3.1 Wiener Fördertransparenzgesetz
Mit dem Gesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien (Wiener Fördertransparenzgesetz), LGBl. für Wien Nr. 35/2021, soll die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle bei der Abwicklung und Gewährung von Förderungen der Stadt Wien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung sichergestellt werden.
Inhalte des Wiener Fördertransparenzgesetzes sind:
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§ 1 Zielsetzungen
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§ 2 Begriffsbestimmungen (sind im Wesentlichen ident mit jenen in Kap. 2 )
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§ 3 Datenverarbeitung (Informationsaustausch zwischen Fördergeber*innen)
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§ 4 Förderrichtlinien
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§ 5 Förderbericht
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§ 6 Fördercontrolling
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§ 7 Nutzung der gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank
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§ 8 Inkrafttreten
Wesentliche Vorgaben für die Förderabwicklung und -gewährung auf Grundlage der Bestimmungen des Wiener Fördertransparenzgesetzes werden bei den jeweiligen Kapiteln näher erläutert.