Platzkarte für Straßenkunstdarbietungen - Antrag

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Die Ausgabe der Platzkarten für Jänner 2023 wird auf Montag, den 18. Dezember 2023, vorverlegt. Platzkarten müssen bis spätestens 10. Dezember 2023 beantragt werden.

Allgemeine Informationen

Als Straßenkünstler*in brauchen Sie für Auftritte an den in der Anlage I der Straßenkunstverordnung 2012 festgelegten Orten eine Platzkarte. Bitte beachten Sie die untenstehenden zusätzlichen Informationen.

Als Straßenkunst zählen Auftritte ohne Anspruch auf Entgelt, die für kurze Zeit an öffentlichen Orten und ohne eigens dafür errichtete Aufbauten veranstaltet werden, zum Beispiel:

  • Musikalische Auftritte
  • Vorträge
  • Tanz- und Varietévorführungen
  • Pantomimen
  • Vorführungen von Zauberkunststücken
  • Puppenspiele oder Porträtzeichnen

Die Platzkarte wird Ihnen zugeteilt, die Reservierung eines bestimmten Ortes oder eines bestimmten Termins ist nicht möglich. Die Platzkarte für einen bestimmten Monat enthält Termine, an denen an den vorgegebenen Plätzen Straßenkunst aufgeführt werden darf.

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um eine Platzkarte erlangen zu können.

Fristen und Termine

Den Antrag können Sie jederzeit formlos stellen.

Für die Zuteilung einer Platzkarte für den nächsten Monat müssen Sie folgendes beachten:

  • Sie müssen den Antrag spätestens bis zum 15. des Vormonates stellen.
  • Die Ausgabe der Platzkarten erfolgt am letzten Montag eines Monats für den darauffolgenden Monat.

Zuständige Stelle

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
Eventcenter
20., Dresdner Straße 75, 4. Stock, Zimmer 420
Telefon: +43 1 4000-36336
Fax: +43 1 4000-99-36336
E-Mail: event@ma36.wien.gv.at

Montag bis Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten und Zahlung

6,54 Euro pro Platzkarte

Die Verwaltungsabgabe müssen Sie bei Abholung der Platzkarte bar bezahlen.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Die Platzkarte müssen Sie während der Darbietung von Straßenkunst sichtbar mitführen beziehungsweise auflegen.

Die Standorte, an denen eine Platzkarte benötigt wird, sowie jene Orte an denen keine Platzkarte benötigt wird, können Sie in der Straßenkunstverordnung nachlesen.

Akustische Straßenkunst darf nur an den in der Anlage I lit. a (mit Platzkarte) und Anlage II (ohne Platzkarte) der Straßenkunstverordnung genannten Orten dargeboten werden.

Rechtliche Grundlage: Straßenkunstverordnung 2012

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