Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf (Nostrifikation) - Antrag

Voraussetzungen

Die Ausbildungen in Gesundheitsberufen (gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, PflegehelferIn, gehobener medizinisch-technischer Dienst usw.), beruhen in den einzelnen Staaten auf unterschiedlichen Ausbildungskonzepten und Ausbildungssystemen.

Wenn die Ausbildung inhaltlich und umfangmäßig nicht oder nicht auf allen Gebieten gleichwertig ist und die für die Ausübung in Österreich notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend vermittelt hat, muss eine Ergänzungsausbildung absolviert werden. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Ausbildung gegeben sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Persönlich unterschriebener Antrag
  • Abschlusszeugnis oder Diplom einer staatlich anerkannten Ausbildung
  • Detaillierter Lehrplan, aus dem die Dauer der Ausbildung sowie die auf die einzelnen Unterrichtsfächer entfallenden Lehrstunden, aufgeschlüsselt nach Theorie und Praxis, zu ersehen sind (Index)
  • Nachweis über bisherige fachspezifische Berufstätigkeit
  • Heiratsurkunde oder andere Urkunden, falls der derzeitige Name nicht mit jenem auf dem Diplom oder Zeugnis übereinstimmt
  • Übersetzungen von gerichtlich beeideten Sachverständigen (Dolmetsch) aller Urkunden - nicht erforderlich: bei englischsprachigen Unterlagen
  • Registrierung (sofern im Herkunftsland vorgesehen)
  • In Deutsch verfasster Lebenslauf
  • Reisepass
  • Nachweis eines Hauptwohnsitzes in Wien (Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister) oder - sofern kein Hauptwohnsitz in Österreich besteht - folgende Nachweise:
    • Diplomiertes Krankenpflegepersonal, PflegehelferIn sowie HeilmasseurIn: Nachweis von Zustellungsbevollmächtigten in Österreich
    • Medizinische MasseurIn: Nachweis über die Möglichkeit einer Anstellung in Wien als medizinische MasseurInnen, für die die Nostrifikation eine der Voraussetzungen ist
    • Bei Nostrifikation eines Sanitätshilfsdienstes ist ein Hauptwohnsitz nicht nachzuweisen; sollte jedoch ein Wohnsitz in Wien gegeben sein, wird um Vorlage der Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister gebeten
    • SanitäterIn: Nachweis über eine Bewerbung für eine Anstellung in Wien als SanitäterIn

Alle Unterlagen und Urkunden sind im Original bzw. in gerichtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie vorzulegen.

Beglaubigung
Sofern es kein zwischenstaatliches Abkommen oder internationale Verträge zwischen Österreich und dem Land in dem die Ausbildung absolviert wurde gibt, müssen die im Nostrifikationsverfahren vorgelegten Urkunden beglaubigt werden.

Die Echtheit der Unterlagen muss sowohl vom Herkunftsstaat innerstaatlich beglaubigt und durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) letztbeglaubigt werden.

Die meisten Länder Europas benötigen keine Beglaubigung der Unterlagen. Auch mit vielen Ländern außerhalb Europas gibt es bilaterale Abkommen. Auskünfte, ob Sie ihre Ausbildungsunterlagen beglaubigen lassen müssen, erteilt die nächste österreichische Vertretungsbehörde.

Ergänzungsausbildung
Die Anerkennung wird im Allgemeinen an die Bedingung geknüpft werden, dass eine theoretische und bzw. oder praktische Ausbildung an einer Krankenpflegeschule bzw. einem Ausbildungskurs absolviert wird und bzw. oder kommissionelle Ergänzungsprüfungen mit Erfolg abgelegt bzw. Nachweise über erfolgreich absolvierte Praktika erbracht werden. Welche Ergänzungsausbildung bzw. -prüfungen erforderlich sind, wird im Ermittlungsverfahren festgestellt.

Nostrifikationskurse

Zuständige Stelle

Kosten und Zahlung

Bei Abholung des Bescheides müssen Gebühren in folgender Höhe bezahlt werden:

  • 77 Euro für den Bescheid
  • 43,60 Euro für den Antrag
  • 3,60 Euro pro Blatt für Beilagen
  • 3,20 Euro Verwaltungsabgabe

Die Kosten für die Ergänzungsausbildung müssen an der jeweiligen Einrichtung erfragt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Formular

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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