Sportförderung für Vereinssport in Wien - Antrag

Gemeinnützige Verbände und Vereine, die ihren Sitz in Wien haben, können online eine Sportförderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen. Die Abteilung Sport Wien fördert Vorhaben, bei denen ein erhebliches öffentliches Interesse sowie ein unmittelbarer Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geographischer Sicht besteht.

Für den Online-Antrag benötigen Sie

Bei einer Sportveranstaltungsförderung sowie einer sonstigen Sportförderung ist zusätzlich zum Finanzplan eine detaillierte Personalkostenaufstellung erforderlich.

Wenn Sie keine ID Austria haben, müssen Sie das nachstehende Online-Formular sowie die Einverständniserklärung ausfüllen.

Sie müssen die Erklärung ausfüllen und die Unterschriften der zeichnungsberechtigten Personen laut Vereinsregister unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips einholen. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.

Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie nachstehendes Online-Formular ausfüllen:

Wichtige Hinweise zum Antrag mit ID Austria sowie allgemeine Informationen.

Informationen zur ID Austria

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der direkten Sportförderung wurden im Jahr 2006 vom Wiener Landessportrat folgende Förderungsprogramme, die ein vollkommen transparentes und faires Fördersystem gewährleisten, beschlossen:

Sportstättenförderung

Finanzielle Unterstützung von Wiener Sportvereinen und Sportverbänden zur Errichtung neuer Sportanlagen, Erweiterung und/oder Umbau bestehender Sportanlagen und notwendiger Sanierungen bestehender Sportanlagen.

Sportveranstaltungsförderung

Finanzielle Unterstützung von Sportvereinen und Sportverbänden für die Durchführung von Sportveranstaltungen in Wien. Für Sportgroßveranstaltungen wurde gemeinsam mit dem Sportministerium ein Informationsdatenblatt erarbeitet. Dieses Datenblatt muss mindestens 6 Monate vor der Abgabe einer Bewerbung dem Bund und dem jeweiligen Bundesland bzw. den jeweiligen Bundesländern sowie der involvierten Gemeinde bzw. den involvierten Gemeinden übermittelt werden.

Weitere Informationen dazu: Sportministerium bzw. Informationsdatenblatt: 386 KB DOC

Sonstige Sportförderung

Finanzielle Unterstützung von Wiener Sportvereinen und Sportverbänden, um noch mehr Menschen zu Bewegung und Sport zu animieren.

Alle Förderungen müssen von den nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Gremien beschlossen werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ein Förderantrag kann von Verbänden und Vereinen gestellt werden, die

  • ihren Sitz in Wien haben,
  • deren Zweck gemeinnützig sowie auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist (bestehende Sportzweige in Wien)
  • und bei denen kein Insolvenzverfahren anhängig ist.

Subventionen können nur nach Maßgabe der nachstehenden Förderungsrichtlinien vergeben werden.

Fristen und Termine

Fristen für die Antragstellung

Projekte müssen spätestens 3 Monate vor Beginn bei der Abteilung Sport Wien eingereicht werden.

Fristen für die Abrechnung

  • Sportstättenförderung: Die Abrechnung muss binnen 6 Monaten nach Abschluss des Projektes bei der Abteilung Sport Wien vorgelegt werden.
  • Sportveranstaltungsförderung: Die Abrechnung muss binnen 10 Wochen nach der Veranstaltung bei der Abteilung Sport Wien vorgelegt werden.
  • Sonstige Sportförderung: Die Abrechnung muss binnen 10 Wochen nach der geförderten Maßnahme bei der Abteilung Sport Wien vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Sport Wien (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Telefon: +43 1 4000-51151
Fax: +43 1 4000 99-51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Die Förderungswerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Antrags zu prüfen, ob die Förderrichtlinien - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Die Förderanträge werden von der Abteilung Sport Wien nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft und, im Falle einer positiven Beurteilung, den zuständigen Gremien der Stadt Wien zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung werden die Förderungswerber*innen über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die Abteilung Sport Wien ist auch für die Qualitätskontrolle, z. B. die Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Verwendung der bewilligten Mittel und die Kontrolle der Abrechnung, zuständig.

Erforderliche Unterlagen

Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:

Zusätzlich bei Beantragung ohne ID Austria:

  • Einverständniserklärung (unterschrieben von den zeichnungsberechtigten Personen unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips)
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Personen, die die Einverständniserklärung unterschrieben haben
  • Aktuelle Vermögensübersicht (142 KB XLSM) (z. B. Bankguthaben, Rücklagen, Bargeldbestände, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, sonstiges Vermögen)

Sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen, die der jeweilige Online-Antrag enthalten muss, finden Sie in den entsprechenden Förderrichtlinien.

Die Abteilung Sport Wien kann gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderungswerberinnen und Förderungswerbern verlangen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Online-Formular ohne ID Austria:

Online-Formular mit ID Austria:

Die Abrechnung muss mit dem entsprechenden Folgeformular des Finanzplanes erfolgen. Dieses muss von den zeichnungsberechtigten Personen laut Vereinsregister unter Einhaltung des 4-Augen-Prinzips unterfertigt werden. Sie müssen zusätzlich dazu einen Sachbericht (Sachbericht-Vorlage 65 KB PDF) und die Vermögensübersicht (Vermögensaufstellung 142 KB XLSM) übermitteln.

Zusätzliche Informationen

Hinweise zur Abrechnung

  • Die Vorlage der Abrechnungsbelege soll in einem und nicht etappenweise erfolgen.
  • Die Abrechnungsbelege müssen fortlaufend anhand des Finanzplans nummeriert werden.
  • Die Rechnungsbelege müssen im Original vorgelegt werden, als Zahlungsnachweis gilt entweder der Kontoauszug oder der Ausdruck vom Online-Banking. Bei Barbelegen muss ein Kassabuchauszug bzw. Kassabuchprotokoll beigelegt werden.
  • Der*die Fördernehmer*in verpflichtet sich zur Verwendung des offiziellen Logos der Stadt Wien (1,5 MB ZIP) bzw. auf die Förderung durch die Stadt Wien hinzuweisen (z. B. bei Veranstaltungen, öffentlichen Darstellungen, Publikationen, Einladungen, Plakaten, Internet-Auftritten).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen.

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