Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz für AuslandsösterreicherInnen - Eintragung und Änderung

Voraussetzungen

Wenn ÖsterreicherInnen ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, können sie sich in die Wählerevidenz der österreichischen Gemeinde eintragen lassen in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz oder einen Anknüpfungspunkt hatten.

Durch die Eintragung in die Wählerevidenz haben ÖsterreicherInnen die Möglichkeit bei Nationalratswahlen und Bundespräsidentenwahlen teilzunehmen. Wollen sie bei Europawahlen die österreichischen Abgeordneten wählen, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Die Eintragung in beide Evidenzen (Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz) kann mit einem Formular beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Wer sich in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eintragen lassen will, kann dies schriftlich (auch mittels E-Mail oder Fax) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung unbedingt erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Belege zu den im Antragsformular angegebenen Anknüpfungspunkten
  • Nachweis der Identität:
    • Bei schriftlichem Antrag (E-Mail, Fax): Kopie des Identitätsnachweises
    • Bei persönlichem Antrag: Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises

Zuständige Stelle

Wiener Wählerevidenz (MA 62)
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89404
Fax: +43 1 4000-99-89404
E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Die Eintragung ist zehn Jahre gültig. Drei Monate vor Ablauf informiert die Gemeinde Wien die betroffenen AuslandsösterreicherInnen schriftlich.

Teilnahme an Wahlen: Wahlberechtigt sind AuslandsösterreicherInnen, wenn sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der (Europa-) Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Eine Stimmabgabe im Ausland ist nur mit einer Wahlkarte möglich. Dazu müssen die AntragstellerInnen entweder bei jeder Wahl einen eigenen Wahlkartenantrag stellen, oder sie haben die Möglichkeit einen Antrag zur automatischen Übersendung von Wahlkarten für die Dauer ihrer Eintragung in die (Europa-) Wählerevidenz für AuslandsösterreicherInnen zu stellen. Im aktuellen Antragsformular zur Eintragung in die (Europa-) Wählerevidenz wird diese zusätzliche Möglichkeit angeboten. Es muss beachtet werden, dass in diesem Fall jede Adressänderung der Wählerevidenz bekanntgegeben werden muss, damit bei einer Wahl die Wahlkarte an die richtige Adresse zugestellt werden kann. Wenn sich z. B. aus beruflichen Gründen die Auslandsadresse öfters ändert, wird empfohlen, keinen Antrag auf automatische Zustellung von Wahlkarten zu stellen, sondern die Wahlkarte bei jeder Wahl gesondert zu beantragen.

Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse: Wenn im Antrag eine E-Mail-Adresse bekanntgeben wurde, werden in Zukunft Informationen zur Wahl per E-Mail übermittelt. Es muss beachtet werden, dass in diesem Fall jede Änderung der E-Mail-Adresse der Wählerevidenz bekanntgegeben werden muss, damit bei einer Wahl die notwendigen Informationen erhalten werden können.

Wahlkarten können nur an eine postalische Zustelladresse, aber nicht per E-Mail versendet werden.

Teilnahme an der Europawahl: Wenn man bei der Europawahl die Abgeordneten des derzeitigen Wohnstaates und nicht die österreichischen Abgeordneten wählen möchte, bitte mit der Wählerevidenz des EU-Mitgliedsstaates, in dem der derzeitige Wohnsitz begründet ist, Kontakt aufnehmen.

Neuanmeldung mit Hauptwohnsitz in Österreich: Wenn man sich in Österreich wieder mit einem Hauptwohnsitz anmeldet, wird man automatisch nicht mehr als Auslandsösterreicherin bzw. als Auslandsösterreicher in der Wählerevidenz geführt. Man ist dann wie alle anderen ÖsterreicherInnen automatisch in der Wählerevidenz-Gemeinde eingetragen, in der man den österreichischen Hauptwohnsitz begründet hat und erhält auch nicht mehr automatisch eine Wahlkarte für AuslandsösterreicherInnen.

Formular

Wenn man noch nicht in der (Europa-) Wählerevidenz eingetragen ist:

  • Antrag auf Eintragung (Verbleib in der) Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz: 235 KB PDF
  • Ausfüllhilfe: 57 KB PDF

Falls man bereits in der Wiener (Europa-) Wählerevidenz eingetragen ist:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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