Hochzeitsjubiläum - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Alle Paare mit 50, 60, 65, 67,5, 70, 72,5 und 75 gemeinsamen Ehejahren, österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Wien werden von der Stadt Wien in besonderer Form geehrt.

Voraussetzungen

Gemeinsame Ehejahre:
50 Jahre, 60 Jahre, 65 Jahre, 67,5 Jahre, 70 Jahre, 72,5 Jahre, 75 Jahre

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Wien

Fristen und Termine

Die Anmeldung kann vier bis sechs Wochen vor dem Festtag durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Zuständige Bezirksvorstehung des Wohnbezirkes

Erforderliche Unterlagen

  • Beide Staatsbürgerschaftsnachweise (oder Reisepässe)
  • Beide Geburtsurkunden
  • Beide Meldebestätigungen
  • Heiratsurkunde

Die Kopien der Dokumente können auch per Post oder Fax an die zuständige Bezirksvorstehung übermittelt werden.

Kosten und Zahlung

Die Anmeldung zum Hochzeitsjubiläum ist kostenlos.

Formular

Online-Anmeldung: Hochzeitsjubiläum

Zusätzliche Informationen

Die Ehrengabe wird in der Regel mit einem Glückwunschschreiben des Herrn Bürgermeisters von der örtlich zuständigen Bezirksvorstehung überbracht.

Darüberhinaus werden die Jubelpaare vom Herrn Bürgermeister mit einer gesonderten Einladung zu einer gemeinsamen Wiener Jause in das Rathaus eingeladen.

Fotonachbestellung

Statistik

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