Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf (Nostrifikation) - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Ausbildungen in Gesundheitsberufen (gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegeassistenz, gehobener medizinisch-technischer Dienst usw.), beruhen in den einzelnen Staaten auf unterschiedlichen Ausbildungskonzepten und Ausbildungssystemen.

Wenn die Ausbildung inhaltlich und umfangmäßig nicht oder nicht auf allen Gebieten gleichwertig ist und die für die Ausübung in Österreich notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend vermittelt hat, muss eine Ergänzungsausbildung absolviert werden. Die Ausbildung muss sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Ausbildung gleichwertig sein.

Voraussetzungen

Ausbildung in einem Gesundheitsberuf

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

  • Persönlich unterschriebener Antrag
  • Abschlusszeugnis oder Diplom einer staatlich anerkannten Ausbildung
  • Detaillierter Lehrplan, aus dem die Dauer der Ausbildung sowie die auf die einzelnen Unterrichtsfächer entfallenden Lehrstunden, aufgeschlüsselt nach Theorie und Praxis, zu ersehen sind (Index, Stundentafel)
  • Nachweis über bisherige fachspezifische Berufstätigkeit
  • Heiratsurkunde oder andere Urkunden, falls der derzeitige Name nicht mit jenem auf dem Diplom oder Zeugnis übereinstimmt
  • Übersetzungen aller Urkunden von gerichtlich beeideten Sachverständigen (Dolmetscher*in) aus Österreich, einem EU-Land oder aus dem EWR (Nicht erforderlich: Bei englischsprachigen Unterlagen)
  • Lizenz/Registrierung (sofern im Herkunftsland vorgesehen)
  • Sofern vorhanden: Jahreszeugnisse
  • Staatliche Fachprüfung
  • In Deutsch verfasster Lebenslauf
  • Aktueller Reisepass oder beglaubigte Kopie des aktuellen Reisepasses
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse - B1 Sprachzertifikat
  • Nachweis eines Hauptwohnsitzes in Wien: Zur Verfahrensbeschleunigung trägt es bei, wenn eine Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister vorgelegt wird oder - sofern kein Hauptwohnsitz in Österreich besteht - folgende Nachweise:
    • Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz sowie Heilmasseur*in, medizinische Assistenzberufe, zahnärztliche Assistenzberufe: Nachweis von Zustellungsbevollmächtigten in Österreich
    • Medizinische*r Masseur*in, Sanitäter*in: Nachweis über die Möglichkeit einer Anstellung in Wien als medizinische*r Masseur*in, für die die Nostrifikation eine der Voraussetzungen ist

Alle Unterlagen und Urkunden sind im Original bzw. in gerichtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie vorzulegen.

Beglaubigung
Wenn es zwischen Österreich und dem Land in dem die Ausbildung absolviert wurde kein zwischenstaatliches Abkommen oder internationale Verträge gibt, müssen die im Nostrifikationsverfahren vorgelegten Urkunden beglaubigt werden.

Die Echtheit der Unterlagen muss sowohl vom Herkunftsstaat innerstaatlich beglaubigt und durch die zuständige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) letztbeglaubigt werden.

Die meisten Länder Europas benötigen keine Beglaubigung der Unterlagen. Auch mit vielen Ländern außerhalb Europas gibt es bilaterale Abkommen. Auskünfte, ob Sie ihre Ausbildungsunterlagen beglaubigen lassen müssen, erteilt die nächste österreichische Vertretungsbehörde.

Ergänzungsausbildung
Die Anerkennung ist im Allgemeinen an die Bedingung geknüpft, dass eine theoretische und bzw. oder praktische Ausbildung an einer Krankenpflegeschule bzw. einem Ausbildungskurs absolviert wird und bzw. oder kommissionelle Ergänzungsprüfungen mit Erfolg abgelegt bzw. Nachweise über erfolgreich absolvierte Praktika erbracht werden. Welche Ergänzungsausbildung bzw. -prüfungen erforderlich sind, wird im Ermittlungsverfahren festgestellt. Die Information, welche Schulen die Ergänzungsausbildung anbieten, erhält man mit dem Bescheid.

Informationen zur Ausbildung in den medizinischen Gesundheitsberufen in Wien

Kosten und Zahlung

Die Gebühren in Höhe von zirka 200 Euro bis 250 Euro werden mit Zahlungsanweisung vorgeschrieben. Die Zahlungsanweisung erhält man mit dem Bescheid.

Die Kosten für die Ergänzungsausbildung müssen an der jeweiligen Einrichtung erfragt werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Weitere Antragsformulare werden nach Rücksprache mit der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Telefon oder E-Mail) übermittelt.

Zusätzliche Informationen

Da sich die vorzulegenden Unterlagen von Land zu Land unterscheiden, gibt es detaillierte länderspezifische Informationen über die vorzulegenden Unterlagen, die auf Anfrage mit E-Mail (gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at) gerne übermittelt werden.

Die Anerkennung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege) erfolgt seit 1. Jänner 2020 an den Fachhochschulen in Österreich.

In Wien ist dies:
Fachhochschule am Campus Wien
Favoritenstraße 226, D.3.27
1100 Wien
T: +43 1 606 68 77-4000
F: +43 1 606 68 77-4009
E-Mail: pflege@fh-campuswien.ac.at

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