Konzessionsprüfung zur Güter- oder Personenbeförderung mit KFZ - Anmeldung bzw. Anrechnung von Prüfungsteilen

Wenn Sie sich mit der Beförderung von Personen oder Gütern mittels Kraftfahrzeugen selbstständig machen wollen, müssen Sie vorher die jeweilige Konzessionsprüfung ablegen. Sie können sich für die Konzessionsprüfung online anmelden.

Die Prüfungstaxe beträgt derzeit 396,07 Euro und muss am Ende des Formulars online bezahlt werden. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen verringert sich die Gebühr nicht.

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

In manchen Fällen müssen Sie nicht die ganze Prüfung, sondern nur Teile davon ablegen. Diese Anrechnung von Prüfungsteilen müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zur Konzessionsprüfung beantragen. Für die Anrechnung von Prüfungsteilen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Abschlusszeugnisse von Hochschulen, berufsbildenden höheren Schulen oder höheren technischen Lehranstalten oder
  • Zeugnis der Unternehmerprüfung oder der Meister- oder Befähigungsprüfung inklusive dem Prüfungsteil Unternehmerprüfung oder
  • Nachweis einer 3-jährigen Tätigkeit als Selbständige/r oder in kaufmännisch leitender Stellung oder
  • Bereits erhaltene Anrechnungen von Prüfungsteilen

Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.

Allgemeine Informationen

Mit der erfolgreich ablegten Konzessionsprüfung zur Güter- oder Personenbeförderung mit KFZ, weisen Sie Ihre fachliche Eignung (Befähigung) für die Ausübung dieses Gewerbes nach. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand.

Wenn Sie das freie Gewerbe "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr insgesamt 2.500 kg bzw. im innerstaatlichen Güterverkehr 3.500 kg nicht übersteigt" anmelden möchten, benötigen Sie keine Konzessionsprüfung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die fachliche Eignung (Befähigung) zur Ausübung des Personen- oder Güterbeförderungsgewerbes mittels Kraftfahrzeugen erlangen Sie durch die Ablegung der Konzessionsprüfung. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis (Bescheinigung), das Sie bei der Gewerbeanmeldung vorlegen können.

In einigen Fällen müssen Sie nicht die ganze Prüfung, sondern nur Teile davon ablegen (z. B. wenn Sie eine Hochschule, berufsbildende höhere Schule oder höhere technische Lehranstalt abgeschlossen haben, die Unternehmerprüfung oder eine Meister- oder Befähigungsprüfung inklusive dem Prüfungsteil Unternehmerprüfung erfolgreich abgelegt haben, eine ununterbrochene 3-jährige Tätigkeit als Selbstständige/r oder in kaufmännisch leitender Stellung absolviert haben). Diese sogenannte Anrechnung von Prüfungsteilen müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zur Konzessionsprüfung beantragen.

Fristen und Termine

Sie müssen sich spätestens 6 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin schriftlich anmelden.

Zuständige Stelle

Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
1., Wipplingerstraße 6-8, 1. Stock, Zimmer 138 (Erreichbar mit den Linien U1, U3, 1A, 2A und 3A)
Telefon: +43 1 4000-97117 oder -97118
Telefon: +43 1 4000-4016 (nur für Auskünfte betreffend das Prüfungsreferat)
Fax: +43 1 4000-99-97115
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at

Parteienverkehr für telefonische Auskünfte und persönliche Termine: Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr
Derzeit findet der Kund*innenverkehr am Standesamt Wien nur nach voriger Terminvereinbarung bzw. online oder per E-Mail statt.
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet
Amtsstunden nur für schriftliche Anbringen: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Erforderliche Unterlagen

Um sich zur Prüfung gültig anzumelden, müssen Sie die Anmeldung und alle erforderlichen Unterlagen übermitteln.

Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie folgende Unterlagen, wenn Sie sich nicht mittels Online-Formular anmelden:

  • Urkunden zum Nachweis des Namens und Vornamens (z. B. Geburtsurkunde, bei Namensänderung auch Heiratsurkunde(n) oder Bescheid über Namensänderung, Nachweis eines allfälligen Titels, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr
  • Antrag auf Anrechnung von Prüfungsteilen

Für die Anrechnung von Prüfungsteilen benötigen Sie auch mittels Online-Formular folgende Unterlagen:

  • Abschlusszeugnisse von Hochschulen, berufsbildenden höheren Schulen oder höheren technischen Lehranstalten oder
  • Zeugnis der Unternehmerprüfung oder der Meister- oder Befähigungsprüfung inklusive dem Prüfungsteil Unternehmerprüfung oder
  • Nachweis einer 3-jährigen Tätigkeit als Selbständige/r oder in kaufmännisch leitender Stellung oder
  • Bereits erhaltene Anrechnungen von Prüfungsteilen

Kosten und Zahlung

Die Prüfungstaxe beträgt ab 1. Jänner 2024 396,07 Euro. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen verringert sich die Gebühr nicht.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Anmeldung zur Prüfung

Anrechnung von Prüfungsteilen

Wenn Sie sich für die Prüfung online anmelden, sollten Sie die notwendigen Unterlagen eingescannt bereithalten. Sie können sich auch persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.

Zusätzliche Informationen

Bei Antritt zur Prüfung muss unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Rechtliche Grundlage:

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