Definitive Ladezone - Anfrage um Prüfung
Allgemeine Informationen
Die Errichtung einer definitiven Ladezone, das ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone für Ladetätigkeit, die für jede Person unter den gleichen Bedingungen (Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) benützbar ist, muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden. Es besteht kein alleiniges Benützungsrecht. Während der Ladetätigkeit gilt keine Kurzparkzonenregelung.
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Zirka vier bis fünf Monate für Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Anfrage um Prüfung kann zum besseren Verständnis eine Skizze beigefügt werden.
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Bundesabgabe für die Anfrage um Prüfung
- Zirka 72 Euro für Verhandlungsgebühren
- Errichtung der Ladezone und laufende Erhaltung - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
Für die Einzahlung der Gebühren befindet sich im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
Online-Anfrag um Prüfung: Definitive Ladezone
Zusätzliche Informationen
Die Errichtung der Ladezone erfolgt durch die Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28).
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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