Hochzeitsjubiläum - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Alle Paare mit 50, 60, 65, 67,5, 70, 72,5 und 75 gemeinsamen Ehejahren, österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Wien werden von der Stadt Wien in besonderer Form geehrt.
Voraussetzungen
Gemeinsame Ehejahre:
50 Jahre, 60 Jahre, 65 Jahre, 67,5 Jahre, 70 Jahre, 72,5 Jahre, 75 Jahre
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Hauptwohnsitz in Wien
Fristen und Termine
Die Anmeldung kann vier bis sechs Wochen vor dem Festtag durchgeführt werden.
Zuständige Stelle
Zuständige Bezirksvorstehung des Wohnbezirkes
Erforderliche Unterlagen
- Beide Staatsbürgerschaftsnachweise (oder Reisepässe)
- Beide Geburtsurkunden
- Beide Meldebestätigungen
- Heiratsurkunde
Die Kopien der Dokumente können auch per Post oder Fax an die zuständige Bezirksvorstehung übermittelt werden.
Kosten und Zahlung
Die Anmeldung zum Hochzeitsjubiläum ist kostenlos.
Formular
Online-Anmeldung: Hochzeitsjubiläum
Zusätzliche Informationen
Die Ehrengabe wird in der Regel mit einem Glückwunschschreiben des Herrn Bürgermeisters von der örtlich zuständigen Bezirksvorstehung überbracht.
Darüberhinaus werden die Jubelpaare vom Herrn Bürgermeister mit einer gesonderten Einladung zu einer gemeinsamen Wiener Jause in das Rathaus eingeladen.
Statistik
Homepage: Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen
Ehrungen der Stadt Wien (Magistratsdirektion - Präsidialabteilung)
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