3. Wiener Fördertransparenzgesetz

3.1 Wiener Fördertransparenzgesetz

Mit dem Gesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien (Wiener Fördertransparenzgesetz), LGBl. für Wien Nr. 35/2021, soll die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle bei der Abwicklung und Gewährung von Förderungen der Stadt Wien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung sichergestellt werden.

Inhalte des Wiener Fördertransparenzgesetzes sind:

  • § 1 Zielsetzungen

  • § 2 Begriffsbestimmungen (sind im Wesentlichen ident mit jenen in Kap. 2 )

  • § 3 Datenverarbeitung (Informationsaustausch zwischen Fördergeber*innen)

  • § 4 Förderrichtlinien

  • § 5 Förderbericht

  • § 6 Fördercontrolling

  • § 7 Nutzung der gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank

  • § 8 Inkrafttreten

Wesentliche Vorgaben für die Förderabwicklung und -gewährung auf Grundlage der Bestimmungen des Wiener Fördertransparenzgesetzes werden bei den jeweiligen Kapiteln näher erläutert.