Förderungen "Beitragsfreier Kindergarten" ab 3. März 2018

Die Stadt Wien fördert den "Elternbeitrag" von Eltern bzw. Obsorgeberechtigten, der für den Besuch einer privaten elementaren Bildungseinrichtung geleistet werden muss.

Gefördert wird der Besuch von allen Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht mit einem Betreuungsbeitrag (Basisförderung). Neben dem Betreuungsbeitrag erhalten gemeinnützige Trägerorganisationen einen Grundbeitrag pro Kind und einen Verwaltungszuschuss pro Gruppe (Vollförderung).

Allgemeine Informationen

Es soll ein ausreichendes und möglichst beitragsfreies Angebot an Plätzen geschaffen werden, das den Wiener Kindern ermöglicht eine geeignete elementare Bildungseinrichtung zu besuchen.

Bei der Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" gibt es seit 3. März 2018 ein neues 2-stufiges Verfahren.

  • Wenn Sie ab dem 3. März 2018 um eine Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" ansuchen wollen, gilt dieses neue Verfahren.
  • Wenn Sie bereits länger einen Kindergarten bzw. eine Kindergruppe betreiben und der Antrag um Betriebsbewilligung bereits vor dem 2. März 2018 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde, gilt das alte Verfahren: "Beitragsfreier Kindergarten" - bis 2. März 2018.
  • Wenn Sie einen bestehenden Standort um Gruppen erweitern bzw. von bestehenden Gruppen die Betriebsart oder Form ändern, gilt ebenfalls das alte Verfahren.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderansuchen im Zuge von neuen Betriebsbewilligungen ab Antragstellung ab 3. März 2018 sowie bei "Trägerwechsel" müssen ausschließlich bei der zuständigen Behörde Abteilung Kinder- und Jugendhilfe eingereicht werden.

Für die Fördergewährung muss eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der Allgemeinen Förderrichtlinien und der Abrechnungsmodalitäten voraus. Eine Vollförderung ist jedenfalls nur mit einer bescheidmäßigen Bewilligung der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe möglich.

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Förderansuchen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Förderansuchens (Stufe 1 und Stufe 2) erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Voraussetzung für die Fördergewährung eines laufenden Monats ist, dass der Betrieb der Betriebs- und Betreuungsleistung bis 15. des laufenden Monats begonnen hat. Förderungen können erst gewährt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

Zuständige Stelle

Stufe 1

Kinder- und Jugendhilfe (MA11)
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-8011
E-Mail: post@ma11.wien.gv.at

Stufe 2

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Vollförderung im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" sind folgende Unterlagen erforderlich:

Stufe 1

  • Ausgefüllter Antrag um laufende Förderung "Beitragsfreier Kindergarten" (dieser muss im Zuge eines Antrags um Betriebsbewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden)
  • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
  • Muster des Elternvertrags/der Betreuungsvereinbarung
  • Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (dieser Nachweis muss spätestens bei Übermittlung der Unterlagen für Stufe 2 vorliegen)

Stufe 2

  • Betriebsbewilligungsbescheid der Abteilung Kinder und Jugendhilfe
  • Ausgefüllte Vorlage "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
  • Ausgefüllte Vorlage "Personalplanung"
  • Anmeldungen des Personals bei der Wiener Gebietskrankenkasse (bzw. Vorlage der Lohnkonten)
  • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung (falls nicht schon in Stufe 1 eingebracht)

Für die Beantragung einer Basisförderung im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" sind folgende Unterlagen erforderlich:

Stufe 1

  • Ausgefüllter Antrag um laufende Förderung "Beitragsfreier Kindergarten" (dieser muss im Zuge eines Antrags um Betriebsbewilligung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden)
  • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte
  • Muster des Elternvertrags/der Betreuungsvereinbarung
  • Aktuelle Vereinsstatuten (nur bei Vereinen)
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit (nur bei Vereinen)
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos

Stufe 2

  • Betriebsbewilligungsbescheid der Abteilung Kinder und Jugendhilfe
  • Ausgefüllte "Eröffnungsanzeige" (nach dem Eröffnungsdatum zu übermitteln)
  • Ausgefüllte Vorlage "Personalplanung"
  • Anmeldungen des Personals bei der Wiener Gebietskrankenkasse (bzw. Vorlage der Lohnkonten)

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Übersicht der Förderbeträge - Modell "Beitragsfreier Kindergarten"

Formular

Stufe 1

Stufe 2

Standards für Elternverträge im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten"

Abrechnung

Online-Formular: Jahresabrechnung der Stadt Wien Kindergärten - Einreichung

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlagen:

  • Wiener Kindergartengesetz (ausgegeben am 2. März 2018)
  • Wiener Tagesbetreuungsgesetz (ausgegeben am 2. März 2018)
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