6. EU-Beihilfenrecht

6.6 Prüfschema für die beihilfenrechtliche Einordnung von Förderungen

Sind alle 5 Elemente einer staatlichen Beihilfe erfüllt?
1. Gewährung aus staatlichen Mitteln,
2. Selektivität/bestimmte Unternehmen oder Wirtschaftszweige,
3. Begünstigung,
4. Potentielle Wettbewerbsverzerrung,
5. Potentielle Handelsbeeinträchtigung zwischen den MS

NEIN, Es liegt keine staatliche Beihilfe vor.

JA, Die Beihilfevorschriften sind anwendbar:

Können die Voraussetzungen der de-minimis-VO eingehalten werden?
z.B. Beihilfenhöhe bis max. EUR 200.000 in drei Steuerjahren von allen österreichischen Stellen

JA: Eine Vorab-Anmeldung der Beihilfe bei der EK ist nicht erforderlich; 
aber: sonstige Melde- und Berichtspflichten sind unbedingt zu beachten!

NEIN: Können die Voraussetzungen der DAWI-de-minimis-VO oder des DAWI-Beschlusses eingehalten werden? z.B. geeigneter Betrauungsakt

JA: Eine Vorab-Anmeldung der Beihilfe bei der EK ist nicht erforderlich; 
aber: sonstige Melde- und Berichtspflichten sind unbedingt zu beachten!

NEIN: Können die Voraussetzungen der DAWI-de-minimis-VO oder des DAWI-Beschlusses eingehalten werden?
z.B. geeigneter Betrauungsakt

JA: Eine Vorab-Anmeldung der Beihilfe bei der EK ist nicht erforderlich; 
aber: sonstige Melde- und Berichtspflichten sind unbedingt zu beachten!

NEIN: Können die Voraussetzungen der AGVO eingehalten werden?

JA: Eine Vorab-Anmeldung der Beihilfe bei der EK ist nicht erforderlich; 
aber: sonstige Melde- und Berichtspflichten sind unbedingt zu beachten!

NEIN: Anmeldepflicht bei der EK und Durchführungsverbot bis zur Genehmigung