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Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates

112384 Vorgänge gefunden

VorgangstypDatumAktenzahlBetreff
Zusatzfrage20.05.2026Id(200327)Immer wieder melden sich verzweifelte Eltern bei uns, weil sie auf Grund einer neuerlichen Baby-Karenz oder infolge eines Jobverlustes den Anspruch auf einen ganztägigen Kindergartenplatz in einem städtischen Kindergarten verloren haben und ihr Kind auf einen Halbtags-Kindergartenplatz umgestellt wurde. Im rot-pinken Koalitionsprogramm haben Sie jedoch ausdrücklich festgeschrieben, dass 'einmal gewährte ganztägige Kindergartenplätze in Zukunft bis zum Ende der Kindergartenpflicht gelten' sollen. Daher nun meine Frage: Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich einer Neuregelung des Kindergartenbesuches, damit einmal gewährte ganztägige Kindergartenplätze in städtischen Kindergärten künftig tatsächlich bis zum Ende der Kindergartenpflicht erhalten bleiben?
Zusatzfrage20.05.2026Id(200331)Sehr geehrte Frau Landesrätin! Neben den leistbaren Mieten und unbefristeten Verträgen ist es für viele GemeindebaumieterInnen eine große Erleichterung, dass keine Kaution und kein Eigenmittelanteil beim Mietvertragsabschluss zu bezahlen sind. Im geförderten Bereich ist grundsätzlich ein Eigenmittelanteil vorgesehen. Mit 1. Jänner 2025 ist die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung in Kraft getreten, über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989. Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt?
Zusatzfrage20.05.2026Id(200333)Sehr geehrte Frau Landesrätin! Neben den leistbaren Mieten und unbefristeten Verträgen ist es für viele GemeindebaumieterInnen eine große Erleichterung, dass keine Kaution und kein Eigenmittelanteil beim Mietvertragsabschluss zu bezahlen sind. Im geförderten Bereich ist grundsätzlich ein Eigenmittelanteil vorgesehen. Mit 1. Jänner 2025 ist die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung in Kraft getreten, über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989. Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt?
Zusatzfrage20.05.2026Id(200332)Sehr geehrte Frau Landesrätin! Neben den leistbaren Mieten und unbefristeten Verträgen ist es für viele GemeindebaumieterInnen eine große Erleichterung, dass keine Kaution und kein Eigenmittelanteil beim Mietvertragsabschluss zu bezahlen sind. Im geförderten Bereich ist grundsätzlich ein Eigenmittelanteil vorgesehen. Mit 1. Jänner 2025 ist die Eigenmittelersatzdarlehensverordnung in Kraft getreten, über die Gewährung von Eigenmittelersatzdarlehen im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989. Welche Gruppen werden mit dieser Maßnahme speziell angesprochen und unterstützt?
Abänderungsantrag19.05.2026PGL-720282-2026-KGR/GATErweiterung der Schutzzone
Abänderungsantrag19.05.2026PGL-720283-2026-KGR/GATRahmenbetrag für das Förderprogramm "Gebäudebegrünung und Entsiegelung - 2027-2030"
Abänderungsantrag19.05.2026PGL-722759-2026-KFP/GATUmwandlung der GESIBA in eine unabhängige Genossenschaft
Aktuelle Stunde19.05.2026ASTTH-714069-2026-KSP/AGTHSportstadt Wien: Vielfalt ist unsere Disziplin - Breitensport, Frauenpower, Inklusion und Gewaltschutz
Antrag Stadtsenat19.05.2026159779-2026-GWSGenehmigt wird die 12. Änderung des gegenständlichen Bestandvertrages dahingehend, dass die Grundstücke Nr. 16/18, Nr. 16/16, Nr. 16/4, Nr. 683, Nr. 684, Nr. 682, Nr. 16/3 und T-16/13, alle EZ 308, KatG Laxenburg, im Gesamtausmaß von 370.604 m² samt aller darauf befindlichen Baulichkeiten aus dem Bestandvertrag ausscheiden und die Teilgrundstücke Nr. 232/2 und Nr. 232/1, alle EZ 308, KatG Laxenburg, im Gesamtausmaß von 642 m², auf welchen sich ein Teil der Baulichkeit "Schüsseltrakt" befindet, hinzukommen. Die geplante Vertragsänderung liegt dem Antrag bei (Postnummer 36)
Antrag Stadtsenat19.05.20261679559-2025-GWSDas Immobilienmanagement der Stadt Wien wird zum Abschluss einer Vereinbarung zur Verlängerung des ob der Liegenschaft EZ 1794 des Grundbuches der KatG Innere Stadt zu Gunsten der "Garage Am Hof" Gesellschaft m.b.H. bestellten und ob der Baurechtsliegenschaft EZ 1796 desselben Grundbuches verbücherten Baurechtes bis zum Ablauf des 31.12.2105 zu einem jährlichen Bauzins in der Höhe von 4,5 Prozent des Nettoumsatzes, mindestens jedoch 204.672 EUR, zum Zweck der Errichtung, Erhaltung und des Betriebes einer Tiefgarage, zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 16.4.2026, Zl. MA 69-222419 2025-21, angeführten Bedingungen ermächtigt (Postnummer 40)
Antrag Stadtsenat19.05.20261714775-2025-GWSDas Immobilienmanagement der Stadt Wien wird jeweils zum Abschluss 1) eines Vertrages zur Auflösung der ob den in der KatG Ottakring gelegenen Stammliegenschaften EZ 4701 (BREZ 4703), EZ 4655 (BREZ 4657), EZ 4651 (BREZ 4652) und EZ 4364 (BREZ 4381) eingetragenen Baurechte sowie Einbeziehung dieser Flächen in die Stammliegenschaft EZ 4656 unter gleichzeitiger räumlicher Ausdehnung des, an dieser weiter bestehenden Baurechtes (BREZ 4658), sowie 2) eines unentgeltlichen Optionsvertrages (inklusive Anlagen) zur Einräumung eines Baurechtes an der Liegenschaft EZ 4656 des Grundbuches der KatG Ottakring, bestehend aus den Grundstücken Nr. 538/12 und Nr. 538/16, mit einer Grundfläche von insgesamt 20.745 m², jeweils mit der Familie, gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 7.4.2026, Zl. MA 69-205790-2019, angeführten Bedingungen ermächtigt (Postnummer 35)
Antrag Stadtsenat19.05.2026318806-2026-GGMFestsetzung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, Beilage 117/2026 (kundgemachter Plan 8381, Textbeschreibung zum Plan), für das Gebiet zwischen Hummelgasse, Veitingergasse, Lainzer Straße, Jagdschloßgasse, Steinlechnergasse, Versorgungsheimstraße, Linienzug 1-3, Preyergasse, Hofwiesengasse, Fasangartengasse, Bezirksgrenze (Linienzug 4-6), Atzgersdorfer Straße, Linienzug 7-10, Wattmanngasse, Hetzendorfer Straße, Hofwiesengasse, Linienzug 11-12, Speisinger Straße, Eduard-Jaeger-Gasse, Anton-Langer-Gasse, Waldvogelstraße, Linienzug 13-14, Egon-Schiele-Gasse, Linienzug 15-16, Jagdschloßgasse, Linienzug 17-18, Spohrstraße und Linienzug 19-20 im 13. Bezirk, KatGen Lainz und Speising sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Postnummer 13)
Antrag Stadtsenat19.05.2026364758-2026-GWSDie Generalinstandsetzung inklusive Dachausbau des Objektes in Wien 2, Karmelitergasse 9 wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/0293/061 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 34 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen (Postnummer 38)
Antrag Stadtsenat19.05.2026409784-2026-GWSDie MA 34 wird ermächtigt, mit der SUB-ONE GmbH den vorgelegten Vertrag für die Anmietung von Büromiet- und Lagermietflächen mit einem Gesamtausmaß von 1.620,44 m² im Büro- und Geschäftsgebäude "Skyline" in Wien 19, Heiligenstädter Straße 31 mit jährlichen (wertgesicherten) Auszahlungen von 583.076,04 EUR brutto abzuschließen. Das auf das Finanzjahr 2026 entfallende Mietentgelt einschließlich Betriebs-, Wärme- und Kältekosten, der Investitionsmiete und die derzeit gesetzlich geltende Umsatzsteuer von insgesamt 145.769,01 EUR sowie die einmalige Vertragserrichtungsgebühr in der Höhe von 35.924,76 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/4010/700 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 11 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen (Postnummer 39)
Antrag Stadtsenat19.05.2026452787-2026-GGM1) Dem Masterplan Urbane Logistik wird zugestimmt und dieser als strategische Grundlage für die Transformation der urbanen Logistik in Wien beschlossen. Der Masterplan konkretisiert die Zielsetzungen des Wien-Planes (Stadtentwicklungsplan 2035), der Smart Klima City Strategie und des Klimafahrplanes im Bereich der Logistik. 2) Die zuständigen Geschäftsgruppen, Dienststellen und städtischen Unternehmen haben sich bei Planungen und Entscheidungen mit Relevanz für den Wirtschaftsverkehr an den Strategien, Handlungsfeldern und Maßnahmen des Masterplanes zu orientieren. Abweichungen sind fachlich zu begründen. 3) Zur strukturierten Umsetzung der im Masterplan definierten Hebel ist ein Umsetzungsprogramm zu erarbeiten. Das Umsetzungsprogramm wird durch die Magistratsabteilung koordiniert. 4) Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt entsprechend den politisch festzulegenden Prioritäten und im Einklang mit den jeweiligen budgetären Möglichkeiten der Stadt Wien. 5) Eine Evaluierung der Umsetzung des Masterplanes Urbane Logistik hat spätestens im Jahr 2031 zu erfolgen. Auf Basis dieser Evaluierung ist über eine Fortschreibung oder Weiterentwicklung des Masterplanes zu entscheiden. 6) Der Magistrat wird beauftragt, den Masterplan Urbane Logistik als Druckpublikation zu veröffentlichen sowie digital in geeigneter Form bereitzustellen. 7) Die MA 18 wird mit dem strategischen Logistikmanagement (Hebel C1 des Masterplanes Urbane Logistik) betraut (Postnummer 15)
Antrag Stadtsenat19.05.2026473668-2026-GGKDie Förderung an die Volkshilfe-Wien Gemeinnützige Betriebs-GmbH für das Projekt "A G'spia fürs Tier: Kompetenzstelle für Mensch-Tier-Beziehung" in der Höhe von 27.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien – Umweltschutz - Förderungen für Umweltprojekte genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/5010/755 gegeben (Postnummer 23)
Antrag Stadtsenat19.05.2026473699-2026-GGKDie Förderung an Die Tafel Österreich - der Verein für sozialen Transfer für das Projekt "Lebensmittel retten auf Wiener Märkten" in der Höhe von 31.500 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz - Förderungen für Umweltprojekte genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben (Postnummer 19)
Antrag Stadtsenat19.05.2026477603-2026-GBIDie Förderung an Rainbows - für Kinder in stürmischen Zeiten gemeinnützige GmbH für die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Landesleiterin in Wien in der Höhe von 40.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/4399/755 gegeben (Postnummer 1)
Antrag Stadtsenat19.05.2026486856-2026-GGKDie Förderung an den Verein Jugend-Umwelt-Plattform für das Projekt "Freiwilliges Umweltjahr FUJ 2026 - 2028" in der Höhe von 57.150 EUR für den Zeitraum 1.9.2026 bis 31.8.2027 wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz - Förderungen für Umweltprojekte und auf Grundlage eines Bund-Bundesländer-Verwaltungsübereinkommens genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/5010/757 gegeben. Der auf das Finanzjahr 2026 entfallende Betrag in der Höhe von 28.575 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2027 entfallende Betrag in der Höhe von 28.575 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/5010/757 bedeckt (Postnummer 21)
Antrag Stadtsenat19.05.2026486905-2026-GGKDie Förderung an Die Wiener Volkshochschulen GmbH, DIE UMWELTBERATUNG für das Projekt "DIE UMWELTBERATUNG" in der Höhe von 810.000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der Stadt Wien - Umweltschutz - Förderungen für Umweltprojekte genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2026 auf Haushaltsstelle 1/5010/755 gegeben (Postnummer 20)

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