Private Nutzung im öffentlichen Raum - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Errichtung aller Baulichkeiten sowie Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum - wie Werbesäulen, Schächte, Veranstaltungen, Märkte usw. - muss eine Zustimmung von Seiten der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) eingeholt werden.

Fallweise sind Verträge erforderlich, wenn Personen den öffentlichen Raum für ihre Zwecke nutzen möchten.

Seit dem 1. März 2013 unterliegen überdies folgende Nutzungen des öffentlichen Guts nicht mehr dem Gebrauchsabgabegesetz, sondern sind mit der MA 28 privatrechtlich zu regeln:

  • Ankündigungstafeln
  • Aufstellung von Tischen oder Ständen zu Werbezwecken
  • Leuchtschilder (z.B.: am Geschäftsportal)
  • Leuchtröhren, leuchtende Bänder oder Leisten (z.B.: am Geschäftsportal)
  • Werbeumzüge, Veranstaltungen

Voraussetzungen

Vor Zustimmung der MA 28 darf keine Nutzung erfolgen.

Allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen sind zusätzlich von den AntragstellerInnen zu erwirken:

Fristen und Termine

Die Übermittlung des Antrags soll zeitgerecht erfolgen, damit ein Bearbeitungszeitraum möglich ist.

Zuständige Stelle

Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich oder per Post, Fax und E-Mail über das Kundenzentrum möglich. Weiters wird von der MA 46 mit der Einladung im Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung das Antragsformular: 130 KB PDF versendet, das ausgefüllt und unterschrieben in der Verhandlung abgegeben werden muss. Der Antrag wird umgehend in der MA 28 bearbeitet.

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Erforderliche Unterlagen

Im Antrag müssen folgende Angaben vollständig und exakt angegeben werden:

  • Name und Adresse der AntragstellerInnen (Telefonnummer für Rückfragen)
  • Örtlichkeit (Bezirk, Straßenname, Orientierungsnummer)
  • Gegenstand
  • Unterschrift der AntragstellerInnen
  • Sofern Dritte betroffen sind: deren Zustimmung
  • Ein Lageplan (in einem geeigneten Maßstab) muss beigelegt werden. Als Grundlage kann der Stadtplan in möglichst hoher Zoomstufe benützt werden, damit Straßendetails sichtbar werden.

Kosten und Zahlung

Keine Antragskosten.

Ein Entgelt zur Nutzung des öffentlichen Guts wird vereinbart, wenn im Wiener Gebrauchsabgabegesetz kein Tarif vorgesehen ist (§ 1 Abs. 2) oder es sich um ein Privatgrundstück der Stadt Wien handelt.

Erledigungsdauer

Zu beachten: nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) ermöglichen eine rasche Erledigung und beschleunigen das Verfahren.

Mit einer Erledigung kann innerhalb von Tagen oder einigen Wochen gerechnet werden, abhängig von der Qualität der angeschlossenen Beilagen und vom Umfang des für den jeweiligen Gegenstand erforderlichen Prüfungsaufwandes.

Zusätzliche Informationen

Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur dann ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).

Homepage: Straßen Wien

Verantwortlich für diese Seite:
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
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