Turnsäle für Vereine - Vergabe

Allgemeine Informationen

Das Sportamt bietet die Möglichkeit Turnsäle in städtischen Schulen als Trainingsstätte anzumieten.

Voraussetzungen

Turnsäle werden ausschließlich an polizeilich gemeldete, gemeinnützige Wiener Sportvereine (unter Angabe der Zentralvereinsregister-Nummer) vergeben.

Fristen und Termine

Die Turnsäle können an Schultagen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 18 bis 21 Uhr benützt werden. An Feiertagen und unterrichtsfreien Tagen ist die Turnsaalbenützung nicht möglich. Die Turnsäle werden nach Maßgabe der freien Zeiten vergeben. Es besteht kein Recht auf die beantragte Benützungszeit.

Zeiten vor 18 Uhr müssen vorab von der Schulleitung am Formular bestätigt werden. Benötigt die Schule den Turnsaal, so kann die Bewilligung widerrufen werden.

Zuständige Stelle

Sportamt (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Ansprechpartnerin: Doris Pegrisch
Telefon: +43 1 4000-51152
Fax: +43 1 4000-99-51152
E-Mail: doris.pegrisch@wien.gv.at

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Vereinsnachweis (Auszug aus dem Vereinsregister und Statuten)

Kosten und Zahlung

Preise für die Saison 2012/2013:

  • Saalgröße bis 160 Quadratmeter: 25,10 Euro pro Saisonstunde
  • Saalgröße bis 250 Quadratmeter: 37,65 Euro pro Saisonstunde
  • Saalgröße über 250 Quadratmeter: 50,21 Euro pro Saisonstunde

Die genannten Beträge verstehen sich pro Jahreswochenstunde (Betrag für eine Stunde pro Woche für das ganze Schuljahr = Saison). Die Höhe der Beträge wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Der Betrag wird nach Erhalt der Bestätigung und des Zahlscheins auf folgendes Konto eingezahlt:
Bank Austria, BLZ 12000, Kontonummer 0514 2801 0686
Empfänger: Stadt Wien - MA 51 Miet- und Pachtzinse 2/2630/824-U
Verwendungszweck: 1-A-2 sowie Vereinsnummer und Geschäftszahl
Als Zahlungsnachweis ist ausschließlich der Vorweis eines Bareinzahlungsbeleges gültig.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 15.

Formular

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Zusätzliche Informationen

Der Turnsaal darf nicht an andere Vereine oder Institutionen subvermietet oder weitergegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Nichteinhaltung der allgemeinen und besonderen Bedingungen zur Benützung der städtischen Turnsäle der Entzug der Benützungsbewilligung ausgesprochen werden kann.

Homepage: Sport in Wien

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Sportamt (Magistratsabteilung 51)
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