Kursbedingungen: Eltern-Kind-Wassergewöhnungskurs
- Zielsetzung
- Kursort und Kurszeit
- Verbindliche Anmeldung
- Kosten - Refundierung
- Kursleitung
- Beginn
- Aufsichtspflicht
- Badeordnung – Anweisungen
- Körperliche Gesundheit
- Datenschutz
Zielsetzung
Bei diesem Kurs sollen dem teilnehmenden Elternteil bzw. der erwachsenen Begleitperson verschiedene Anwendungstechniken der spielerischen Wassergewöhnung vermittelt werden. Die Anwendungstechniken können und sollen sie mit ihren Kindern bei zukünftigen Badebesuchen in Schwimmbecken und natürlichen Gewässern umsetzen.
Es handelt es sich um die "Vorstufe" zu einem Schwimmkurs.
Kursort und Kurszeit
Kursort und Kurszeit sind im Rahmen der Anmeldung verbindlich festgelegt.
Verbindliche Anmeldung
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt im Onlineshop.
Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich für das angegebene Kind und ist nicht übertragbar. Es ist nur 1 erwachsene Begleitperson pro teilnehmendem Kind vorgesehen.
Kurskosten - Stornierung
Im Zuge der Sommeraktion 2025 sind diese Schwimmkurse gratis.
Bitte geben Sie im Falle einer Stornierung spätestens eine Woche vor Kursbeginn diese schriftlich bekannt, damit den Kursplatz jemand anderes nutzen kann.
Der Kurs umfasst 5 Einheiten zu circa 50 Minuten.
Es ist auch der Einzeleintritt für die teilnehmende erwachsene Begleitperson im jeweiligen Freibad für die Kurstage inkludiert.
Sollte Ihr Kind an einem Termin verhindert sein, kann der Kurstag nicht nachgeholt werden.
Schwimmlehrer*innen
Alle Kurse werden durch geprüfte Schwimmlehrer*innen der Stadt Wien – Bäder abgehalten.
Beginn
Details zum genauen Treffpunkt in der Schwimmhalle werden am 1. Tag des Kurses an der Kassa der jeweiligen Schwimmhalle bekannt gegeben.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht gegenüber dem teilnehmenden Kind während und außerhalb der Zeit des Kurses obliegt ausschließlich der teilnehmenden erwachsenen Begleitperson.
Kindern unter 8 Jahren dürfen sich, entsprechend der Badeordnung der Stadt Wien - Bäder (100 KB PDF), nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Bad aufhalten.
Badeordnung – Anweisungen
Es gilt die Badeordnung der Stadt Wien - Bäder (100 KB PDF).
Die Anweisungen der Schwimmlehrer*innen dienen der Sicherung und dem Schutz der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer*innen und anderer Badegäste. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Ansonsten ist die Stadt Wien – Bäder berechtigt, Teilnehmer*innen von der Teilnahme am Kurs auszuschließen.
Körperliche Gesundheit
Die Teilnahme am Kurs erfordert eine ausreichende körperliche Gesundheit der erwachsenen Begleitperson und des Kindes. Es wird durch die Anmeldung bestätigt, dass die erwachsene Begleitperson und das Kind die körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erbringen. Relevante Änderungen des Gesundheitszustandes oder bestehende relevante chronische Erkrankungen sind den Kursleiter*innen mitzuteilen.
Datenschutz
Die persönlichen Daten der Teilnehmer*innen werden durch die Stadt Wien – Bäder zum Zweck der Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gespeichert und verarbeitet.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder Verwendung für andere Zwecke als jene der Vertragserfüllung erfolgt nicht. Die Daten werden 6 Monate nach Beendigung des Schwimmkurses automatisch beziehungsweise im Falle eines ausdrücklichen Widerspruchs der Erziehungsberechtigten unmittelbar nach dem Ende des Kurses gelöscht.
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 08.09.2025, 11.14 Uhr
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