Medizinische Schadensfälle - die WPPA hilft
In den Spitälern und Ordinationen ist man grundsätzlich bemüht, Sie bestens zu behandeln. Wenn Sie aber befürchten, dass ein Fehler passiert ist und Sie womöglich einen Gesundheitsschaden erlitten haben, helfen wir Ihnen.

Wir - die Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft - prüfen Ihren Fall ohne dass für Sie Kosten entstehen. Sollten sich Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler ergeben, verhandeln wir außergerichtlich mit den Rechtsträgern der Spitäler beziehungsweise den zuständigen Haftpflichtversicherungen.
Bei einer seltenen und schwerwiegenden Komplikation kann eine finanzielle Abgeltung aus dem Patientenentschädigungsfonds zugesprochen werden.
Finanzielle Entschädigung
In Wien stehen für Entschädigungen bei Medizinschäden für Patient*innen 2 Fonds zur Verfügung:
- Wiener Härtefonds
Der Wiener Härtefonds kann nur von Menschen mit Wohnsitz in Wien in Anspruch genommen werden, die in einem Spital oder Pflegeheim der Stadt Wien behandelt wurden. - Wiener Patientenentschädigungsfonds
Der Wiener Patientenentschädigungsfonds hilft bei seltenen und schwerwiegenden Komplikationen beziehungsweise wenn Behandlungsfehler nicht eindeutig nachweisbar sind. Er kann befasst werden, wenn es um Behandlungen geht, die in öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten in Wien vorgenommen wurden.
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.33 Uhr
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