8. E-Government

8.3 Elektronische eigenhändige Unterschriften mit der Handysignatur bzw. der ID Austria (E-ID)

Falls Vorgänge tatsächlich gesetzlich eine handschriftliche Unterschrift erfordern, besteht die Möglichkeit, die Unterfertigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur vorzunehmen. Diese ist nach dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich – bis auf ein paar Ausnahmefälle – gleichgestellt.

Für die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur muss die unterfertigende Person entweder eine Handysignatur oder eine ID Austria besitzen.

Bei der Handysignatur handelt es sich um eine Variante der „Bürgerkarte“. Die Bürgerkarte ermöglicht insbesondere die elektronische Identifizierung von Personen in behördlichen Verfahren oder auch das elektronische Signieren von Dokumenten. Technisch umgesetzt war diese bis 2019 insbesondere über die e-card der österreichischen Sozialversicherung, die mit einem Kartenlesegerät als Bürgerkarte eingesetzt werden konnte.

Mit der Handysignatur können Funktionen einer Bürgerkarte, also beispielsweise das elektronische Unterschreiben von Dokumenten, eingesetzt werden, ohne eine physische Karte bzw. ein Kartenlesegerät zu verwenden.

Für die Nutzung der Handysignatur ist eine Registrierung zur eindeutigen Identifizierung der Inhaber*innen der Handysignatur notwendig. Dabei müssen eine ausschließlich persönlich verwendete Handynummer sowie ein geheimes Signaturpasswort bekannt gegeben werden.

Bei Nutzung der Handysignatur wird nach der Eingabe der Handynummer und des Passworts eine SMS an diese Handynummer versendet bzw. eine Freigabemöglichkeit mit einer Smartphone-App eröffnet. Durch die Eingabe des erhaltenen Einmalpassworts („TAN“) wird die qualifizierte elektronische Signatur erstellt.

Das elektronische Signieren von Dokumenten ist mit einer einsatzbereiten Handysignatur über eine Webanwendung der technischen Dienstleisterin der Handysignatur (A-Trust GmbH) möglich.

Ab voraussichtlich Sommer 2023 wird die Handysignatur durch die ID Austria (rechtlich: Elektronischer Identitätsnachweis – E-ID) abgelöst werden. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handysignatur, die noch mehr Möglichkeiten bietet.

Bis dahin bestehende Handysignaturen werden automatisch in eine Basisvariante der ID Austria umgestellt. Für eine ID Austria mit allen Funktionen ist dann eine elektronische Umstellung einer Handysignatur oder eine (Neu-)Ausstellung durch eine Passbehörde notwendig.

Für den Einsatz der ID Austria sind ein geeignetes Smartphone sowie die entsprechende Smartphone-App erforderlich. Das Smartphone lässt sich für gewisse Anwendungen auch durch einen physischen Sicherheitsschlüssel ersetzen.

Zukünftig wird es auch möglich sein, qualifizierte elektronische Signaturen ohne den Einsatz einer Handysignatur bzw. ID Austria im Elektronischen Akt (ELAK) zu erzeugen.