Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Bewilligung von Sondertransporten muss bei der Abteilung Brückenbau und Grundbau beantragt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Das Fahrzeug bzw. das Ladegut entspricht nicht den Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (z. B. Sondertransporte mit Übermaßen, eingeschränkt zugelassene Fahrzeuge, überbreite, überhohe, überlange, überschwere Ladegüter, Überstellungsfahrten, Probefahrten und dergleichen).

Fristen und Termine

Die Bearbeitungsdauer ergibt sich aus dem Umfang der erforderlichen Ermittlungsverfahren. Bei der Befahrung von Brücken und Verkehrsbauwerken oder wenn aufgrund von Fahrten durch mehr als ein Bundesland Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt werden müssen, muss mit einer Bearbeitungsdauer von zirka 6 Wochen gerechnet werden.

Zuständige Stelle

Brückenbau und Grundbau (MA 29)
16., Wilhelminenstraße 93
Telefon: +43 1 4000-96895
Fax: +43 1 4000-99-96480
E-Mail: sondertransporte@ma29.wien.gv.at

Ansprechpersonen:
DI Thomas Lang BA (Fachbereichsleitung)
Telefon: +43 1 4000-96890
E-Mail: thomas.lang@wien.gv.at
Daniela Singer (Gruppenleitung)
Telefon: +43 1 4000-96893
E-Mail: daniela.singer@wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesgebühr für Antrag
  • 21,80 bis 653 Euro Gebühr pro Fahrzeug je nach Fahrzeugzulassung und Art des Transports

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Abwicklung von Verfahren für Sondertransporte

Zusätzliche Informationen

Das Ermittlungsverfahren kann vereinfacht und die Bearbeitungsdauer verkürzt werden, wenn Sie diese Hinweise zum Antrag beachten.

Anlagen:

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Stadt Wien | Brückenbau und Grundbau
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