Fallweise Halteverbotszone - Bewilligung
Allgemeine Informationen
Eine fallweise Haltverbotszone zum Zweck von Transporten, Heizölanlieferung, Bustransfers und ähnlichem an einzelnen Tagen muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden. Die Bewilligung gilt für maximal zwei Jahre.
Voraussetzungen
Vorhandensein eines regulären Parkstreifens für die Errichtung einer zeitlich begrenzten Halteverbotszone.
Fristen und Termine
Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem Gültigkeitsbeginn eingelangt sein.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Abholung der Bewilligung bzw. des Bescheides:
Kundencenter 1. Stock, Eingang 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr
Verfahrensablauf
Bei der erstmaligen Bewilligung wird eine Verhandlung vor Ort durchgeführt.
Die AntragstellerInnen müssen die Verkehrszeichen zur Kennzeichnung der Halteverbotszone besorgen. Die Verkehrszeichen können in Baustoffgroßmärkten gekauft werden. Die Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) bietet aber auch einen Verkehrszeichenverleih an.
Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen:
- Aufstellung: mindestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn der Halteverbotszone
- Beiblatt ausfüllen (liegt dem Bescheid bei): Type und Kennzeichen derjenigen Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt sind.
- Aufstellung der Verkehrszeichen anschließend am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen (Bescheid und ausgefülltes Beiblatt mitnehmen). Ist das Halteverbot gültig, und wurden nicht alle Fahrzeuge entfernt, so besteht die Möglichkeit, diese über Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings: war das Fahrzeug bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt (das geht aus dem Beiblatt hervor), tragen die AntragstellerInnen die Kosten. Wurde das Fahrzeug nachträglich in der Halteverbotszone abgestellt, so müssen die FahrzeughalterInnen die Abschleppkosten übernehmen.
- Nach Abschluss der Arbeiten bzw. Ablauf der Frist: Verkehrszeichen entfernen und dies vom zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen. Anschließend muss das Beiblatt an die MA 46 retourniert werden.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse, Telefonnummer
- Ort, an dem die Halteverbotszone errichtet werden soll
- Zweck der Halteverbotszone
- Längenangabe (in Metern)
- Durchschnittliche Dauer (Dauer der Lieferung usw.)
- Wie oft die Halteverbotszone benötigt wird
Kosten und Zahlung
52,08 Euro bis zirka 120 Euro
Für die Einzahlung der Gebühren stehen im Kundencenter eine Kassa zur Barzahlung sowie eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Homepage: Verkehrsorganisation Wien
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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