Private Nutzung im öffentlichen Raum - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Errichtung aller Baulichkeiten sowie Aktivitäten im öffentlichen Straßenraum - wie Werbesäulen, Schächte, Veranstaltungen, Märkte usw. - muss eine Zustimmung von Seiten der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) eingeholt werden.

Fallweise sind Verträge erforderlich, wenn Privatpersonen den öffentlichen Raum auf andere Weise für private Zwecke nutzen möchten.

Voraussetzungen

Vor Zustimmung der MA 28 darf keine Nutzung erfolgen.

Allenfalls erforderliche behördliche Bewilligungen sind zusätzlich von den AntragstellerInnen zu erwirken:

Fristen und Termine

Die Übermittlung des Antrags soll zeitgerecht erfolgen, damit ein Bearbeitungszeitraum möglich ist.

Zuständige Stelle

Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und Kundenzentrum der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr (Kassa von 8 bis 16 Uhr), Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr (Kassa bis 15 Uhr)

Verfahrensablauf

Der Antrag ist persönlich oder per Post, Fax und E-Mail über das Kundenzentrum möglich.

Erforderliche Unterlagen

Im Antrag müssen folgende Angaben vollständig und exakt angegeben werden:

  • Name und Adresse der AntragstellerInnen (Telefonnummer für Rückfragen)
  • Örtlichkeit (Bezirk, Straßenname, Orientierungsnummer)
  • Gegenstand
  • Unterschrift der AntragstellerInnen
  • Sofern Dritte betroffen sind: deren Zustimmung
  • Ein Lageplan (in einem geeigneten Maßstab) muss beigelegt werden. Als Grundlage kann der Stadtplan in möglichst hoher Zoomstufe benützt werden.

Die Einreichung kann formlos, jedoch mit ausreichenden Unterlagen versehen , erfolgen.

Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).

Kosten und Zahlung

Keine Antragskosten.

Ein Entgelt zur Nutzung des öffentlichen Guts wird vereinbart, wenn das Wiener Gebrauchsabgabegesetz dies im §1 vorsieht oder es sich um ein Privatgrundstück der Stadt Wien handelt.

Erledigungsdauer

Es muss beachtet werden, dass nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Beilagen und sonstige Unterschriften) eine rasche Erledigung ermöglichen und das Verfahren beschleunigen.

Mit einer Erledigung kann innerhalb von Tagen oder einigen Wochen gerechnet werden, abhängig von der Qualität der angeschlossenen Beilagen und vom Umfang des für den jeweiligen Gegenstand erforderlichen Prüfungsaufwandes.

Zusätzliche Informationen

Homepage: Straßenverwaltung und Straßenbau

Verantwortlich für diese Seite:
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
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