Amtswegige Ausstellung einer Wahlkarte für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, nicht möglich ist - Antrag

Voraussetzungen

Ist der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich, kann die amtswegige Ausstellung von Wahlkarten beantragt werden. In diesem Fall wird bei jeder im Antrag angegebenen Wahl automatisch (ohne weiteren Antrag) eine Wahlkarte zugesendet.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben bzw. Beilagen sind bei der elektronischen Abwicklung unbedingt erforderlich:

  • Vor- und Familienname/Nachname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Nachweis der Identität: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass- bzw. Personalausweisnummer
  • Wohnadresse
  • Begründung
  • Eventuell Zustelladresse: Wird keine Zustelladresse angegeben, so erfolgt die Zustellung an die Wohnadresse

Bei einem persönlichen Antrag ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausreichend.

Zuständige Stelle

Wiener Wählerevidenz (MA 62)
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89404
Fax: +43 1 4000-99-89404
E-Mail: wahl@ma62.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Die Zusendung von Wahlkarten erfolgt solange die AntragstellerInnen in der Wiener Wählerevidenz eingetragen sind (einen Hauptwohnsitz in Wien besitzen). Übersiedeln die AntragstellerInnen in eine andere Gemeinde, muss bei dieser Gemeinde ein neuer Antrag gestellt werden.

Auch wenn man eine amtswegige Ausstellung von Wahlkarten beantragt hat, muss - falls gewünscht - bei jeder Wahl, unabhängig von der der automatischen Zusendung der Wahlkarte im Wahlreferat des für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamtes, der Besuch einer mobilen Wahlkommision beantragt werden.

Formular

Online-Antrag: Amtswegige Ausstellung einer Wahlkarte für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit nicht möglich ist

Antrag auf amtswegige Ausstellung einer Wahlkarte für Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, nicht möglich ist: 36 KB PDF

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Weiterführende Informationen

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