwaltschaft
- Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
- Bundesministerium für Finanzen
- Im Rahmen des Fördertransparenzportals werden Förderungen veröffentlicht.
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Unterlagen für den Magistrat der Stadt Wien (Skartierungsordnung idgF. in Verbindung mit dem Akten- und Skartierungsplan der Stadt Wien - Kindergärten idgF.) werden Ihre personenbezogenen Daten 7 Jahre nach Beendigung der Rechtsbeziehung gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Eine Fördergewährung im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" ist nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.14 Uhr
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