Auskunft über das Geburtsdatum
Voraussetzungen
Personen, die eine Ausfertigung eines Exekutionstitels oder eine Kopie davon der Meldebehörde vorlegen, erhalten Auskunft über das Geburtsdatum der im Exekutionstitel genannten SchuldnerInnen.
Erforderliche Unterlagen
Der Exekutionstitel muss dem Antrag beigelegt werden.
Zuständige Stelle
- Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
- Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
7., Wimbergergasse 14-16
Telefon: +43 1 4000-76449
Fax: +43 1 4000-99-76400
E-Mail: meldeservice-auskunft@ma62.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
- 1x 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 1x 3,90 Euro Beilagengebühr für den Exekutionstitel (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für einen Meldevorgang (z. B. einer Beantragung einer Meldeauskunft) vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Meldeservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
