Auskunft für HauseigentümerInnen
Voraussetzungen
Namen und Adressen aller in dem Haus, auf einer Stiege oder in einer Wohnung gemeldeter Personen erhalten nur die EigentümerInnen, wenn sie mehr als 50 Prozent der Eigentumsanteile besitzen, bzw. die bevollmächtigte Hausverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
- Aktueller Auszug aus dem Grundbuch der betreffenden Liegenschaft
- Erforderlichenfalls Verwaltungsvollmachten
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Zuständige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
7., Wimbergergasse 14-16
Telefon: +43 1 4000-76449
Fax: +43 1 4000-99-76400
E-Mail: meldeservice-auskunft@ma62.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Antragsgebühr
- 3,90 Euro je Beilage, maximal jedoch 21,80 Euro
- 5,45 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft über die erste Person
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft über jede weitere Person
Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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