Definitive Ladezone - Anfrage um Prüfung

Allgemeine Informationen

Die Errichtung einer definitiven Ladezone, das ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone für Ladetätigkeit, die für jede Person unter den gleichen Bedingungen (Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) benützbar ist, muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden. Es besteht kein alleiniges Benützungsrecht. Während der Ladetätigkeit gilt keine Kurzparkzonenregelung.

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Zirka vier bis fünf Monate für Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Der Anfrage um Prüfung kann zum besseren Verständnis eine Skizze beigefügt werden.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesabgabe für die Anfrage um Prüfung
  • Zirka 72 Euro für Verhandlungsgebühren
  • Errichtung der Ladezone und laufende Erhaltung - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)

Für die Einzahlung der Gebühren befindet sich im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Anfrag um Prüfung: Definitive Ladezone

Zusätzliche Informationen

Die Errichtung der Ladezone erfolgt durch die Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28).

Homepage: Verkehrsorganisation Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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